Beschluss Konzeptstudie Museumsdepot und den weiteren Verfahrenablauf


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.05.2022 ö Beschließend 3PVS/6/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Verschiedene Stadtratsgremien haben sich seit 2020 mit der Sanierung des Schosses Johannisburg durch den Freistaat Bayern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Stadt Aschaffenburg befasst. 
Das Gesamtprojekt umfasst für die Stadt:

- Temporäre Räumung aller von der Stadt genutzten Räume im Schloss (Museumsverwaltung, Ausstellungsräume, Graphikdepot, Archäologisches Depot und Depot im Nordturm);

- Erfassung und Aufbereitung aller Ausstellungsobjekte und des Depotguts (auch in den    Außendepots);

- Bereitstellung und Umzug der Verwaltung in ein Ausweichquartier und 

- Neubau und Verlagerung der Kulturobjekte in ein neu gebautes Zentraldepot;

- Grundlegende Neugestaltung des Schlossmuseums vor dem Wiedereinzug;

- Erweiterung der Verwaltungsräume im Schloss wegen Personalmehrung

- Wiederbelegung der Räume im Schloss mit dem städt. Museum, der Museumsverwaltung und dem graphischen Kabinett im Nordturm 

Die letzte Beratung des Gesamtprojektes erfolgte in der Sitzung des Kultur- und Schulsenats am 20.6.2021. Damals war davon auszugehen, dass der Stadt die von ihr genutzten Räume im Schloss zum Ende 2021 gekündigt werden. Bei einer Räumungsfrist von zwei Jahren hätten dann geeignete Ersatzräume Ende 2023 zur Verfügung stehen müssen. Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt 

-        für einen Neubau eines Zentraldepots von einem Fachplaner eine Projektskizze erstellen zu lassen und im PVS vorzustellen,

-        mit der Bayerischen Schlösserverwaltung (BSV) die Verhandlungen zur Sanierung und Umgestaltung der Räume der Museumsverwaltung und der Ausstellungsräume zum Abschluss zu bringen und in eine vertragliche Vereinbarung umzusetzen und

-        die notwendigen Vorarbeiten zur Erfassung und Aufbereitung des Kulturgutes als Vorarbeiten für die Räumung des Schlosses weiterzuführen.

Aktueller Projektstand 

Trotz der Schwierigkeiten des Bauprozesses und der angespannten Lage der Bauwirtschaft hält der Freistaat Bayern an dem Sanierungsprojekt Schloss Johannisburg unvermindert fest. Es verändert sich lediglich der vorgesehene Zeitablauf. Die Stadt Aschaffenburg muss wegen der vom Freistaat Bayern durchgeführten Sanierung des Schlosses Johannisburg in Aschaffenburg alle ihre dort angemieteten Flächen für einen mehrjährigen Zeitraum räumen. Die Schlösserverwaltung plant, die Fassadensanierung im Jahr 2023 zu beginnen und die Gesamtmaßnahme sowie die Innensanierung in mehrere technische Bauabschnitte zu unterteilen. 
Der sanierungsbedingte Auszug der Stadt Aschaffenburg aus den durch sie angemieteten Räumlichkeiten wird dann in enger Abstimmung mit der Schlösserverwaltung ab Ende 2024 beginnen müssen. Die jüngsten öffentlichen Verlautbarungen des Freistaats zur Sanierung des Schloss Johannisburg bestätigen diese Zeitschiene. 

Bei einer kontinuierlichen Beräumung ab Ende 2024 muss demnach das Museumdepot, auch aufgrund der notwendigen Konservierungsarbeiten an den Kunstobjekten, ab Ende 2024 fertig gestellt sein.

Dies bedeutet für die Stadt Aschaffenburg, dass Ende 2024 ein neues Zentraldepot zur Verfügung stehen muss, in dem das gesamte Ausstellungsgut des Schlossmuseums und das Sammlungsgut des Turmdepots, des archäologischen Depots im Bergfried und die grafische Sammlung eingelagert werden können. Weiterhin muss ein Ausweichquartier für die Museumsverwaltung zur Verfügung stehen.

