Sanierung Mainradweg im Förderprogramm Radnetz Deutschland


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.03.2022 ö Beschließend 9PVS/3/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand
Im Planungs- und Verkehrssenat vom 21.04.2021 wurde der Sanierungsbedarf am Mainradweg vorgestellt. Es wurde einstimmig beschlossen, einen Förderantrag zur Sanierung im Rahmen des Ausbaus vom Radnetz Deutschland zu stellen. Als Zielstandard wurde hierfür eine Breite von mindestens 3,5 m sowie eine glatte asphaltierte Oberfläche festgelegt.
Im Förderantrag wurde der interkommunale Zusammenhang mit den Anschlüssen nach Großostheim und Niedernberg sowie Mainaschaff und Kleinostheim und deren hohe Bedeutung im Alltagsradverkehr betont. Der Förderantrag wurde fristgerecht am 29.07.2021 in der Erwartung gestellt, dass voraussichtlich eine Reduzierung der Maßnahme oder eine Ablehnung erfolgen wird, da das deutschlandweite Programm mit lediglich mit einem Volumen von 45 Millionen ausgestattet ist.
Am 21.12.2021 wurde die Verwaltung allerdings per Email (Anlage 1) vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) darüber informiert, dass unser Vorhaben im Rahmen des Programms ausgewählt wurde. Auch die Gemeinde Mainaschaff hat eine gleichlautende Mitteilung erhalten.

Weitere Vorgehensweise
Nach der Fördervorgabe im standardisierten Zeit- und Finanzierungsplan (Anlage 2) müssen die baulichen Maßnahmen bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Dies ist hinsichtlich der erforderlichen und sehr umfangreichen Untersuchungen und Planungen aus dem Natur-, Umwelt- und Gewässerschutz eine ehrgeizige Vorgabe.
Nach übereinstimmender Auffassung der Verwaltungen und der beteiligten Planer aus Mainaschaff kann diese Zeitvorgabe für die bauliche Sanierung und Verbreiterung des Weges erfüllt werden. Bei der Umfahrung des Pompejanumsfelsen ist allerdings die Abstimmung hinsichtlich der grundsätzlichen Notwendigkeit unter Einbeziehung der verschiedenen Interessensgruppen noch nicht abgeschlossen. Auch zeitlich könnte die planungs- und bautechnisch sehr anspruchsvolle Umfahrung nicht innerhalb der Frist gewährleistet werden. Die Verwaltung hat deshalb den Zeit- und Finanzierungsplan entsprechend aktualisiert und empfiehlt, dieses Teilprojekt aus dem Förderprogramm zurückzuziehen.
Der formale Förderbescheid steht noch aus und wird voraussichtlich erst gegen Ende des zweiten Quartal 2022 erteilt werden, wenn seitens des Bundes die „haushalterischen Voraussetzungen“ vorliegen. Dies kann aus zeitlichen Gründen nicht abgewartet werden, wenn die baulichen Maßnahmen Ende 2023 abgeschlossen sein müssen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, um die erforderlichen Voruntersuchungen und insbesondere die erforderlichen Umweltplanungen auszuschreiben und beauftragen zu können.
Den kalkulierten Baukosten von insgesamt 2,4 Mio. EUR liegt ein überschlägiger Ansatz von 120 EUR je Quadratmeter des neuen Geh- und Radweges zu Grunde. Hier wurde für den Förderantrag bewusst ein sehr großzügiger Ansatz gewählt, denn es werden vor allem durch die Lage im Überschwemmungsgebiet und durch die zu erwartenden Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bereich des Natur-, Umwelt- und Gewässerschutzes Mehrkosten entstehen, die im Voraus schwer zu kalkulieren sind. Die eigentliche Baumaßnahme am Weg ist bautechnisch vergleichsweise einfach und es sind nach Einschätzung des Tiefbauamtes keine größeren Schwierigkeiten zu erwarten.

Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, sich der Herausforderung gemeinsam und in Absprache mit der Gemeinde Mainaschaff zu stellen. Dies ist in Anbetracht der äußerst hohen Bedeutung des Mainradweges im Alltags- und Freizeitverkehr angemessen. Es besteht die große und auf absehbare Zeit vielleicht einmalige Chance, eine sehr hohe Förderquote von 75 % und damit ca. 1,8 Mio. Zuwendung zu erhalten. Hierfür ist im kommenden Jahr 2023 die Finanzierung sicherzustellen, wobei der städtische Eigenanteil in Höhe von 600.000 EUR von der Haushaltstelle Radverkehr abgedeckt werden kann.

Angaben zur Klimawirkung
Die Radverkehrsförderung und der Ausbau der Geh- und Radwege zur Förderung des Radverkehrsanteils am Verkehrsgeschehen hat grundsätzlich eine hohe Klimawirkung. Über den Mainradweg werden auf direktem und sehr attraktivem Wege, kreuzungsfrei und verkehrssicher die Nachbarkommunen Niedernberg, Großostheim, Mainaschaff und Kleinostheim angebunden. Dies sind knapp 40.000 Einwohner in weniger als 10 km Entfernung zur Stadt Aschaffenburg. Mit weniger als 30 Minuten Fahrzeit ist dies mit dem Fahrrad oder E-Bike eine sehr attraktive Alternative zur Kfz-Nutzung. Über Jahrzehnte gesehen haben die Radfahrenden am Mainradweg im Alltagsradverkehr deshalb ein sehr enormes Einsparpotenzial an klimawirksamen Gasen und der Ausbau des Mainradweges ist dementsprechend als sehr klimarelevant einzuschätzen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Förderantrag zur Sanierung des Mainradweges im Radnetz Deutschland zur Kenntnis (Anlage 6).
  2. Der Stadtrat beschließt, die Umfahrung des Pompejanumsfelsen als Bestandteil des Förderprogrammes zurückzuziehen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der baulichen Umsetzung im Haushaltsplan für 2023 zu berücksichtigen.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.05.2022 12:19 Uhr