Bericht über das Konzept zum Ausbau der Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 07.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 3JHA/2/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der weiterhin hohen Geburtenzahlen und der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine ist der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Aschaffenburg weiterhin unverändert hoch.

Um eine nachfrageorientierte Versorgung mit Betreuungsplätzen perspektivisch gewährleisten zu können, hat die Verwaltung neben der Erweiterung des klassischen Betreuungsangebots in Krippen und Kitas ein Konzept zum Ausbau der Tagespflege in Aschaffenburg entwickelt, welches in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden wird. 
Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern inner- oder außerhalb des Kindeshaushaltes. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagesmutter unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. 
Insbesondere bei den unter 3-jährigen stellt die qualifizierte Tagespflege eine Alternative zu der klassischen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung dar. 
Die Grundsätze der Kindertagesbetreuung regelt der § 22 SGB VIII gleichermaßen für die Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege. In § 23 SGB VIII ist im Besonderen die Kindertagespflege geregelt. Der Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ist in § 24 SGB VIII ausgeführt. 
Eine Tagespflegeperson darf gem. § 43 Abs. 3 SGB VIII max. 5 Kinder gleichzeitig betreuen, soweit sie über geeignete Räumlichkeiten verfügt. 

Der Einsatz von Kindertagespflegepersonen kommt in Betracht wie folgt: 
  • freiberufliche Tätigkeit als Tagespflegeperson
  • Anstellung von Tagespflegepersonen; Räumlichkeiten durch Stadt Aschaffenburg
  • Tagespflegepersonen als Assistenzkraft in Kitas zur Randzeitenbetreuung
  • Einsatz im Tagespflege-Ersatzbetreuungssystem

Nach der Vermittlung erhält die Tagespflegeperson für ihre Tätigkeit eine Geldleistung aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe (§23 SGB VIII). Diese setzt sich zusammen aus:
  • den Sachaufwendungen für das Kind, z.B. für Verpflegung, Verbrauchskosten (Miete, Wasser, Strom), Spielzeug, ggf. Fahrtkosten usw.
  • einer Förderungsleistung für die Erziehungsaufwendungen der Tagesmutter
Darüber hinaus erhält die Tagespflegeperson erstattet:
  • die Beiträge für eine nachgewiesene Unfallversicherung
  • den hälftigen Beitrag für eine angemessene und nachgewiesene Alterssicherung bzw. für die gesetzliche Rentenversicherung
  • den hälftigen Beitrag für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung
Die Höhe der Leistung wurde im Rahmen der Satzung der Stadt Aschaffenburg geregelt. 
Die Erziehungsberechtigten zahlen abhängig von ihren Einkommensverhältnissen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege gemäß § 90 SGB VIII einen Kostenbeitrag. 
Darüber hinaus ist eine Förderung im Rahmen des BayKiBiG möglich. Voraussetzung hierfür ist insbesondere einer verlässlichen Vertretungslösung im Falle von Urlaub oder Krankheit. 
Ab September 2022 wird die Akquise von geeigneten Interessent*innen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson verstärkt werden. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über das Konzept zum Ausbau der Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg zur Kenntnis (Anlage 3)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 09:09 Uhr