A Schlosssanierung

Die Anpassungen der Räumlichkeiten im Schloss an die geänderten Nutzungsbedingungen sind einvernehmlich mit der BSV abgestimmt. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage des künftigen Raumklimas in den Museumsräumen. Es herrscht Einvernehmen, dass die raumklimatische Situation ertüchtigt werden muss, um die derzeit immer wieder auftretenden extremen raumklimatischen Bedingungen (Hitze) künftig zu verhindern. 
Dazu soll mit Rücksicht auf den Baubestand und die Folgekosten keine Klimaanlage eingebaut werden, sondern dieses Ziel durch eine Bauteilaktivierung der massiven Wände erreicht werden. 
Ein ausgeglichenes Raumklima ist Voraussetzung zur Einhaltung der konservatorischen Vorgaben, insbesondere für Sonderausstellungen. 
Die Möglichkeiten und Chancen dieses raumklimatischen Konzeptes werden derzeit durch eine raumklimatische Simulation des Baubestandes ermittelt. 
Auf der Grundlage dieser Bestandsuntersuchung soll dann ein Klimakonzept mit schnellschließenden Klimaschutztüren zur Vermeidung von Luftströmungen zwischen einzelnen Ausstellungsbereichen und einer Lüftungsanlage konkret geplant werden. Dazu laufen derzeit intensive Gespräche mit der BSV.

B Neubau Zentraldepot

Planungskonzept

Für eine Teilfläche des städtischen Grundstücks im Stadtteil Obernau im Erweiterungsgebiet des Gewerbegebiets „Bollenäcker“ wurde vom Architekturbüro Reuter (Berlin), das auf Depotbauten spezialisiert ist, eine Konzeptstudie erarbeitet. Der Planung liegt eine ausführliche Programmbeschreibung zugrunde. Danach soll ein Depot mit ca. 3600 m² Depotfläche und ca. 550 m² Fläche für Funktionsräume entstehen. 
Die Anlieferung soll eingehaust und mit Flurförderzeugen bedienbar sein. Es müssen Depoträume entstehen, die das gesamte Spektrum der einzulagernden Kulturgüter berücksichtigen. 

Dazu gehören archäologische und technische Objekte, Gemälde, Skulpturen, Möbel, Keramik, Textilien, Metallgegenstände aber auch ethnografische Objekte, Künstlernachlässe, volkskundliche Objekte und nicht zuletzt die naturwissenschaftlichen Sammlungen einschließlich der zur Bearbeitung des Lagerguts erforderlichen Betriebsmittel. 

Das Gebäude soll nicht klimatisiert werden, aber durch Bauteilaktivierung ein stabiles Raumklima besitzen. Die Einlagerung besonders empfindlicher Objekte soll mittels Klimaboxen erfolgen. Für die Einlagerung selbst war eine verdichtete Lagertechnik zu planen, die in das konstruktive Gebäuderaster integriert ist. Neben den Depoträumen waren Räume für die projektbezogene Bearbeitung der einzulagernden oder an andere Museen im Rahmen von Sonderausstellungen auszuleihende Objekte (zum Beispiel Schädlingsbekämpfung, Dokumentation, Verpackung, Objektannahme, Inventarisierung, Ausstellungsvorbereitung usw.) vorzusehen. 
Diese Räume beinhalten jedoch keine Dauerarbeitsplätze, sondern sind nur für den periodischen, projektbezogenen Aufenthalt von Personen konzipiert. 

Die eventuell erforderliche Restaurierung einzelner Objekte soll weiterhin in der bestehenden Restaurierungswerkstatt im Nilkheimer Hof erfolgen. 
Das entworfene Gebäude ist ein Stahlbetonskelettbau, mit 2-3 Geschossen, begrüntem Flachdach einschließlich solarenergetischer Nutzung und einer zusätzlichen Fassadenbegrünung durch Ranker. 
Die Fassade des Depotbaus ist bis auf Lüftungs- und Entrauchungsöffnungen geschlossen, um das innere Raumklima stabil zu halten. 

