Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2022 wegen „Verbesserte Angebote für Hundehalter in der Stadt Aschaffenburg“


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 8PL/8/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu den im Antrag der CSU-Fraktion vom 22.03.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Sachstandsbericht
Entwicklung der gemeldeten Hunde in den vergangen 10 Jahren:
Jahr
Steuerpflichtig
Steuerbefreit
Ermäßigt
2012
2853
41
22
2013
2910
45
24
2014
2300
43
25
2015
2307
43
25
2016
2353
47
25
2017
2328
43
24
2018
2375
36
24
2019
2459
51
22
2020
2561
69
23
2021
2689
70
24




Auffälligkeiten im Stadtgebiet (Bissverletzungen, wildernde Hunde):
Kategorie II Kampfhunde
Gemeldet
Beißunfälle
2019
17
1
2020
15
1
2021
14
1
Weitere Unterlagen über Bissverletzungen bei „normalen“ Hunden oder wildernden Hunden liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

Auslastung des Tierheims Aschaffenburg

2019
2020
2021
Abgabe
43
75
47
Sicherstellung
1
48
69
Fund
60
3
10
Vermittlung
53
71
45
Geburt
0
1
0
Aktuell keine Kapazität frei, Hunde aufzunehmen.


2. Vorgeschlagene Maßnahmen:
Ausweisung einer eingezäunten Hundefreifläche:
Die öffentlichen Grün- und Freiflächen stehen vielen verschiedenen Nutzergruppen zur Verfügung. Die Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigen öffentlichen Grünflächen ist ein wichtiger Teil der städtischen Daseinsvorsorge und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Lebensqualität.
Wiesenflächen sollten wegen ihrer Bedeutung für alle Bürger nicht in ihrer Erholungsnutzung eingeschränkt werden, indem man sie ausschließlich Hunden zur Nutzung überlässt. Der Bau übersprungsicherer Zäune lässt sich zudem nur schwer in das Erscheinungsbild einer Grünanlage integrieren.
Hundebesitzer können möglicherweise auf Flächen außerhalb des öffentlichen Grüns, z. B. Hundetrainingsplätze von Vereinen, ausweichen.

Ausweitung der Steuerermäßigung für ein Jahr, auf Hunde mit bestandenem Hundeführerschein, Begleithundeprüfung oder einer äquivalenten anerkannten Hundeprüfung.
Diese Steuerermäßigung sieht die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.07.2020 (Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration) nicht vor.

Weitere Ausweitung der Steuerermäßigung auf Hunde die vom Aschaffenburger Tierheim vermittelt wurden:
Es existiert bereits folgender Stadtratsbeschluss vom 19.07.1999: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Steuer auf das Halten von Hunden, die von ihren Haltern im Aschaffenburger Tierheim erworben werden, im Jahr des Erwerbs und im darauffolgenden Jahr auf Antrag zu erlassen. Über den Erwerb hat der Halter einen Nachweis zu erbringen.
Bei einer Änderung von zwei Jahre Steuerfreiheit in Steuerermäßigung müsst hier die Satzung entsprechend abgeändert werden.

Ausweitung der Steuerermäßigung für ein Jahr für Personen, die Grundsicherung oder Jobcenterleistungen beziehen.
Diese Steuerermäßigung sieht die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.07.2020 (Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration) nicht vor.

Ausweitung der Steuerfreiheit für Therapiehunde sowie Schulhunde mit entsprechendem Nachweis während der ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. Einsatz als Schulhund.
Stadtrat Dr. Blatt beantragte mit Schreiben vom 21.07.2020 den Erlass der Hundesteuer für Therapiebegleithunde. Analog der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aschaffenburg vom 19.06.2006, geändert durch Satzung vom 09.02.2009 wird die Hundesteuer erlassen: Für Hunde, die eine zertifizierte Prüfung als Therapiehund erfolgreich abgelegt haben und die regelmäßig in dieser Funktion in einer Kindertagesstätte, Schule, Einrichtung der Behinderten- oder Altenhilfe sowie ähnlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Die Steuerbefreiung wird nach Ablauf des Kalenderjahres, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der jeweiligen Organisation gewährt. 

Zusätzliche sog. Dogstationen
Vom Entsorgungsbetrieb werden am Exe 1, Aschaffaue 4, Fasanerie 3, Spazierweg am Main 13 und im Grünzug Schöntal 8 Dogstationen betreut. Die restlichen 112 Dogstationen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden vom Garten- und Forstamt gepflegt. Eine Karte der Stationen ist beigefügt.

Zu den Punkten Steuerermäßigung und Steuerbefreiung:
Die Jahressteuer der Stadt Aschaffenburg beträgt 40,- €. Die Umliegenden Kommunen wie Haibach, Stockstadt, Sulzbach a. Main, Mainaschaff und Kleinostheim haben eine Jahressteuer von 50,- €. 

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.03.2022 wegen „Verbesserte Angebote für Hundehalter in der Stadt Aschaffenburg“ wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 09:59 Uhr