Fußgängerzone Frohsinnstraße - Zwischenbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.05.2022 ö Beschließend 4PVS/5/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenats vom 15.06.2021 wurde am 02.09.2021 die Fußgängerzone in der Frohsinnstraße, zwischen Ludwig- und Erthalstraße, eingerichtet. Sie sollte zunächst für ein Jahr zur Probe ausgeführt werden. Die Ausführung wurde mittels Beschilderung vorgenommen – eine bauliche Umgestaltung des zuvor Verkehrsberuhigten Bereichs war nicht erforderlich. Die Andienungszeiten wurden denen der Herstallstraße übernommen:
  • Montag bis Freitag:        6:00 – 11:30 Uhr und 19:30 – 20:30 Uhr
  • Samstag:                 6:00 – 10:00 Uhr

Zuvor wurden die betroffenen Anwohner und Geschäftsinhaber über das Vorhaben informiert.
Für den vorliegenden Zwischenbericht wurde die Verkehrssituation 4 Tage lang per Videoaufzeichnung aufgenommen und ausgewertet. Die Erhebung wurde von Donnerstag 16.12.2021 bis Sonntag 19.12.2021 durchgeführt.
In Bild 1 sind die Verkehrsmengen der Erhebungstage dargestellt.

Bild 1: Verkehrsmengen in der Fußgängerzone Frohsinnstraße

Wird unterstellt, dass der weit überwiegende Teil der Pkw und Krad-Fahrer keinen Liefervorgängen nachgeht, muss festgestellt werden, dass werktäglich ca. 1.000 Verstöße gegen die Fußgängerzone begangen werden. Etwa ein Drittel davon innerhalb der Andienungszeiten, zwei Drittel außerhalb der Andienungszeiten.
In Bild 2 sind die Ganglinien der Pkw- und Krad-Fahrten dargestellt. Die rot markierten Bereiche stellen dabei die Andienungszeiten dar. Am Verlauf der Ganglinie lässt sich ablesen, dass weder die Sperr- noch die Andienungszeiten Einfluss auf die Entscheidung des Verkehrsteilnehmers ausüben, die Fußgängerzone zu befahren.
Bild 2: Tagesganglinien Krad+Pkw in der Fußgängerzone Frohsinnstraße

Während der bisherigen Probephase gab es aus einer Praxis in der Erthalstraße einen Hinweis auf häufige Stau- bzw. Blockadesituationen bei Liefervorgängen zwischen Alfons-Goppel-Platz und Erthalstraße, was die Erreichbarkeit der Erthalstraße bei legalem Verhalten einschränkt. 
Für den Lieferverkehr hat sich ein deutlicher Mehrgewinn herausgestellt, da in der Fußgängerzone Frohsinnstraße der notwendige Platz für Liefervorgänge vorhanden ist. Einzig die illegal parkenden Individualfahrzeuge stören bisweilen die Lieferungen.
Die Fußgängerzone Frohsinnstraße wurde und wird von den Anliegern grundsätzlich begrüßt. Bereits im Vorfeld wurden aber schon kritische Fragen nach Kontrolle und Überwachung laut. Es zeigt sich, dass die reine Beschilderung nicht ausreicht, die Akzeptanz der Fußgängerzone herzustellen. Die Verwaltung regt daher an, Planungen für eine automatische Polleranlage am Rand zur Ludwigstraße aufzunehmen, der den Bereich außerhalb der Andienungszeiten abriegelt.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Zwischenbericht zur Fußgängerzone Frohsinnstraße wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

  1. Die Verwaltung nimmt die Planungen für eine automatische Polleranlage für die Fußgängerzone Frohsinnstraße auf.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.06.2022 13:18 Uhr