Die Funktionsräume sind allerdings natürlich belichtet. Die geschlossene Fassade dient auch der Sicherheit der eingelagerten Objekte. 

Zur freien Landschaft ist der Baukörper unter Erhaltung des Baumbestandes intensiv eingegrünt. Diese Pflanzzone lässt sich auch als Versickerungszone für das Oberflächenwasser nutzen. 

Das Baugrundstück des Gebäudes liegt – von der Straße her gesehen - in zweiter Reihe, hat jedoch eine eigenständig nutzbare Zufahrt. Der vorgelagerte Grundstücksteil an der Straße kann daher eigenständig genutzt bzw. verkauft werden. Das Gebäude entspricht mit Ausnahme der Gebäudehöhe von 14 m dem rechtskräftigen Bebauungsplan. Dieser sieht nur eine Gesamtbaukörperhöhe von 8 m vor; wollte man diese einhalten, müsste das gesamte Baugrundstück in Anspruch genommen werden, es könnte nur ein zweigeschossiges Gebäude entstehen. 

Die Verwaltung empfiehlt im Interesse eines flächensparenden, klimagerechten, kompakten und verdichteten Bauens im Gewerbebereich hierfür eine Befreiung zu beantragen und dies über eine Bauvoranfrage abzusichern. 

Ökologischer Ausgleich

Zur Vorbereitung von Baumaßnahmen auf dem Grundstück wurde bereits eine spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung durch das Büro Naturplan vorgenommen. 
Dabei hat sich ergeben, dass, wegen der noch nicht begonnenen Herstellung der Erschließungsanlagen für die Erweiterung des Baugebiets, artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich sind. 
Sie betreffen die Anbringung künstlicher Nisthilfen für drei Brutvogelarten und für Fledermäuse sowie die Errichtung neuer Habitate für Zauneidechsen. 
Diese Maßnahmen sollten unbedingt im Herbst 2022 begonnen werden, damit ein Baubeginn 2023 möglich ist.

C Projektkosten

Die Kosten des Projekts werden aktuell auf ca. 13,98 Millionen € geschätzt. Laut Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik beträgt für Gewerbebauten die Kostensteigerung 17,6 % innerhalb eines Jahres. 
Schreibt man mit diesem Index die Baukosten für das Realisierungsjahr 2023 fort, ergibt sich ein Betrag von 16,44 Millionen €. Gleichwohl ist dieser Betrag bei der aktuellen Entwicklung der Stahlpreise, die gerade bei der Lagertechnik extrem durchschlagen, mit Unsicherheiten behaftet.

Außerdem könnte es im Rahmen der Ausführungsplanung in Bezug auf die Lagertechnik zu einem größeren Flächenbedarf der Depotflächen kommen. 
Dieser Flächenmehrbedarf könnte durch eine Erweiterung des Gebäudes um eine halbe Konstruktionsachse zur Straße erfüllt werden. In diesem Fall wären Mehrkosten von ca. 1,3 auf Millionen Euro für das Jahr 2023 anzusetzen.
 
Die Kosten für den ökologischen Ausgleich im Bereich des Artenschutzes sind derzeit noch nicht zu beziffern.

D Projektfinanzierung

Für die im Schloss vorgesehenen Änderung und Anpassungsarbeiten, die von der Stadt zu finanzieren sind, wurden bereits bei der bayerischen Landesstiftung und über die Denkmalpflege Fördermittel beantragt. Eine Förderung durch Bundesmittel im Rahmen eines Pilotprojekts hat sich bedauerlicherweise nicht als machbar herausgestellt. Die Förderung energetischer Maßnahmen kann erst beantragt werden, wenn das Klimakonzept einvernehmlich mit der BSV abgestimmt ist.

Für den Depotneubau wurde beim Bezirk Unterfranken eine Fördereranfrage eingereicht. Über diese kann jedoch erst entschieden werden, wenn eine konkrete Planung vorgelegt werden kann. Es wurden jedoch Fördermittel für die Aufbereitung des Museumsguts bewilligt und für den Umzug in Aussicht gestellt.

