Frühjahrs-Mobilia am 15.05.2022; Erlass einer Verordnung zur Festsetzung eines Verkaufsoffenen Sonntags


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.04.2022 ö Beschließend 6PL/5/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Bisherige Handhabung verkaufsoffene Sonntage in Aschaffenburg:

In Aschaffenburg bestanden früher zwei Dauerverordnungen, die verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Stadtgebiet ermöglichten.

Die Regierung von Unterfranken hatte 2018 angeregt, die bisherigen Rechtsverordnungen aufzuheben. Nach gängiger Rechtsprechung sollte die Freigabe der Verkaufsstellen zumindest örtlich auf die Bereiche beschränkt werden, in denen die Veranstaltung entweder stattfindet oder sich wenigstens auswirkt (z. B. Ausschluss außerhalb liegender Einkaufszentren). Bei einer Beschränkung auf Handelszweige ist auf die durch die Veranstaltung ausgelösten Bedürfnisse abzustellen.

Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung der Regierung und beschloss die Aufhebung der Verordnungen.

In der Vergangenheit beantragte der Handelsverband jeweils einzeln die Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen in erheblich verkleinertem Gebietsumfang.


1.        Rechtliche Rahmenbedingungen an den Verlass einer solchen Verordnung:

Rechtsgrundlage ist § 14 Ladenschlussgesetz. Darin heißt es:

Weitere Verkaufssonntage
(1)        Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage werden von den Landesregierungen oder den von ihnen bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung freigegeben.
(2)        

Dazu erging im wesentlichen folgende Rechtsprechung:

BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - BVerwG 8 CN 2.14 (Bay. Gemeinde Eching):

VGH München, Urteil v. 24.05.2017 – 22 N 17.527 (Stadt Augsburg)

BayVGH Beschluss vom 21. März 2018 – 22 NE 18.204 (Stadt Ansbach):

VGH München Urteil vom 18. Mai 2016 – 22 N 15.1526 (Stadt München):

BayVGH Beschluss vom 21. März 2018 – 22 NE 18.204 (Stadt Ansbach):

VGH München, Urteil v. 24.05.2017 – 22 N 17.527 (Stadt Augsburg)

BayVGH ,Urteil vom 18. Mai 2016 – 22 N 15.1526 (Stadt München):


Summarisch ist erforderlich für eine Sonntagsöffnung, dass die Veranstaltung prägend ist und die Kunden nicht wegen des verkaufsoffenen Sonntags kommen.

Der räumliche Bezug zum konkreten Marktgeschehen MOBILIA ist in Aschaffenburg gegeben:

       Die Mobilia erstreckt sich vom Schloss über den Schlossplatz und Luitpoldstraße,
       Das Verordnungsgebiet für den verkaufsoffenen Sonntag wird stark auf den unmittelbaren Umgriff incl. der Zu- und Abgangswege zu den Innenstadtparkhäusern, dem ROB und dem Hauptbahnhof eingeschränkt. Das restliche Stadtgebiet ist nicht mehr erfasst.
       Das Verordnungsgebiet entspricht dem des letzten verkaufsoffenen Sonntags.

2.        Umfrage anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags am 31.3.2019:

Auch am 31.03.2019 führten externe Interviewer eine Befragung von Passanten an mehreren Plätzen im Stadtgebiet durch. Noch deutlicher als in den Vorjahren ist durch diese Befragungen  der Schluss zu ziehen, dass die Voraussetzungen zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags erfüllt  sind.

Zusammenfassung: Auswertung der Umfrage vom Verkaufsoffenen im März (im Vergleich mit den Ergebnissen vom Oktober 2018).

Die Ergebnisse fallen nochmals besser aus – für den verkaufsoffenen Sonntag und die Mobilia.

       64,1% sind (auch) wegen der Mobilia in der Stadt und 35,8 nur wegen der offenen Geschäfte. Im Oktober 2018 lagen diese Werte bei 56,5 zu 43,6%.
       Die Anzahl der Personen, die aus anderen Gründen (z.B. die Magnolien) in der Stadt sind, hat auch deutlich zugenommen.
       Die Besuche aus dem nahen hessischen „Ausland“ sind signifikant zurückgegangen. Möglicherweise waren dort auch in einigen Städten die Geschäfte geöffnet.

3.        Auswertung der Belegungszahlen der Parkhäuser:

Am 31.03.2019 wurde wiederum die Auslastung der Parkhäuser überprüft. Auch diese Zahlen führen zum Schluss, dass der überwiegende Teil der Besucher wegen der MOBILIA nach Aschaffenburg kam:

       Mobilia ohne verkaufsoffenen Sonntag durchschnittliche Belegung/Stunde        Mobilia mit verkaufsoffenen Sonntag durchschnittliche Belegung/Stunde
Parkhäuser mit bekannten Belegungsquoten        1335        1927
DB-Parkhaus        307        459
City-Galerie        47        766
Summe        1689        3152

Die Mobilia-Besucher überwiegen mit 1689 Fahrzeugen voraussichtlich die reinen Sonntagbesucher mit 1463 Fahrzeugen um 226 Fahrzeuge.

Bei stundendurchschnittlich ca. 1700 Fahrzeugen mit einer Belegung von mindestens 1,5 Personen/Fahrzeug (Quelle: TU Dresden: Pkw-Besetzungsgrad bei der privaten Autonutzung, Stand 12.4.2016) lässt die Mobilia allein durch 12.750 Besucher von 13.00 – 18.00 Uhr erwarten.

4.        Stadtratsbeschluss:

Die Stadtverwaltung wurde gemäß Beschluss des Plenums in der Sitzung vom 07.03.2022 beauftragt, anlässlich der Frühjahrs-Mobilia mit E-Mobilia durch FUNKHAUS Aschaffenburg für Sonntag, den 15.05.2022, in Aschaffenburg, in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltung eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Der Gewerkschaft, den Kirchen, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. (Anlage 2 – 6)
Die Rückmeldungen zeichnen folgendes Bild:

       Die Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft Fachbereich Handel lehnt den Antrag ab
       Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung lehnt den Antrag ab
       Der evangelische Dekan Rudi Rupp, begrüßt den Antrag und hofft auf Beteiligung der evangelischen Kirche
       Der Dekan des katholischen Dekanates Aschaffenburg, Martin Heim befürwortet den Antrag zu einem verkaufsoffenen Sonntag und schließt sich der Stellungnahme des evangelischen Dekans Rudi Rupp an
       Die IHK unterstützt den Antrag
       Die Handwerkskammer hat keine Einwände

5.        Erlass einer Verordnung:

Die beiliegende Verordnung (Anlage 1) mit dem beiliegenden Plan wird erlassen.

.Beschluss:

I. 
1. Anlässlich der Frühjahrs-Mobilia durch FUNKHAUS Aschaffenburg findet am Sonntag, 15.05.2022, in Aschaffenburg in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltung - siehe Antrag des Handelsverbands Bayern e. V. - ein verkaufsoffener Sonntag statt. Die beiliegende Verordnung (Anlage 3) wird erlassen.

2. Der Firma FUNKHAUS als Veranstalter der Mobilia erlaubt, die Luitpoldstraße zwischen Treibgasse und Landingstraße (Umweltstraße) als Veranstaltungsfläche zu nutzen. Dazu wird der Straßenabschnitt am Sonntag, 15.05.2022, in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr gesperrt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[X]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 6

Datenstand vom 03.05.2022 11:44 Uhr