Slipanlage Mainufer - Standortuntersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.05.2022 ö Beschließend 1PVS/6/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Begründung
Die Slipanlage am Theoderichstor ist nicht mehr zeitgemäß und genügt nicht mehr den Anforderungen für Rettungseinsätze; zudem bestehen erhebliche Nutzungs- und Verkehrskonflikte auf Grund der beengten Platzverhältnisse. In den Planungen für die Umgestaltung des Schlossufers ist eine Neugestaltung und Aufwertung des Bereichs vor dem Theoderichstor erforderlich, da ansonsten der Masterplan Schlossufer in diesem Bereich nicht umgesetzt werden kann. Die vom Stadtrat beschlossene Schlossuferplanung sieht an dieser Stelle eine attraktive Platzgestaltung mit einer wasserseitigen Sitzstufenanlage und einer schmalen Rampe für Kanuwanderer vor, die nur bei besonderen Bedarf auch von den Rettungskräften benutzt werden kann.

Für die bestehende Slipanlage am Theoderichstor muss daher ein vollwertiger Ersatz an einem geeigneten neuen Standort hergestellt werden. Die Anlage muss den aktuellen Vorgaben, Richtlinien und technischen Regelwerken entsprechen. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hat die Stadt schriftlich darauf hingewiesen, dass eine neue Slipanlage aber nicht allein für Rettungseinsätze, sondern auch für die Allgemeinheit (z.B. Einsetzen von Sportbooten) zur Verfügung gestellt werden muss.

Die Stadtverwaltung hatte in den vergangenen 2 Jahren verschiedene Alternativstandorte untersucht. Dies waren ein Standort am Mörswiesenweg westlich der Ebertbrücke, am Mainwiesenweg sowie am Floßhafen. Diese Standorte konnten aber aus mangelnder Eignung für den Rettungseinsatz (Erreichbarkeit, nautische Probleme, Wasserstandstiefe und Strömungsverhältnisse) wegen Nutzungskonflikten mit Fuß- und Radverkehr nicht weiterverfolgt werden. Die bisherigen Planungen wurden eingestellt.

Ein Arbeitskreis aus Sachverständigen der Wasserschutzpolizei, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes und der Feuerwehr Aschaffenburg sowie dem Baureferat und Stadtplanungsamt haben neben den drei bereits untersuchten Standorten weitere acht Standorte betrachtet (Vermerk „Untersuchung Alternativstandorte Slipanlage“ vom 17.12.2021).
Die Standorte wurden hinsichtlich verschiedener Aspekte vorgeprüft. Wesentlich waren hierbei die Aspekte Eignung für Rettungseinsätze und Belange der Schifffahrt, aber auch mögliche Nutzungskonflikte und Eingriffe in Natur und Landschaft.


Untersuchte Standorte:


Standort 0
Rechtes Ufer, auf Höhe des Gewerbegebietes Mörswiesenstraße
Im Zuge der Erkundungsfahrt wurde der Standort zusätzlich betrachtet.
  • Zufahrt zum Ufer über Mainaschaffer Straße, Mörswiesenstraße, Uferweg
  • Lage im Bereich des bestehenden Besucherparkplatzes 
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Wassertiefe ist zu prüfen, Wassertiefe ggf. zu gering, ggf. Verlandung
  • Keine Eignung für Rettungseinsätze wegen ungünstiger Anfahrbarkeit

Standort 1
Rechtes Ufer, unterhalb der Ebertbrücke
  • Zufahrt über Hanauer Straße, Schlotfegergrund, Uferweg
  • Lage zwischen Besucherparkplatz und Ebertbrücke
  • Durch die Brückenpfeiler ist die Sichtbarkeit stark eingeschränkt
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Wassertiefe ist zu prüfen, Wassertiefe ggf. zu gering, ggf. Verlandung
  • Keine Eignung für Rettungseinsätze wegen ungünstiger Anfahrbarkeit

Standort 2
Linkes Ufer, oberhalb der Ebertbrücke
  • Zufahrt über Westring, Stadtbadstraße, Uferweg
  • Lage neben Sportplatz (Standort „Kuttergarten“)
  • Keine Nutzungskonflikte erkennbar
  • Erhöhte Uferböschung macht lange Rampe und baulichen Eingriff in Böschung erforderlich
  • Hochwasserunabhängige Lage (außerhalb HQ100)
  • Lage für Rettungseinsätze optimal, gute Erreichbarkeit

