Erweiterung und Generalsanierung Kronberg-Gymnasium 4. Bauabschnitt: Fachklassengebäude Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.04.2022 ö Beschließend 2PVS/4/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Bestandsplanung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.06.2015 der Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Generalsanierung des Kronberg Gymnasiums (2.- 6.Bauabschnitt) zugestimmt.

Der Förderantrag wurde am 13.11.2015 eingereicht und am 04.04.2016 von der Regierung im Wesentlichen genehmigt.

Der 2. und 3.Bauabschnitt umfasst die inzwischen abgeschlossene Generalsanierung des Hauptgebäudes. Im 4. und 5. Bauabschnitt wurde die Sanierung des vorgelagerten Fachklassengebäudes (Atriumgebäude) aufgeteilt. Zum Abschluss der Maßnahme war die Neugestaltung der Außenanlagen als 6. Bauabschnitt geplant.

Die Kostenberechnung nach DIN 276 vom Dezember 2014 gliedert sich wie folgt:

4. und 5. Bauabschnitt (Umbau und Sanierung Fachklassengebäude)                6.483.791,31 €
6. Bauabschnitt Außenanlagen                                                        1.024.695,73 €  
Summe                                                                                7.508.487,04 €

Der Baukostenindex vom September 2014 bis November 2021 beträgt 35,3%. Dadurch würden sich die Baukosten auf ca. 10,1 Mio € erhöhen.


2.        Neukonzeption

In der Stadtratssitzung am 16.12.2019 wurde der Schulentwicklungsplan der Firma Biregio aus Bonn vorgestellt. Bedingt durch die steigenden Schülerzahlen und die Einführung des 9-jährigen Gymnasiums soll das Kronberg Gymnasium nochmals erweitert und zur 5-zügigen Schule ausgebaut werden.

Die Ausführungsplanung für den 4. und 5. Bauabschnitt sind daraufhin ausgesetzt worden.

Am 03.03.2020 hat der Planungs- und Verkehrssenat der Konzeptplanung zur Sanierung und Aufstockung des Fachklassengebäudes zugestimmt. Der Architektenvertrag des beauftragten Architekturbüros Ritter+Bauer aus Aschaffenburg wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates am 22.06.2020 um die Aufstockung erweitert.


3.        Vorentwurf

Die Raumkonzeption des Erd- und Obergeschosses des Atriumgebäudes bleibt im Wesentlichen gegenüber der bisherigen Planung unverändert. Bedingt durch das Brandschutzkonzept müssen jedoch zur Entfluchtung des Gebäudes die beiden innenliegenden Treppen gedreht werden.

Die Aufstockung in leichter Holzbauweise umfasst 12 Klassenzimmer mit Nebenräumen, die in zwei Cluster aufgeteilt werden. Die Lastabtragung erfolgt über außenliegende Holzstützen, da die Bestandskonstruktion die zusätzlichen Lasten nicht aufnehmen kann. Die Aufstockung ragt zweiseitig ca. 3,0 m in das Atrium ein. Das Flachdach wird komplett begrünt und mit einer PV-Anlage ausgestattet. Als Wärmeerzeugung werden zwei Wärmepumpen eingesetzt, die u.a. die Anforderungen für erneuerbare Energie gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen.

Durch die Erweiterung wird das zusätzlich erforderliche Raumprogramm für ein 5-zügiges Gymnasium abgedeckt. Exakte Angaben können erst nach der schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Regierung von Unterfranken erfolgen.


Energetisch wird das Bauvorhaben gemäß Einspar-Offensive für städtische Gebäude, analog dem Hauptgebäude, 25 % unter der aktuellen ENEV geplant.

Während der Bauzeit wird der Unterricht in Biologie, Physik und Informatik in die Klassenräume verlegt. Für den Chemieunterricht wird ein Modulgebäude im oberen Pausenhof temporär errichtet. Außer den zwei Chemieräumen ist ein Vorbereitungsraum sowie ein Klassenraum für differenzierten Unterricht in dem Behelfsbau erforderlich. Die technische Ausstattung der Chemieräume wird nach dem Rückbau des Modulgebäudes in den neuen Chemiesälen weiterverwendet.


