Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.05.2022 ö Beschließend 2PL/7/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen des Neubaus des „Gabelsberger Blocks“ in der Dunzerstraße in der Aschaffenburger Innenstadt sieht die Stadtbau vor, eine Kita mit 25 Kindergartenplätzen und 12 Krippenplätzen zu integrieren. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Der Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen im Stadtteil ist laut Berechnung der Jugendhilfeplanung gegeben. 

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 12 Krippenplätze und 25 Kindergartenplätze im Stadtteil Stadtmitte in der Dunzerstraße als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2022 09:07 Uhr