Grünanlagensatzung - Änderung; Aufnahme der Wiese unterhalb des Weinbergs am Pompejanum zwischen Felsen und Schlotfegergrund


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.04.2022 ö Beschließend 7PL/5/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu I. 

Im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie wurde durch weitreichende Reglementierungen im Freizeitbereich im Jahr 2020 und 2021 die Bevölkerung stark belastet. Zur Kompensation trafen sich abends bei entsprechender Witterung große, feiernde Menschenansammlungen – meist Heranwachsende und junge Erwachsende - im Mainuferbereich unterhalb des Schlosses Johannisburg zwischen Perth-Inch und Adenauerbrücke bzw. auf der unterhalb des Weinberges am Pompejanum befindliche Wiese. 

Durch gesteigerten Alkoholkonsum in Anonymität durch Dunkelheit entstanden für die Ordnungsbehörden (Polizei und Ordnungsamt) wiederholt Gefahrenlagen. Es gab Übergriffe und eine Vielzahl an Beschwerden wegen Lärm und Vermüllung des Areals. Das Sicherheitsgefühl aller Beteiligten einschließlich Besucher*innen des Bereiches war empfindlich gestört. 

Maßnahmen aus dem Bereich des Jugendschutzes waren nicht ausreichend. Erst nach der Installation von bedarfsgerechten Beleuchtungselementen verbesserte sich jeweils die Gefahrenlage und das Sicherheitsgefühl. Auch war die Bewirtschaftung der Perth-Inch Wiese ein Mittel die angespannte Gefahrenlage zu entzerren. Hier wurde ein möglicher Verdrängungseffekt in diesen Bereich in Kauf genommen. 

Für 2022 wurden bereits mit Ratsbeschluss vom 07.03.2022 Unterstützungsmaßnahmen in verringerter Form für die Gastronomie beschlossen. Es wird keine weitere Bewirtschaftung in Form eines stationären Biergartens am Perth Inch über das alte Maß hinaus (Gude-Biergarten) geben und der Alkoholkonsum am Perth Inch wieder möglich sein. 

Alle beteiligten Behörden und Fachstellen sind sich einig, dass der Treffpunkt auf der Mainwiese am Pompejanum erhalten bleiben wird. Benutzer*innen haben dort den Aufenthalt genossen, solange es „geordnet“ und ohne Alkohol-Exzesse herging. 
Das beschriebene Areal hat durch die Beschaffenheit und den Pflegezustand einen hohen Wert für die dortigen Anlieger*innen und Benutzer*innen und ist mit den regulären Parkanlagen in Aschaffenburg vergleichbar, so dass die dortige Aufenthaltsqualität für alle erhalten und geschützt werden sollte. Es liegt zudem aufgrund der schwer einsehbaren Lage außerhalb des Wirkungsbereiches einer Sozialkontrolle, so dass feiernde Gruppen, die Alkohol konsumieren, sich hier unbeobachtet fühlen, was enthemmend auf Lautstärke und Vermüllungsaktionen wirkt. Eine erneute Verlagerung dieser feiernden Gruppen Richtung Mainufer-Wiese des Perth Inch würde diesen Effekt vermutlich abmildern. 

Das Perth Inch steht als Toleranzzone zur Verfügung. Die negativen Folgen alkoholbedingter Störungen sollten sich nach Einschätzung der hiesigen Ordnungsbehörden aufgrund der gewissen Distanz zur Innenstadt nicht unmittelbar auswirken. 

Es entstehen Kosten durch die notwendige Beschilderung. 

Zu II.: 

Die Erweiterung erfordert eine Überarbeitung des Anlagenverzeichnisses der Satzung. Der Vollzug ist auf Klarheit und Transparenz der zugrundeliegenden Satzung angewiesen. Dies entspricht auch den Forderungen aus der Rechtsprechung. Es wird daher eine Planskizze in der Anlage aufgenommen. 

Nach Rücksprache mit dem Garten- und Friedhofsamt werden die Grünanlagen an der Blütenstraße in Schweinheim zusammengefasst und eindeutig bezeichnet. Im Stadtteil Schweinheim wird daher unter der Nr. 32 Blütenstraße die folgende Ergänzung vorgeschlagen: 
a.        Spielplatz der Generationen
b.        Insel an der Blütenstraße
c.        Blütenstraße/Klosterrainstraße

Im Stadtgebiet Aschaffenburg gibt es drei Grillplätze. Die offiziellen Bezeichnungen lauten Grillplatz an der Aschaffaue, Grillplatz am Schwalbenrainweg und Grillplatz Hügelswiesen (siehe: https://www.aschaffenburg.de/Sport-und-Freizeit/Gruenanlagen-Waelder-und-Parks/Grillplaetze/DE_index_3962.html). Die Aufzählung in der Anlage zur Grünanlagensatzung unterscheidet sich. Es wäre sinnvoll diesen Unterschied zu beheben und im Anlagenverzeichnis die Grillplätze wie folgt zu bezeichnen: 

       Grillplatz an der Aschaffaue – Strietwaldstraße gegenüber Kegelzentrum
       Grillplatz am Schwalbenrainweg – Schwalbenrainweg hinter dem Kindergarten
       Grillplatz Hügelswiesen – auf dem Gelände der ehemaligen Range Control an der Verlängerung der Ebersbacher Straße (Umweltstation)


Zu III. 

Die Verwaltung empfiehlt daher den vorgenannten Beschluss zu fassen: 

.Beschluss:

I.
1. Dem Vorschlag der Verwaltung die bestehende Grünanlagensatzung auf Aufnahme der Wiese unterhalb des Weinbergs am Pompejanum (Bereich Engstelle Felsen bis Schlotfegergrund) in 
  • § 2 Abs. 2 Nr. 1 letzter Satz Grünanlagensatzung (Ausnahme vom Verbot des Radfahrens) und 
  • § 2 Abs. 3 Grünlagensatzung (Verbot des Einnehmens von Alkohol in den dort genannten Grünflächen) 
wird zugestimmt.

2. Das Anlagenverzeichnis wird redaktionell überarbeitet bzw. ergänzt und in Punkto
    Grillplätze berichtigt. 

3. Die beigefügte Änderungssatzung (Anlage 4) wird erlassen.  

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 03.05.2022 11:44 Uhr