Standort 3
Linkes Ufer, a) oberhalb und b) unterhalb der Willigisbrücke
  • Zufahrt über Großostheimer Straße (a) bzw. Darmstädter Straße, Volksfestplatz (b)
  • Standort unterhalb der Eberbrücke steht im Nutzungskonflikt mit dem Volksfestplatz
  • Standort oberhalb der Eberbrücke ist sowohl über die Großostheimer Straße bzw. Darmstädter Straße anfahrbar
  • Lage neben Wohnmobilstellplatz
  • Keine Nutzungskonflikte erkennbar
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Wellenschlaggefahr wegen geringer Flussbreite
  • Rampenplanung muss dem recht kleinen Abstand zur Fahrrinne Rechnung tragen
  • Lage für Rettungseinsätze optimal, gute Erreichbarkeit

Standort 4
Linkes Ufer, oberhalb der Adenauerbrücke
  • Zufahrt über Großostheimer Straße, Uferweg
  • Nutzungskonflikte mit Radverkehr
  • Starker Eingriff in Natur und Ufersaum (Auwald)
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Starke Wellenschlaggefahr wegen sehr geringer Flussbreite
  • Rampenplanung muss dem recht kleinen Abstand zur Fahrrinne Rechnung tragen
  • Geringe Fläche zur Abwicklung (Trailer etc.)
  • Lage für Rettungseinsätze geeignet

Standort 5
Linkes Ufer, Großostheimer Straße
  • Zufahrt über Großostheimer Straße, Uferweg
  • Nutzungskonflikte mit Radverkehr
  • Sehr starker Eingriff in Natur und Ufersaum (Auwald)
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Lage für Rettungseinsätze geeignet


Standort 6
Rechtes Ufer, unterhalb Bauhof WSV
  • Zufahrt über Obernauer Straße
  • Standortlage und Zufahrt unklar
  • Bauhof WSV kann nicht für Publikumsverkehr geöffnet werden, auch für Rettungseinsätze ungeeignet
  • Standort ungeeignet

Standort 7
Rechtes Ufer, oberhalb Bauhof WSV
  • Zufahrt über Obernauer Straße, Feldweg entlang des Bahndamms
  • Keine Nutzungskonflikte erkennbar
  • Starker Eingriff in Natur und Ufersaum (Auwald)
  • Hochwasserbeeinträchtigte Lage (innerhalb HQhäufig)
  • Lage sehr abseitig 
  • Keine Eignung für Rettungseinsätze wegen ungünstiger Anfahrbarkeit


Als grundsätzlich geeignete Standorte wurde hierbei ein Standort linkes Mainufer, oberhalb der Ebertbrücke (Standort 2) und ein Standort linkes Mainufer oberhalb und unterhalb der Willigisbrücke (Standort 3 a + b) herausgearbeitet. 

Für diese Vorzugsstandorte wurde eine Vermessung und Tiefenpeilung erstellt sowie ein Planungskonzept für die erforderlichen Ingenieurbauwerke (Rampe und Kai) und die Verkehrsanlagen (Verkehrserschließung und Stellplätze) erarbeitet (FKS Infrastruktur mit Grassel Ingenieure). Die Planungskonzepte mit dem Erläuterungsbericht werden dem Planungs- und Verkehrssenat hiermit vorgelegt (siehe Anlagen: Lagepläne und Erläuterungsbericht).


