Um eine nachfrageorientierte Versorgung mit Betreuungsplätzen perspektivisch gewährleisten zu können, hat die Verwaltung neben der Erweiterung des klassischen Betreuungsangebots in Krippen und Kitas ein Konzept zur Kinderbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten klassischer Kindertageseinrichtungen „Flexi 24“ (Arbeitstitel, Name des Programms in Würzburg) analog zu dem bereits in der Stadt Würzburg bestehenden Programm „Flexi24“ entwickelt.
Die vorgeschlagene Betreuungsform soll eine passgenaue Betreuung vor Ort in den Familien im vertrauten Umfeld ermöglichen. Sie soll dazu dienen, die Betreuung für Kinder auch außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, soweit die Eltern dies aus nachgewiesen beruflichen Gründen benötigen.
1. Zielgruppe
Als Zielgruppe für dieses Angebot gelten vorrangig Alleinerziehende, Eltern im Schichtdienst/Nachtdienst sowie Arbeitnehmer in Arbeitsfeldern, die frühe (6 Uhr) bzw. lange Dienstzeiten (20 Uhr) haben. Die ergänzende Betreuung Flexi24 wird während der Berufstätigkeit oder Ausbildung für Zeiten, die nicht durch die mit dem Kind zusammenlebenden Elternteile selbst abgedeckt werden können, gewährt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Familien mit Kindern im Alter ab 0 bis 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Aschaffenburg.
2. Durchführung des Angebotes
Familien, welche einen Bedarf an ergänzender Betreuung haben, können ihn schriftlich bei der Stadt Aschaffenburg anzeigen. Dieser Bedarf muss regelmäßig, jedoch mindestens alle 6 Monate, über Dienstpläne, Bestätigungen des Arbeitgebers o.ä. nachgewiesen werden.
Der Betreuungsumfang wird von der Stadt Aschaffenburg geprüft und per Bescheid zugestellt. Der Bedarf wird alle 6 Monate erneut überprüft.
Die Koordination, Vermittlung der Betreuung sowie die Organisation der Abwicklung wird von der Stadt Aschaffenburg übernommen.
Vor den geplanten Betreuungen wird die Eingewöhnung bzw. Gewöhnung an die Betreuungspersonen durchgeführt. Somit können langfristige und gut fundierte Beziehungen aufgebaut werden.
Für die Benutzung des Betreuungsangebotes sind, je nach Einkommensverhältnissen, Gebühren zu entrichten.
3. Betreuungspersonen
Als Betreuungspersonen kommen volljährige Personen in Frage, die Kinder verstehen, Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben, Zeit für eine regelmäßige und kontinuierliche Betreuung haben und zu außergewöhnlichen Zeiten frühmorgens, abends und am Wochenende zur Verfügung stehen.
Die Vorrausetzungen um als Betreuungsperson im Rahmen von Flexi24 auf Honorarbasis tätig zu werden sind:
- Teilnahme an einer 3 teiligen Schulung
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Vorlage erweitertes Führungszeugnis
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Eignungsfeststellung durch das Jugendamt
Die Tätigkeit als Betreuungsperson findet im Rahmen eines Honorarvertrages mit der Stadt Aschaffenburg statt.
Die Stadt Aschaffenburg organisiert die Vermittlung der Betreuungspersonen und ist für die Beratung und Begleitung der Betreuungspersonen zuständig.
4. Betreuungszeiten
Die ergänzende Betreuung muss außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Hortangeboten von Grundschulen liegen.
Somit sind mögliche Betreuungszeiten:
- sehr früh, bevor die Regelbetreuung öffnet
- am späten Nachmittag oder abends nach der Regelbetreuung
- nachts
- an Feiertagen oder am Wochenende
Die Betreuung in Flexi24 stellt keine Konkurrenz zu den bestehenden Kitas dar, sondern versteht sich als ergänzendes Betreuungsangebot. Die Ferien und Schließzeiten sind nicht das ausdrückliche Ziele des Angebotes, aber auch nicht ausgeschlossen.
5. Akquise und Begleitung der Betreuungspersonen
Die Akquise und die Begleitung der Betreuungspersonen wird durch Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg übernommen. Dazu gehören:
- Anwerbung, Bewerbung, Auswahl und Kus-Anmeldung
- Durchführung der 3-teiligen Schulung
- Betreuung und Begleitung der Betreuungspersonen durch das Jugendamt
6. Inhalte der Qualifizierungsschulung
Die 3-teilige Qualifizierungsschulung wird durch Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt und beinhaltet alle Themenbereiche, die für eine Betreuung in einem fremden Haushalt notwendig sind.
Inhalte der Qualifizierungsschulung sind:
- Eingewöhnung
- Bindung
- Elterngespräche
- Nähe/Distanz
- Wie geht es mir in einem fremden Haushalt
- Rechtliche Grundlagen
- Aufsichtspflicht
- Abrechnung
- Sicherheit
- Das Modell Flexi24 an sich
- Was sind meine Aufgaben?
- Eigene Bedürfnisse
- Was ist mein eigenes Angebot
- Kinderschutz
Nach Teilnahme der Qualifizierungsschulung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
7. Abrechnung Honorarkräfte
Die Betreuungsperson (Honorarkraft) kann für die genehmigten und geleisteten Wochenstunden
Grundlage für die Abrechnung ist die genaue Stundenabrechnung.
8. Gebühren Eltern
Auf Grundlage des Bescheides zum Betreuungsumfang werden den Eltern über einen Bescheid die Gebühren zu den tatsächlich geleisteten Stunden der Honorarkraft erhoben.
Entscheidend für die Gebühren, die pro Betreuungsstunde erhoben werden, ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres der Eltern.
9. Kosten
Die Verwaltung rechnet mit Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 € p. a.