Stadtmarketing; Anpassung des Zuschusses für die Vereinsarbeit des Fördervereins Stadtmarketing Aschaffenburg e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 21.03.2022 ö Beschließend 2HFS/5/16/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit der Entscheidung des Stadtrates am 07.12.2020, die personelle Umgliederung der hauptamtlichen Kräfte des Fördervereins Stadtmarketing Aschaffenburg e.V. in die Stadtverwaltung vorzunehmen, wurden die damit verbundenen Personalkosten in Höhe von 135.000 €, die auf Grundlage einer Stadtratsentscheidung im Jahre 2002 und im Jahre 2008 (Plenum 15.12.2008) als Zuschuss der Stadt gezahlt wurden, zur Refinanzierung einbehalten. 
Nach wie vor steht allerdings ein weiterer Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 € im Raum, der dem Verein jährlich als „Doppelung der selbst erbrachten Mitgliederbeiträge“ gezahlt worden war (vgl. ebenfalls Beschluss des Plenums vom 15.12.2008). 
Der Verein führt seit der personellen Veränderung keine eigenen operativen Maßnahmen aus. Die Aktivitäten des Vereins sind allerdings nach wie vor wichtige Bausteine, um das Stadtmarketing weiter zu entwickeln. Der Verein betreibt einen Veranstaltungskalender, der die kulturellen Möglichkeiten der Stadt darstellt und vermarktet und ist weiterhin Teil der Netzwerkarbeit als Beratungsgremium in allen Fragen des Stadtmarketings. Die Zusammenarbeit mit der Stadt, die selbst Mitglied im Verein ist (seit 2002), bildet sich auch in der Gremienstruktur ab, in der neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden, auch die politischen Vertreter des Stadtrates entsandt werden. 

Die Geschäftsstelle des Vereins ist in Folge der Beschlüsse unbesetzt und faktisch aufgelöst, insbesondere ist die Position einer Geschäftsführung unbesetzt. 

Die Vereinssatzung soll den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Hintergrund ist unter anderem auch die Sicherstellung und Beachtung der EU-beihilfenrechtlich unschädlichen Förderung einer sogenannten De-Minimis-Förderung (maximal 200.000 € in drei Haushaltsjahren). Vor dem Hintergrund einer möglichen Betrauung des Vereins (Betrauungsakt) hat sich die Stadt gutachterlich durch die Kanzlei Schüllermann, Dreieich begleiten lassen. Im Ergebnis wird die EU-rechtlich unschädliche Variante der Vereinsförderung für Zwecke des Stadtmarketings empfohlen (De-Minimis).  

Daher wird vorgeschlagen, dem Verein eine angemessene Grundförderung zur Erfüllung seiner Aufgaben (Webpräsenz seiner Mitglieder, Netzwerkarbeit, Gremienpartner, Veranstaltungskalender, Weiterentwicklung eines Einkaufsgutscheinsystems) in Höhe von bis zu 66.000 € zu gewähren. 

Projektzuschüsse für operative Maßnahmen (z.B. für den „Aschaffenburger Sommer/Winter“) werden aus diesen Gründen nicht mehr an den Verein ausgereicht. Die Zuwendung ist auf Haushaltsstelle 7910.6316 als Zuschuss auszuweisen und bereit zu stellen (aktuell sind dort 100.000 € eingestellt, was dann auf 66.000 € zu kürzen ist). 

Die Finanzmittel, die für die operativen Maßnahmen und Durchführung von Marketingaktionen für Zwecke der Arbeit des Stadtmarketings durch die Stadtverwaltung eingesetzt werden, werden zur Erfüllung dieser Aufgaben auf Haushaltsstelle 7910.6320 ausgewiesen. 

Der bei HHSt. 0.7910.6316 zu kürzende Betrag (34.000 €) wird im Nachtragshaushalt 2022 auf Haushaltsstelle 0.7910.6320 umgegliedert und steht so uneingeschränkt für aktuelle und laufende Maßnahmen des Stadtmarketings weiterhin zur Verfügung. 

.Beschluss:

I. Dem Förderverein Stadtmarketing Aschaffenburg e.V. wird ab dem Jahr 2022 ein Grundzuschuss in Höhe von bis zu 66.000 € gewährt. Die Haushaltsmittel sind auf HHSt. 7910.6316 bereitgestellt. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen (neue) Kosten:
ja [ ]
nein [ x ]
Sofern Kosten entstehen:



Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]

Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]

Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]


Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.05.2022 11:56 Uhr