Bericht über das Konzept „Kinderbetreuung Flexi24 (Arbeitstitel) in Aschaffenburg“


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 07.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 2JHA/2/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um eine nachfrageorientierte Versorgung mit Betreuungsplätzen perspektivisch gewährleisten zu können, hat die Verwaltung neben der Erweiterung des klassischen Betreuungsangebots in Krippen und Kitas ein Konzept zur Kinderbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten klassischer Kindertageseinrichtungen „Flexi 24“ (Arbeitstitel, Name des Programms in Würzburg) analog zu dem bereits in der Stadt Würzburg bestehenden Programm „Flexi24“ entwickelt. 
Die vorgeschlagene Betreuungsform soll eine passgenaue Betreuung vor Ort in den Familien im vertrauten Umfeld ermöglichen. Sie soll dazu dienen, die Betreuung für Kinder auch außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, soweit die Eltern dies aus nachgewiesen beruflichen Gründen benötigen. 
1.         Zielgruppe

Als Zielgruppe für dieses Angebot gelten vorrangig Alleinerziehende, Eltern im Schichtdienst/Nachtdienst sowie Arbeitnehmer in Arbeitsfeldern, die frühe (6 Uhr) bzw. lange Dienstzeiten (20 Uhr) haben. Die ergänzende Betreuung Flexi24 wird während der Berufstätigkeit oder Ausbildung für Zeiten, die nicht durch die mit dem Kind zusammenlebenden Elternteile selbst abgedeckt werden können, gewährt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Familien mit Kindern im Alter ab 0 bis 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Aschaffenburg. 

2.         Durchführung des Angebotes

Familien, welche einen Bedarf an ergänzender Betreuung haben, können ihn schriftlich bei der Stadt Aschaffenburg anzeigen. Dieser Bedarf muss regelmäßig, jedoch mindestens alle 6 Monate, über Dienstpläne, Bestätigungen des Arbeitgebers o.ä. nachgewiesen werden. 
Der Betreuungsumfang wird von der Stadt Aschaffenburg geprüft und per Bescheid zugestellt. Der Bedarf wird alle 6 Monate erneut überprüft.
Die Koordination, Vermittlung der Betreuung sowie die Organisation der Abwicklung wird von der Stadt Aschaffenburg übernommen.
Vor den geplanten Betreuungen wird die Eingewöhnung bzw. Gewöhnung an die Betreuungspersonen durchgeführt. Somit können langfristige und gut fundierte Beziehungen aufgebaut werden.

Für die Benutzung des Betreuungsangebotes sind, je nach Einkommensverhältnissen, Gebühren zu entrichten.

3.         Betreuungspersonen

Als Betreuungspersonen kommen volljährige Personen in Frage, die Kinder verstehen, Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, Zeit für eine regelmäßige und kontinuierliche Betreuung haben und zu außergewöhnlichen Zeiten frühmorgens, abends und am Wochenende zur Verfügung stehen.
Die Vorrausetzungen um als Betreuungsperson im Rahmen von Flexi24 auf Honorarbasis tätig zu werden sind:
  • Teilnahme an einer 3 teiligen Schulung
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • Vorlage erweitertes Führungszeugnis
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Eignungsfeststellung durch das Jugendamt

Die Tätigkeit als Betreuungsperson findet im Rahmen eines Honorarvertrages mit der Stadt Aschaffenburg statt.
Die Stadt Aschaffenburg organisiert die Vermittlung der Betreuungspersonen und ist für die Beratung und Begleitung der Betreuungspersonen zuständig. 

4.        Betreuungszeiten

Die ergänzende Betreuung muss außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Hortangeboten von Grundschulen liegen.
Somit sind mögliche Betreuungszeiten:
  • sehr früh, bevor die Regelbetreuung öffnet
  • am späten Nachmittag oder abends nach der Regelbetreuung 
  • nachts
  • an Feiertagen oder am Wochenende

Die Betreuung in Flexi24 stellt keine Konkurrenz zu den bestehenden Kitas dar, sondern versteht sich als ergänzendes Betreuungsangebot. Die Ferien und Schließzeiten sind nicht das ausdrückliche Ziele des Angebotes, aber auch nicht ausgeschlossen.

5.        Akquise und Begleitung der Betreuungspersonen

Die Akquise und die Begleitung der Betreuungspersonen wird durch Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg übernommen. Dazu gehören:
  • Anwerbung, Bewerbung, Auswahl und Kus-Anmeldung 
  • Durchführung der 3-teiligen Schulung 
  • Betreuung und Begleitung der Betreuungspersonen durch das Jugendamt 

6.         Inhalte der Qualifizierungsschulung

Die 3-teilige Qualifizierungsschulung wird durch Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt und beinhaltet alle Themenbereiche, die für eine Betreuung in einem fremden Haushalt notwendig sind. 
Inhalte der Qualifizierungsschulung sind:
  • Eingewöhnung
  • Bindung
  • Elterngespräche
  • Nähe/Distanz
  • Wie geht es mir in einem fremden Haushalt
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufsichtspflicht
  • Abrechnung
  • Sicherheit
  • Das Modell Flexi24 an sich
  • Was sind meine Aufgaben?
  • Eigene Bedürfnisse
  • Was ist mein eigenes Angebot
  • Kinderschutz

Nach Teilnahme der Qualifizierungsschulung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

7.         Abrechnung Honorarkräfte

Die Betreuungsperson (Honorarkraft) kann für die genehmigten und geleisteten Wochenstunden 
Grundlage für die Abrechnung ist die genaue Stundenabrechnung. 

8.         Gebühren Eltern

Auf Grundlage des Bescheides zum Betreuungsumfang werden den Eltern über einen Bescheid die Gebühren zu den tatsächlich geleisteten Stunden der Honorarkraft erhoben.
Entscheidend für die Gebühren, die pro Betreuungsstunde erhoben werden, ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres der Eltern.

9.         Kosten

Die Verwaltung rechnet mit Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 € p. a. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über das Konzept „Kinderbetreuung Flexi24 (Arbeitstitel) in Aschaffenburg“ zur Kenntnis (Anlage 2)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 09:09 Uhr