Gutachten von RegioConsult zur geplanten Erneuerung der B469 zwischen AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115); - Antrag von KI, GRÜNEN-Stadtratsfraktion und ÖDP vom 17.01.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.04.2022 ö Beschließend 7PVS/4/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Datum 20.08.2021 haben Bündnis 90 die Grünen, ÖDP und KI als Mitglieder des Aktionsbündnisses „B469 Klima Wald statt Asphalt“ den Antrag gestellt, in öffentlicher Sitzung des Stadtrates das oben genannte Gutachten vorzustellen, zu erläutern und zu diskutieren.
Die B 469 stellt in der Region die bedeutendste Hauptverkehrsverbindung zu den Bundesautobahnen A 3 und A 45 dar und damit zum Großraum Rhein-Main und zu den Oberzentren Aschaffenburg und Hanau. Auf eine Länge von 35 km ist sie von der A 3 bis nach Klingenberg, Ortsteil Trennfurt zweibahnig ausgebaut. Die Verkehrsbelastung der B 469 beträgt nördlich der Anschlussstelle zur B 26 rund 41.000 und südlich der Anschlussstelle rund 30.000 Kfz pro Tag (Verkehrszählung 2015). Im Abschnitt zwischen der AB 16 und der St 3115 (Länge 5,6 km) sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Verbesserung von Verkehrssicherheit und -qualität durch Herstellung einer ausreichenden Haltesichtweite,
  • Verlängerung der Ein- und Ausfädelungsstreifen an der Anschlussstelle B 26,
  • Grundhafte Erneuerung des Fahrbahnoberbaus,
  • Bedarfsgerechte Verbreiterung des Mittelstreifens und der Fahrstreifen mit Anbau von Seitenstreifen (Standstreifen).
  • Maßnahmen zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlage der Stadt Aschaffenburg vor Verunreinigung durch Straßenwässer.

Die Baukosten sind mit etwa 102 Millionen Euro veranschlagt.

Für die Erneuerung der Bundesstraße B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen wurde im September 2020 von der Regierung von Unterfranken das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Für die Stadt Aschaffenburg besteht keine Gebietsbetroffenheit. Sie wird daher auch nicht im Planfeststellungsverfahren gehört. Als grundsätzliche Position der Stadt Aschaffenburg ist anzuführen, dass die Erneuerung der B469 grundsätzlich begrüßenswert ist, da die Bundesstraße für das Oberzentrum Aschaffenburg selbst und zur Verknüpfung mit den Städten und Gemeinden in der Region 1 Bayerischer Untermain leistungsfähig und verkehrssicher gehalten werden muss. Die B 469 ist im Südwesten Aschaffenburg mit der B26 verknüpft.  Zur Entlastung dieses Südwestkorridors und auch zur Vermeidung von Durchgangsverkehren durch das Oberzentrum ist eine leistungsfähige Verbindung zur BAB 3 von großer Bedeutung. 

Zur Planung hat sich ein Aktionsbündnis zusammengeschlossen das kritisiert, dass die Erneuerungsplanung überdimensioniert und nicht mehr zeitgemäß ist. Die Akteure fordern einen umweltschonenderen und sichereren Ausbau und begründen dies mit den Ergebnissen eines eigen beauftragten Gutachten der Firma RegioConsult (Verkehrs- und Umweltmanagement. Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung, Marburg). 

Kritisiert wird unter anderem dass die Belange des Natur- und Klimaschutzes nicht ausreichend gewürdigt werden und der Ausbaustandart wesentlich geringer ausfallen kann ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Vor dem Hintergrund des REMOSI-Gutachtens wäre ein autobahnähnlicher Ausbau der B469 nicht mehr zeitgemäß, man solle stärker auf den Umweltverbund setzen und zeitgemäße Mobilitätskonzepte umsetzen. 

Das Gutachten liegt dieser Beschlussvorlage bei.


Das Gutachten wurde vom BUND im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren vorgelegt. Das Gutachten und die darin enthaltenen Thesen werden somit im laufenden Planfeststellungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde geprüft, abgewogen und entschieden. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Stadtrat das Gutachten sowie den aktuellen Verfahrensstand und die abschließende Zuständigkeit der Planfeststellungbehörde in diesem laufenden straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zum Gutachten von RegioConsult zur geplanten Erneuerung der B469 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

Folgende Anträge werden zur Kenntnis genommen:
  • Antrag der GRÜNEN, KI und ÖDP vom 17.01.2022 wegen „Haushalt 2022 - Vorstellung des Gutachtens von RegioConsult zum geplanten Ausbau der B469“ (Anlage 7)
  • Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.04.2022 wegen „Absetzungsantrag TOP 7 ö des PVS am 05.04.2022“ (Anlage 8)

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2022 13:14 Uhr