Der enge Zeitrahmen zur Herstellung des Zentraldepots stellt eine besondere Herausforderung dar. Es ist daher vorgesehen, hierfür einen Generalplaner zu beauftragen und das Objekt, bei dem der Ausbau d. h. die Lagertechnik und die Gebäudeerstellung in besonderem Maße miteinander verzahnt sind, durch einen Generalunternehmer erstellen zu lassen. Weiterhin wird derzeit die Projektrealisierung durch die Stadtwerke vorbereitet. Das Depot soll dann nach Fertigstellung von der Stadtverwaltung angemietet werden. Zur Klärung der dazu erforderlichen fördertechnischen Voraussetzungen laufen derzeit Anfragen bei der Regierung von Unterfranken.

E Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, nach Zustimmung zur Konzeptstudie diese in eine Bauvoranfrage umzusetzen, um die planungsrechtliche und baurechtliche Machbarkeit abzusichern. Weiterhin sollen auf der Grundlage dieser Planungen die Förderanträge für den Neubau des Depots präzisiert und ergänzt werden. Dazu sind zusätzliche, ergänzende Recherchen notwendig, weil sich die Fördererlandschaft derzeit ständig verändert. 

Nach Rechtskraft der Bauvoranfrage sollte möglichst bald mit der Herstellung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz begonnen werden, damit die notwendigen Ersatz-Habitate rechtzeitig vor Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte 2023 zur Verfügung stehen. Außerdem sollte noch in diesem Jahr die notwendige Beräumung innerhalb des Baufensters erledigt werden, damit nicht erst Ende 2023 mit den Erdarbeiten begonnen werden kann. Die für diese Teilmaßnahmen notwendigen Aufträge sind daher eigenständig zu vergeben.

Zur Klärung des finanziellen Umfangs, mit dem sich die Stadt Aschaffenburg an der Schlosssanierung beteiligen muss, müssen die Abstimmungsgespräche mit der BSV in Bezug auf das künftige Raumklima im Schlossmuseum rasch zu Ende gebracht werden, auch um darauf aufbauend weitere Fördermöglichkeiten zu ermitteln und Anträge zu stellen. Für das Gesamtkonzept der Anpassung der von der Stadt genutzten Räume im Schloss sollten noch vor Beginn umfangreicher Baumaßnahmen die vertraglichen Regelungen zwischen Freistaat Bayern und Stadt Aschaffenburg abgeschlossen werden.

Um eine umfassende Finanzübersicht für das Gesamtprojekt in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigen zu können, sollten nun nach Vorliegen eines Planungsentwurfs für den Depotneubau auch die Planungsprozesse für die Neugestaltung des städtischen Museums im Schloss angegangen werden.

Die Vorarbeiten zur Aufbereitung der einzulagernden Objekte sind beauftragt und werden in den nächsten Monaten kontinuierlich abgearbeitet, sodass eine Verlagerung der Objekte Ende 2024 in ein neues Zentraldepot gesichert ist. 

.Beschluss:

I. 
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

2. Der Senat beschließt, die Konzeptstudie für das Zentraldepot der städt. Museen vom 7. April 2022 zur Grundlage der weiteren Planung zu machen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Konzeptstudie eine Bauvoranfrage zu erstellen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Rechtskraft der Bauvoranfrage die erforderlichen Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich des Artenschutzes umzusetzen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau des Zentraldepots durch die Stadtwerke als Option vorzubereiten. 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verwaltung der Bayerischen Schlösser, Gärten und Seen (BSV) die Verhandlungen zur Neugestaltung der von der Stadt genutzten Räume im Schloss fortzuführen und hierfür vertragliche Regelungen vorzubereiten. Über das Ergebnis ist regelmäßig im PVS zu berichten.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konzeptplanung zur Neugestaltung des städtischen Museums im Schloss aufzunehmen und darüber im Kultursenat zu berichten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.07.2022 16:20 Uhr