Klärwerk: Anpassung Hochwasserschutzanlage Vorstellung der Vorplanung durch das Büro Björnsen, Koblenz


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.05.2022 ö Beschließend 1PVS/5/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

    1. Sachstand und Anlass

Das Klärwerk Aschaffenburg liegt im Westen der Stadt Aschaffenburg. Es wird westlich von der Aschaff, im Süden vom Main und nördlich sowie östlich von einem Gewerbegebiet begrenzt. Der Hochwasserdeich des Klärwerks Aschaffenburg hat eine Länge von ca. 670 m und dient dem Klärwerk sowohl als Schutz vor Main- als auch vor Aschaffhochwasser. Der erste Deichabschnitt südwestlich der Kläranlage wurde zwischen 1955 und 1960 errichtet. In den Jahren 1968 bis 1972 fand die Errichtung des zweiten Deichabschnitts im Südosten des Klärwerks statt. Außerdem wurden Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in den Jahren 1989 bis 1996 durch-geführt. Das Schutzniveau des gesamten Hochwasserdeiches liegt - wird zusätzlich ein Mindestfreibord von 0,5 m nach DIN 19712 berücksichtigt - aktuell deutlich unter einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100).

Da das Klärwerk zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählt und für die zurzeit in Arbeit befindliche Neugenehmigung des Klärwerks die Hochwasserfreiheit eine wesentliche Voraussetzung ist, wurde die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE), Koblenz, im August 2021 von der Stadt Aschaffenburg mit den Planungsleistungen für die Anpassung der Hochwasserschutzanlage am Klärwerk beauftragt.

Bisher wurden zusätzliche Leistungen der Landschaftsplanung, sowie der Vermessung an den AN beauftragt. Die Vermessungen wurden im Dezember 2021 durchgeführt.
Aufgrund von Lastbeschränkungen auf den Verkehrs- und Betriebswegen der Kläranlage ist das Vermessungskonzept auf die Wasserseite des Deiches auszudehnen. Diese ergänzenden Leistungen der Landschaftsplanungen werden im April 2022 ausgeführt. 
In Teilbereichen werden auch die Erkenntnisse zum Baugrund bis ca. Mitte 2022 verdichtet, um wirtschaftliche Bemessungen der Hochwasserschutzanlage zu ermöglichen. 


    1. Projektbeschreibung

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat als Mindestschutzziel ein Hochwasserereignis der Kategorie HQ100 + 15% Klimazuschlag festgelegt. Daraufhin wurden diese Wasserstandsdaten für die Berechnungen zugrunde gelegt. Die Bemessungshöhe richtet sich nach den Wasser-spiegellagen entlang des Perimeters der Anlage plus 20 cm Freibord. Im Osten bei Fluss-km 85+050 beträgt das Schutzziel 113,22 m NN plus 20 cm Freibord und liegt in Summe auf 113,42 m NN. Im Westen bei Fluss-km 84+400 liegt die Bemessungshöhe auf 112,79 + 20 cm Freibord und somit insgesamt bei 112,99 m NN. 

Der Bestandsdeich der Kläranlage liegt derzeit mit einer mittleren Kronenhöhe von 112,8 m NN deutlich unter dem Schutzziel von einem HQ100 inklusive eines Mindestfreibords nach DIN 19712. Bei der Auslegung auf ein Schutzziel von HQ100 + 15 % Klimazuschlag zuzüglich eines Freibords von 0,2 m ist die bestehende HWS-Anlage in den Deichabschnitten 1 und 2 (rund 650 m Länge) um 0,19 m (112,99 m NN) bis 0,53 m (113,33 m NN) anzuheben.

Der bewachsene Wall nahe der Teichanlage in Abschnitt 3 liegt auf einer mittleren Höhe von
112,60 m NN, wohingegen die Geländeoberkante an der Einfriedung zur Mörswiesenstraße im Mittel bei 112,31 m NN liegt. Aufgrund der bestehenden Habitat-Strukturen soll auf eine Rodung der Wallanlage verzichtet werden, sodass sich die Errichtung einer HWS-Anlage an der Stelle des bestehenden Zauns entlang der Mörswiesenstraße anbietet. Für das Erreichen des Schutzziels wird eine erforderliche Anhebung von rund 1,02 m (113,33 m NN – 112,31 m NN) auf einer Länge von etwa 160 m berechnet.

Der Abschnitt 4 weist Geländehöhen etwa 111,50 bis 113,60 m NN auf. Damit liegt er i.M. bei rd.
112,50 m NN und erreicht im Osten die Schutzzielhöhe. Für die Erzielung der Schutzzielhöhe von 113,33 bis 113,42 m NN in der tieferliegenden Passage ist demnach eine durchschnittliche Höhendifferenz von etwa 0,90 m zu überwinden.

