Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.07.2022 ö Beschließend 4PL/9/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2021 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung der Stadt Aschaffenburg und der Hospital-Stiftung am 24.03.2022 von der AKDB erstellt.

Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2021” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Die Haushaltseinnahme- und Ausgabereste wurden vom Haupt- und Finanzsenat in der Sitzung am 21.03.2022 beschlossen.

.Beschluss:

  1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2021 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2021” werden zur Kenntnis 
    genommen (Anlage 1).

  2. Die ungedeckten - über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

    für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        26.274.501,79 €
    (Seite 1194 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

    für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        4.432.913,18 €
    (Seite 1198 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

  3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        13.372.046,78 €
    (Seite 32 der Drucksache)

  4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        8.519.869,76 €
    gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

  5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
    KommHV, und zwar

    neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        1.240.556,39 €
    (Seiten 35 bis 36 der Drucksache)

    und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        25.258.577,56 €
    (Seiten 37 bis 39 der Drucksache)
    wird zur Kenntnis genommen.

  6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die 
    Jahresrechnung 2021 mit dem Betrag von        335.432.096,56 €
    in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
    Hiervon entfallen auf den

    Verwaltungshaushalt        276.695.371,74 €

    Vermögenshaushalt        58.736.724,82 €

    Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
    vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        33.930.095,23 €

    Der Allgemeinen Rücklage wird der
    Betrag in Höhe von                3.743.822,25 €
zugeführt.

Darüber hinaus wird der Sonderrücklage
Baugebiet Anwandeweg ein Betrag von        762.485,29 €
zugeführt.

Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2021 wird mit diesen Feststellungen
an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


  1. Die Jahresrechnung 2021 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
    ausgeglichen

    im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.876.493,61 €

    im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        170.947,45 €

    der Gesamthaushalt beträgt damit        2.047.441,06 €


    Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den 
    Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        170.947,45 €

    Der Allgemeinen Rücklage
    wird ein Betrag in Höhe von         113.156,92 €        
    zugeführt.

    Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        0,00 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden nicht übertragen.



    Die Jahresrechnung 2021 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 10:06 Uhr