Erweiterung und Generalsanierung Kronberg-Gymnasium 4. BA: Fachklassengebäude Mietgebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 5PL/8/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat am 05.04.2022 dem Vorentwurf für die Erweiterung und Generalsanierung des Fachklassengebäudes (4.Bauabschnittt) am Kronberg Gymnasium zugestimmt. In der Kostenschätzung über 21,252 Mio € enthalten ist ein Mietgebäude während der 2-jährigen Bauzeit. 

Aktuell wird im Planungsteam an der Entwurfsplanung gearbeitet. Gemäß Rahmenterminplan soll der Bau- und Finanzierungsbeschluss am 07.11.2022 gefasst werden. Die Ausschreibungen sind für Mitte nächsten Jahres geplant, damit der geplante Baubeginn am 02.10.2023 sichergestellt wird. 

Während der Aufstockung und Sanierung des Fachklassengebäudes werden der Physik-, Biologie- und Informatikunterricht in die Klassenzimmer verlegt. 

Der Chemieunterricht kann wegen der technisch erforderlichen Einrichtung und den Sicherheitsanforderungen während der Umbauzeit nicht im Bestandsgebäude durchgeführt werden. Eine Auslagerung an das Dalberg-Gymnasium ist wegen der vorhandenen Raumauslastung nicht möglich.

Für den Chemieunterricht ist ein Mietgebäude mit 2 Chemieräumen und einem Vorbereitungsraum für ca. 2 Jahre erforderlich. 

Das Modulgebäude kann im Pausenhof errichtet werden, da alle erforderliche Anschlüsse dort verlegt werden können.


Die Lieferung und Errichtung von Miet-Containergebäuden benötigen eine lange Vorlaufzeit. Damit das Mietgebäude zum Umbaubeginn genutzt werden kann, muss die Ausschreibung im August 2022, die Auftragsvergabe im Stadtrat im September/Oktober 2022 durchgeführt werden. Die Anlieferung der Module ist für April 2023 vorgesehen. Der Innenausbau und die Fachraum-Einrichtungen sind bis Ende August 2023 geplant.

Die vorhandene Fachraumeinrichtung wird für die Mietzeit großenteils aus dem Bestand gestellt.
Nicht verwendbare Komponenten müssen entweder mit gemietet oder neu beschafft werden. Falls Neuanschaffungen notwendig sind werden sie im späteren Umbau mitverwendet.

Die Errichtung des Mietgebäudes muss deshalb vor dem eigentlichen Bau- und Finanzierungbeschluss im Stadtrat beschlossen werden.

Das Mietgebäude ist nicht zuwendungsfähig. Die vorgezogene Baumaßnahme ist nicht förderschädlich.

Die Gesamtkosten für Aufbau, Einrichtungsergänzungen, Miete, Abbau und Nebenkosten wurden für 2 Jahre in der Kostenschätzung auf 459.416,00 € beziffert.

Der notwendige Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen wird zusätzlich mit ca. 25.000,00 €, der Höhenausgleich des Geländes mit 15.000,00 e veranschlagt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Errichtung eines Mietgebäudes am Kronberg-Gymnasium, als vorgezogene Maßnahme des 4.Bauabschnittes zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 09:59 Uhr