Konzeptdarstellung Standort 2 – „Ebertbrücke“ (vgl. Kap. 2.3.2. im Erläuterungsbericht)
Die Zu- und Abfahrt zur Standortvariante an der Ebertbrücke erfolgt von der Stadtbadstraße aus. Dort verläuft, zwischen der Ebertbrücke und der östlich gelegenen Sportanlage ein bestehender, geschotteter Wirtschaftsweg bis zum Mainufer.
Im Einmündungsbereich der Stadtbadstraße sind die bestehenden Hochbordeinfassung durch überfahrbare Bordsteine auszutauschen. Der Vorrang des kreuzenden Gehweges ist mittels Verkehrszeichen und ggf. ergänzender Markierung oder Piktogrammen zu kennzeichnen. Zur Andienung der Bootseinlassstelle ist eine Asphaltbefestigung, sowie eine Verbreiterung der bestehenden Zuwegung auf 5,00 m zur Gewährleistung des Begegnungsverkehres vorgesehen.
Am Beginn der erforderlichen Rampen sind die Abstellflächen für die Feuerwehr und die Sportboote vorgesehen. Die Rampenentwicklung ist gegenüber dem Standort „Willigisbrücke“ aufgrund der zu überwindenden Höhendifferenz deutlich länger und durchschneidet den bestehenden Geh- und Radwegverlauf. Das Konzept sieht daher eine Verlegung des Geh und Radweges vor. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen rangierenden Fahrzeugen und dem Geh- und Radverkehr ist konzeptionell die erläuterte Verlegung südlich der Parkflächen vorgesehen. Somit besteht ein möglicher Konflikt lediglich bei der An- oder Abfahrt der Gespanne (Rettungsdiente und Sportboote).
Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse durch die eingezäunte Entwässerungsanlage wurden die Flächen für die Rettungsdienste aufgeteilt. In Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz werden vorrangig drei befestigte Abstellmöglichkeiten (Rasengittersteine) benötigt. Die weiteren Abstellflächen können als Schotterrasenflächen, für die Nutzung bei Großeinsätzen, ausgebildet werden und müssen nicht direkt angrenzend angeordnet sein. Um die Geh- und Radwegeführung zu optimieren wurden daher die weiteren Stellplatzflächen mit seltenerer Nutzung (Bedarfsstellplätze) südlich des Radweges angeordnet. Beim Rangieren entstehen hierbei Konflikte, die aus vorgenannter Erläuterung aus Sicht des Verfassers akzeptabel sind.
Aufgrund der bestehenden Höhendifferenz zwischen dem Gelände und dem Fließgewässer ist neben der Rampe zum Slippen eine parallel verlaufende Rampe zur Kaimauer erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz ist lediglich die Andienung mit einem Solofahrzeug zu gewährleisten, um die Beschickung der Boote zu ermöglichen. Die befestigte Bewegungsfläche ist hierbei entlang der Kaimauer in einer Breite von 10 m vorgesehen. Zum Wenden ist zusätzlich eine Fläche mit Rasengittersteinen berücksichtigt.
Die Rampe zum Slippen der Boote kann gegenüber der Lage an der Willigisbrücke senkrecht zum Fließgewässer angeordnet werden. Der Abstand zwischen der Uferlinie und dem Rand der Fahrrinne beträgt rd. 55 m. Nachfolgend ist eine Schnittdarstellung der Rampe abgebildet. 


Lageplan Standort Ebertbrücke (Plandarstellung FKS-Infrastruktur)


Gem. den vorliegenden Unterlagen zum HQ100 - Abflussbereich und der entsprechenden Höhenkote von ca. 112,90 müNN werden bei diesem Standort die Bootseinlassstelle, sowie die Kaimauer überflutet. Die Anfahrt zur Rampe, den Abstellflächen ist gegeben und somit auch die Nutzung des Geh- und Radweges. Im Bedarfsfall könnten auch bei Hochwasser Boote zu Wasser gelassen werden, was ein großer Vorteil gegenüber dem Standort 3 an der Willigisbrücke ist. 

Konzeptdarstellung Standort 3 - Willigisbrücke (vgl. Kap. 2.3.1. im Erläuterungsbericht)
Die Standortvariante südlich der Willigisbrücke sieht den Ausbau des Zufahrtsbereiches von der Großostheimer Straße bis zum bestehenden Zufahrtsweg am Mainufer, auf einer Länge von ca. 210 m vor. Mit dem Ausbau ist die Optimierung des Zufahrtbereiches hinsichtlich der Längsneigung (Reduzierung Gefälle) sowie der Trassierung (Anpassung an Erfordernisse für Bemessungsfahrzeug Lastzug für Rettungskräfte; insbesondere Befahrbarkeit linksabbiegend aus nördlicher Richtung kommend) vorgesehen. Dabei ist auf den parallel zur Großostheimer Straße verlaufenden Geh- und Radweg in Richtung Innenstadt besonderes Augenmerk zu legen. Im Kreuzungsbereich mit der Zufahrt (ca. 22 m Länge) sollte der Geh- und Radweg farblich gekennzeichnet werden. Mit der vorgenannten Reduzierung der Längsneigung des Rampenbereichs werden entsprechende Eingriffe in das Gelände erforderlich. Im Ergebnis werden die Sichtbeziehungen zwischen der Ausfahrt und dem kreuzenden Geh- und Radweg verbessert und die Anfahrt erleichtert.