4.        Kostenschätzung nach DIN 276

a)        Aufstockung und Sanierung Fachklassengebäude

KG 100 Grundstück                                                                                ----

KG 200 Vorbereitende Maßnahmen                                                             50.000,00 €

KG 300 Bauwerk                                                                        9.505.000,00 €

KG 400 Technische Installationen                                                        5.594.000,00 €

KG 500 Außenanlagen (Technische Anlagen)                                           788.000,00 €

KG 600 Ausstattung                                                                           514.000,00 €

KG 700 Nebenkosten                                                                        4.342.000,00 €


b)        Temporäres Modulgebäude
Interimsgebäude
  459.000,00 €
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      GESAMTKOSTEN:                                                                 21.252.000,00 €


Der prozentuale Anteil Aufstockung zu Generalsanierung beträgt 48 : 52. Kostenstand ist der Baukostenindex vom November 2021. Der Baukostenindex für Februar 2022 erscheint erst Ende März und kann deshalb nicht berücksichtigt werden.


c)        Außenanlagen

Die genehmigten Außenanlagen können nach Fertigstellung des Fachklassengebäudes als 5. und letzter Bauabschnitt neu gestaltet werden.

Pausenhof, Parkplätze, Feuerwehrzufahrt, Löschwassertank                        1.183.000,00 €
(Anpassung Baukosten-Index)





5.        Förderung

Die Förderung der unter a) genannten Baumaßnahme beträgt beim aktuellen Kostenrichtwert von 5.437,00 €/m2HNF voraussichtlich ca. 6,5 Mio €. Nicht förderfähig nach Art. 10 FAG ist dabei die Sanierung der Hausmeisterwohnung sowie die Photovoltaikanlage.

Das temporäre Modulgebäude (b) ist ebenso nicht förderfähig. Die darin enthaltene technische Ausrüstung der Chemieräume (ca. 160.000,00 €) wird jedoch weiterverwendet und kann gefördert werden.  Die Außenlagen sind bereits Bestandteil des endgültigen Förderbescheides vom 13.12.2017 und werden aktuell mit ca. 477.000,00 € bezuschusst.

Ob zusätzliche Förderung über die KfW („Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Kommunen“) oder andere Fördergeber möglich sind, muss noch abgeklärt werden. Weitere Zuwendungen sind bei der Regierung mitteilungspflichtig und können zur Kürzung der FAG-Förderung führen.


6.        Kostenprognose

Durch die derzeitig steigende Baupreisentwicklung ist bis zum geplanten Baubeginn im September 2023 mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Aktuell führt der Ukraine-Krieg zu steigenden Preisen in der Stahl- und Chemieindustrie (Bitumen). Bei einem Preisindex von 20 % betragen die Gesamtkosten bei Baubeginn bereits 24,3 Mio € !


7.        Neubaukosten

Nach kompletten Abriss des Fachklassengebäudes könnte an gleicher Stelle ein 3-geschossiger Ersatzneubau errichtet werden.

Die geschätzten Neubaukosten (nach BKI und Index 11/2021) liegen bei 20,75 Mio € und damit ca. 500.000,00 € unter der Variante Sanierung/Aufstockung.


8.        Weitere Planung

Zur Abwägung Neubau oder Sanierung mit Aufstockung ist folgendes zu berücksichtigen:

8.1        Sanierung und Aufstockung ist nachhaltiger als Neubau, da Ressourcen geschont werden.
8.2        Neubau bedarf einer kompletten Neuplanung und verlängert das Bauvorhaben unnötig.
8.3        Die bisherigen Planungskosten können beim Neubau nicht angerechnet werden.
8.4         Die Fertigstellung des Neubaus ist nicht bis zum gewünschten Schuljahrbeginn 2025/26 realisierbar.
8.5        Die unter Punkt 7 genannten Minderkosten werden durch die Bauzeitenverlängerung beim Neubau wieder egalisiert.

Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft schlägt deshalb vor, die Generalsanierung und Aufstockung des Atriumgebäudes weiter zu verfolgen.

Nach Fertigstellung des Vorentwurfes muss das Raumprogramm und die Planung von der Regierung von Unterfranken schulaufsichtlich genehmigt werden. Der Förderantrag vom 13.11.2015 ist für den 4.und 5. Bauabschnitt bei der Regierung zurück zu ziehen.

Gemäß Rahmenterminplan ist die Entwurfsplanung bis zum November 2022 vorgesehen. Der neue Förder- und Bauantrag soll Ende November gestellt werden. 
Als Baubeginn ist der September 2023 anvisiert.

.Beschluss:

I.
  1. Der Vorentwurf mit der Kostenschätzung über 21,252 Mio. € für den 4. Bauabschnitt (Sanierung und Aufstockung) am Kronberg-Gymnasium wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

  1. Der bisherige Förderantrag für den 4. und 5. Bauabschnitt (Sanierung) wird zurückgezogen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für den neuen 4. Bauabschnitt zu erstellen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.06.2022 13:14 Uhr