Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 - Bildung von Haushaltsresten gemäß § 79 KommHV


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 21.03.2022 ö Vorberatend 1HFS/5/15/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Abschluss der Jahresrechnung 2021 können Haushaltseinnahmereste in Höhe von 13.372.046,78 € übertragen werden. Die jeweiligen Fachämter haben Übertragungen in Höhe von 12.422.046,78 € beantragt, daher wird vorgeschlagen, diese Summe auf das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen. In diesen Einnahmeresten ist auch die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 7.688.600 € enthalten, die in 2021 aufgrund der guten Liquidität nicht in Anspruch genommen wurde.

Bei den Haushaltsausgaberesten im Verwaltungshaushalt werden auf Antrag der Fachämter Reste in Höhe von 1.240.556,39 € gebildet. Schwerpunkte sind hier das Schulbudget (272.389,42 €), der Straßenunterhalt (174.694,36 €) und das Interne Contracting (181.000 €).

Bei den Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt wird vorgeschlagen, von den möglichen Resten in Höhe von 25.727.235,06 € gemäß den Anträgen der Fachämter 25.258.577,566 € auf das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.

Bei den Haushaltsausgaberesten aus den Vorjahren könnten 8.778.256,91 € ein weiteres Mal auf das neue Haushaltsjahr übertragen werden. Gemäß den Anträgen der Fachämter wird vorgeschlagen, Reste in Höhe von 8.519.869,86 € zu bilden.

.Beschluss:

I. Den in Anlage 14 beigefügten Aufstellungen zur Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgaberesten im Zuge der Jahresrechnung 2021 wird zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.05.2022 11:56 Uhr