Grundkonzept 

Die Ertüchtigung des Hochwasserschutzes (HWS) für die Kläranlage Aschaffenburg ist als Objektschutzmaßnahme auf dem Perimeter des Werkes konzipiert. Sie ist eine wesentliche Grundlage für die Genehmigung des Weiterbetriebes der Anlage und deren technisch erforderliche / gewünschte Erweiterung. 

Das Ertüchtigungskonzept geht davon aus, dass unter Restriktionen wie Vermeidung von Retentionsraumverlust im Vorland, Sicherstellung ausreichender Fläche landseitig des Deiches (KA-Ausbau) sowie Reduktion des Eingriffs in ökologisch relevante Strukturen und Flächen lediglich eine Deicherhöhung und -stabilisierung mittels einer in der Deichtrasse angeordneten Spundwand als tragendes Element des HWS sinnvoll ist. Entlang der Mörswiesenstraße ist derzeit eine HWS-Mauer vorgesehen. Im Bereich der Zufahrt zur Kläranlage wären mobile Maßnahmen notwendig.

Alternativkonzept zur Trassenführung 

Die aktuell gültige Ausweisung des Überschwemmungsgebietes bei HQ100 macht deutlich, dass nordöstlich der Kläranlage bereits vor einigen Jahren bebaute Flächen (Gewerbe- und Privatgelände) von Hochwasser betroffen sind. Dies veranlasste die Stadt Aschaffenburg zur Überlegung, den Objektschutz kleinräumig um eine Sicherung dieser Flächen zu erweitern:

-        Verlängerung der mainseitigen Deichertüchtigung an der Kläranlage mittels Spundwand und/oder HWS-Wand bis zur Mörswiesenstraße 
-        damit zusätzliche Sicherstellung des zeitgemäßen HWS für die kleinräumig betroffenen Flächen außerhalb des Perimeters der Kläranlage
-        gleichzeitige Sicherstellung, dass das Hochwasser die Kläranlage nicht über die Mörswiesenstraße erreicht
-        damit auch Erhalt der heutigen Zufahrt zur Kläranlage, hochwasserfrei ohne mobile Elemente und ohne Eingriff in komplizierte Leitungssituationen
-        Schutz der Anlieger und der Infrastruktur minimiert das Schadensrisiko im Hochwasserfall
         und damit verbundene Kosten langfristig sowie im Einzelfall

Das Alternativkonzept wird von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH empfohlen und von Seiten des Vorhabenträgers aufgrund seiner ganzheitlichen Schutzbetrachtung bevorzugt. 


    1. Kosten

Die ermittelten Kosten (Kostenschätzung) für das Alternativkonzept (Vorzugsvariante) im Rahmen der Vorplanung betragen:

Baukosten (netto):                        2.793.921,07
Unwägbarkeiten 20% (netto):           558.784,21
                                       3.352.705,21
Baunebenkosten (20%) (netto):           670.541,04
Gesamtkosten (netto):                4.023.246,25
Umsatzsteuer 19%                           764.416,79
Gesamtkosten (brutto)                4.787.663,04

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


    1. Finanzierung

Auf der Haushaltsstelle „Hochwasserschutzanlage“ (1.7181.9623) ist im Haushaltsjahr 2022 ein Ansatz von 100.000 € und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mio € eingestellt.

Für die Umsetzung des Projekts sind die Kosten im Haushalt 2023 entsprechend anzupassen.

Bei einer Vorabstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde eine Kosten-beteiligung/Fördermöglichkeit durch den Freistaat Bayern angefragt, da für den Hochwasser-schutz am Main grundsätzlich der Freistaat zuständig ist. Da in diesem Abschnitt aufgrund der bayernweiten Betrachtung und der Betroffenheit von nur einzelnen Gebäuden in absehbarer Zeit keine Hochwasserschutzmaßnahmen geplant sind, kann von Seiten des WWA keine finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt werden.

Gemäß der Zweckvereinbarung vom 13.12.2005 müssen die Anschlussgemeinden einen Kostenanteil von insgesamt 18,86 % übernehmen.


    1. Weiteres Vorgehen

Es geplant bis Oktober 2022 die Entwurfsplanung zu erstellen und dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss ist für Ende 2022 vorgesehen, im Frühjahr 2023 soll die Vergabe der Bauleistungen erfolgen und im Anschluss die Bauausführung in 2023.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Vorplanung zur Anpassung der Hochwasserschutzanlage am Klärwerk zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2022 13:18 Uhr