AufAchse-Ticket - Einführung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Vorberatend 6PVS/3/6/22
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.03.2022 ö Beschließend 3PL/4/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2018 wurde das VAB-Event-Ticket zum ersten Mal über die gesamten Sommerferien angewendet (auch Ferienticket genannt). Das Event-Ticket war eine Tageskarte für das gesamte VAB-Gebiet - der Fahrpreis je Event-Ticket betrug 3,50 €, gültig in Bus und Bahn.

Das Ferienticket des Jahres 2018 wurde ab den Sommerferien 2019 in das sogenannte "AufAchse-Ticket" überführt. Die Tageskarte gilt in den Sommerferien und darüber hinaus auch an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen im gesamten VAB-Netz (Stadt Aschaffenburg, Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg). Erwachsene zahlen dabei 5,00 €, Kinder den bisherigen Betrag von 3,50 €.

Auf Grund der Ausdehnung auf die Wochenenden und Feiertage ist das AufAchse-Ticket an rund 150 Tagen im Jahr nutzbar. Der insgesamt erforderliche Ausgleichbetrag pro Jahr wurde auf rund 182.000 € insgesamt und für die Stadt Aschaffenburg auf rund 54.000 € geschätzt.
Die positive Nachfrageentwicklung im Jahr 2019 führte dazu, dass keine Ausgleichzahlungen erforderlich waren. Die Mehreinnahmen waren so hoch, dass sie auch die theoretischen Mindereinnahmen je Ticket kompensierten.

In den Jahren 2020 und 2021 fiel die Nachfrage pandemiebedingt niedriger aus – finanziell wurde dies durch den bundesweiten ÖPNV-Rettungsschirm aufgefangen.

Nach dem erfreulichen Start des AufAchse-Tickets im Jahr 2019 wurde der Gedanke ins Auge gefasst, das Ticket auch an Werktagen ab 9:00 Uhr anzubieten. Ohne die Einschränkung ab 9:00 Uhr besteht die Gefahr, dass Zeitkarteninhaber fortan täglich das AufAchse-Ticket lösen. Daraus würden Kannibalisierungs- und Zeitverluste beim täglichen Verkauf im Bus entstehen.

Der geschätzte Ausgleichsbedarf, der sich durch die Erweiterung des AufAchse-Ticket ergeben könnte, wurde von der econex verkehrsconsult GmbH auf rund 266.000 € pro Jahr ermittelt. Dabei wurde jedoch der Tarif aus dem Jahr 2021 berücksichtigt. Eine Fortschreibung der Modellrechnung durch das Stadtplanungsamt ergab für den Tarif 2022 einen Ausgleichsbedarf von insgesamt 291.000 € pro Jahr. Hiervon entfallen auf die Stadt Aschaffenburg etwa 23.000 € pro Jahr.
Nach etwa 6-10 Monaten nach Einführung des neuen Tickets soll durch eine Fahrgastbefragung der tatsächliche Ausgleichsbedarf genauer ermittelt werden.

Der Beschluss kann als teilweise klimarelevant eingestuft werden, da der große Erfolg aus dem Jahr 2019 gezeigt hat, dass nicht nur ein Tarifwechsel durch ÖPNV-Bestandkunden erfolgt ist, denn dies hätte kein positives Ergebnis erbracht, sondern dass insbesondere Neukunden durch das Ticket gewonnen werden konnten. Nach Einschätzung des Stadtplanungsamts wurden durch die Neukunden einerseits Kfz-Fahrten durch ÖPNV-Fahrten substituiert und andererseits auch zusätzliche Wege mit dem ÖPNV zurückgelegt. Die vorgesehene Fahrgastbefragung wird hierüber genauere Aufschlüsse zeigen. In jedem Fall bleibt jetzt schon festzustellen, dass das AufAchse-Ticket sehr erfolgreiche Werbung für den ÖPNV in der Freizeitnutzung ist.

.Beschluss:

I. Der neuen Tarifoption, das AufAchse-Ticket ab 01.04.2022 auch an Werktagen ab 9:00 Uhr zu erwerben, wird zugestimmt.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.05.2022 12:19 Uhr