Lageplan Standort Willigisbrücke (Plandarstellung: FKS Infrastruktur)

Aus verkehrstechnischer Sicht sollte zukünftig auf die offizielle Verkehrsführung, d. h. die Ausfahrt über den schmalen Fahrweg zwischen Kleingärten gemieden und lediglich für die Andienung der Kleingärten genutzt werden. Hierdurch könnte ein Konfliktpunkt zwischen dem Geh- und Radweg und der Ausfahrt vermieden werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Minimierung der Eingriffe in bis dato unbefestigte Fläche wurde von diesem Gedanken Abstand genommen und die Führung bestandsnah beibehalten und der erforderlichen Fahrgeometrie für die Nutzung mit Gespannen (Lkw + Anhänger) angepasst.
Vom Ablauf ist für die Sportbootnutzer vorgesehen, nach der Zufahrt von der Großostheimer Straße, quasi die bestehende Trasse in Richtung Volksfestplatz zu nutzen und im bestehenden Bogen in Richtung Reisemobilplatz zu fahren. Mit der Aufweitung an der Rampenanlage wird das Rückwärtsfahren zum Slippen, auch für die Rettungskräfte, erleichtert. Kollisionen mit dem Geh- und Radweg bestehen hierbei nicht. Nachdem das Boot zu Wasser gelassen ist, kann geradlinig in Richtung des Wohnmobilstellplatzes und im Weiteren über den Fahrweg zwischen den Kleingärten, sowie über den Zufahrtsweg in Richtung der vorgesehenen Abstellflächen unter der Willigisbrücke gefahren werden. Die beschriebene Route erfolgt im Einrichtungsverkehr, als Rundweg.

Nach dem Aufladen des Boots wird über den schmalen Fahrweg und links in die Zufahrtsstraße in Richtung Großostheimer Straße eingebogen und das Gelände verlassen.
Die An- und Abfahrt der Rettungsdienste erfolgt analog der zuvor beschriebenen Route, lediglich die Abstellmöglichkeiten sind direkt an der Kaimauer vorgesehen, um kurze Wege zwischen dem Slippen und der Beladung der Boote zu gewährleisten.
Die bestehenden Kreuzungspunkte mit dem Geh- und Radverkehr bei der Zu- und Ausfahrt können nicht vermieden werden. Für die Erhöhung der Sicherheit sollte der Vorrang des Geh- und Radverkehrs mittels Beschilderung und roter Farbmarkierung verdeutlicht werden.
Im Einsatzfall der Rettungsdienste sollte bei der Anfahrt mit der Rundumkennleuchte („Blaulicht“) und das Folgetonhorn (Sirene), also die Sondersignalanlage der Fuß- und Radverkehr gewarnt werden. Der Vorrang der Einsatzfahrzeuge ist nach StVO §35 Sonderrechte geregelt.
Nachfolgend eine Schnittdarstellung der möglichen Slipanlage. Aufgrund des geringen Abstandes zwischen der Uferlinie und dem Rand der Fahrrinne von lediglich 15 m ist nach Empfehlung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes eine schräge Anordnung der Rampe zum Slippen vorzusehen. Der angrenzende Bewuchs ist soweit zu entfernen, dass ausreichende Sichtbeziehungen auf die Binnenschiffe gewährleistet wird.
Gem. den vorliegenden Unterlagen zum HQ100 - Abflussbereich und der entsprechenden Höhenkote von 113,20 müNN, wird der gesamte Uferbereich bis zur Zufahrtsrampe überschwemmt. Die Bootseinlassstelle, sowie die Kaimauer werden somit rd. 3,10 m überflutet.

Kostenvoreinschätzung 
Die nachfolgenden Kostenansätze (brutto) beruhen auf Erfahrungswerten. 

Konzept Standort 3 „Willigisbrücke“ “ - Brutto 
Verkehrsanlage 
470.000 € 

Ingenieurbauwerk 
485.000 € 

Baukosten - Summe 
955.000 € 

zzgl. 20 % BNK 
191.000 € 
1.146.000 €


Konzept Standort 2 „Ebertbrücke“ - Brutto 

Verkehrsanlage 
570.000 € 

Ingenieurbauwerk 
555.000 € 

Baukosten - Summe 
1.125.000 € 

zzgl. 20 % BNK 
225.000 €
1.350.000 € 


Aufgrund ausstehender Gutachten, den statischen Nachweisen, möglicher Auflagen von Genehmigungsbehörden, Preissteigerungen und Planungsanpassungen im weiteren Planungsverfahren nach finaler Festlegung der Ausbauvariante, können Mehrkosten zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.


