Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 - Bildung von Haushaltsresten gemäß § 79 KommHV
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 21.03.2022
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Abschluss der Jahresrechnung 2021 können Haushaltseinnahmereste in Höhe von 13.372.046,78 € übertragen werden. Die jeweiligen Fachämter haben Übertragungen in Höhe von 12.422.046,78 € beantragt, daher wird vorgeschlagen, diese Summe auf das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen. In diesen Einnahmeresten ist auch die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 7.688.600 € enthalten, die in 2021 aufgrund der guten Liquidität nicht in Anspruch genommen wurde.
Bei den Haushaltsausgaberesten im Verwaltungshaushalt werden auf Antrag der Fachämter Reste in Höhe von 1.240.556,39 € gebildet. Schwerpunkte sind hier das Schulbudget (272.389,42 €), der Straßenunterhalt (174.694,36 €) und das Interne Contracting (181.000 €).
Bei den Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt wird vorgeschlagen, von den möglichen Resten in Höhe von 25.727.235,06 € gemäß den Anträgen der Fachämter 25.258.577,566 € auf das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.
Bei den Haushaltsausgaberesten aus den Vorjahren könnten 8.778.256,91 € ein weiteres Mal auf das neue Haushaltsjahr übertragen werden. Gemäß den Anträgen der Fachämter wird vorgeschlagen, Reste in Höhe von 8.519.869,86 € zu bilden.
.Beschluss:
I. Den in Anlage 14 beigefügten Aufstellungen zur Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgaberesten im Zuge der Jahresrechnung 2021 wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 03.05.2022 11:56 Uhr