Standortvergleich
Erreichbarkeit
Beide Standorte zeichnen sich dadurch aus, dass sie für Rettungseinsätze sehr gut erreichbar sind und zudem im Haupteinsatzgebiet zwischen Ebertbrücke und Adenauerbrücke liegen. 

Hochwasserresilienz 
Während der Standort an der Ebertbrücke weitgehend nicht hochwassergefährdet ist, wird der Standort an der Willigisbrücke bereits beim regelmäßigen Hochwasser „HQ-häufig“ beeinträchtigt. Im Fall „HQ-100“ ist bereits der gesamte Bereich bis zur Zufahrt an der Großostheimer Straße überschwemmt. Die Slipanlage an der Willigisbrücke ist somit nicht hochwasserunabhängig.

Nutzungskonflikte
Am Standort Willigisbrücke sind durch den Main-Radweg (D-Netz-Route), den Wohnmobilstellplatz, die anliegenden Schrebergärten und temporäre Nutzungen während des Volksfestes, bereits verschiedene Nutzungen vorhanden. Das Hinzutreten einer weiteren Freizeitnutzung (Einsetzen privater Sportboote) ist jedoch planerisch beherrschbar (siehe Planungskonzept).
Am Standort Ebertbrücke sind praktisch keine Nutzungskonflikte gegeben. Die Querung des Radweges ist unkritisch. Doch wird durch die Anlage der Slipanlage eine Wiese überplant, die als Bolzplatz, aber zuletzt auch als Standort für den „Kuttergarten“ genutzt wurde. Der angrenzende Baseballplatz bleibt jedoch unbeeinträchtigt.

Belange der Schifffahrt
Der Abstand zwischen Fahrrinne und Uferlinie ist im Bereich der Willigisbrücke deutlich schmaler als im Bereich der Ebertbrücke. 
Breite des Mains am Standort Ebertbrücke bei Mittelwasser ca. 140 m, Abstand zwischen Uferlinie und Fahrrinnenrand ca. 55 m.
Breite des Mains am Standort Willigsbrücke bei Mittelwasser ca. 90 m, Abstand zwischen Uferlinie und Fahrrinnenrand ca. 15 m.
Auf Grund der ausgewiesenen Engstelle an der Willigisbrücke besteht grundsätzlich die Gefahr bezüglich Wellenschlag und anderer möglicher Konflikte beim Einsetzen von Booten. 
Aus nautischer Sicht ist der Standort Ebertbrücke aus diesem Grund als vorteilhafter anzusehen (Abstand zur Fahrrinne und besserer Sichtbarkeiten).

Kosten-Nutzen-Bilanz
Trotz der prognostizierten Mehrkosten für die Einrichtung einer Slipanlage am Standort Ebertbrücke von rd. 200.000 € ist der Standort 2 an der Ebertbrücke hinsichtlich der geringen Nutzungskonflikte und Hochwasserresilienz als geeigneten Standort für die Errichtung einer Slipanlage, die sowohl den speziellen Bedarfen für Rettungseinsätze, als auch den Anforderungen für eine öffentliche Nutzung entspricht. 

Fazit
Aus planerischer Sicht und durchgeführten Vorgesprächen, sowie den entsprechenden Stellungnahmen der Fachbehörden, empfiehlt es sich den Standort „Ebertbrücke“ zu favorisieren. Diese berücksichtigt sämtliche Belange der Nutzer und reduziert die Konfliktpunkte auf ein Minimum.

Weitere Schritte
Mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates und Bestimmung der Standortplanung an der Ebertbrücke als Vorzugsvariante wird das Planungskonzept detailliert ausgearbeitet. Hierbei werden weitere Grundlagen eingeholt (insbesondere Baugrunduntersuchung, Natur- und Artenschutzuntersuchung). Die Entwicklung der Planung erfolgt in enger Abstimmungen mit den Fachbehörden. Die nächsten Planungsschritte werden dem Planungs- und Verkehrssenat zur Entscheidung vorgelegt.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den beiden Planungskonzepten für einen Neubau der Slipanlage an den Standorten Ebertbrücke und Willigisbrücke zur Kenntnis (Anlage 1).

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat bestimmt den Standort oberhalb der Ebertbrücke als Vorzugsvariante.

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsschritte für die Vorzugsvariante (Standort Ebertbrücke) voranzutreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.07.2022 16:20 Uhr