Bericht über das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST-Best)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 07.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 07.07.2022 ö Beschließend 6JHA/2/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit 2011 nimmt die Stadt Aschaffenburg an den ESF Programmen „JUGEND STÄRKEN“ teil und evaluiert diese. Das Programm Jugend Stärken im Quartier (JUSTIQ) läuft am 30.06.2022 aus. Die Evaluierung hat die Schaffung neuer Strukturen ergeben. Für weitere Einzelheiten verweist die Verwaltung auf den „Bericht über die Kooperationsvereinbarung zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den Berufsschulen in Aschaffenburg und zur Koordinierungsstelle“ in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.04.2022.

Zur Ausweitung niedrigschwelliger Angebote insbesondere für benachteiligte junge Menschen, die sich an der Schwelle zur Selbstständigkeit befinden, hat sich das Jugendamt gemeinsam mit 200 weiteren Interessenten und Interessentinnen erfolgreich am Interessensbekundungsverfahren des ESF Plus-Programms „JUGEND STÄRKEN“: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST-Best) beteiligt. 

Ziel des Programms ist es, junge Menschen mit Hilfe sozialpädagogischer Unterstützung bei der Entwicklung zu einer eigenen Persönlichkeit und selbstständigen Lebensführung zu begleiten. Im Vordergrund steht dabei die soziale Integration – auch im Hinblick auf den Übergang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Das Programm richtet sich an junge Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. 
Zielgruppe sind insbesondere: 
  1. Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen weitere Unterstützung benötigen (Care Leaver)
  2. Junge Menschen, die keine Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten, aber sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere entkoppelte junge Menschen)

Die geltende Rechtslage ermöglicht zwar einen Zugang von jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr und in Ausnahmefällen auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Praxis zeigt jedoch, dass Betroffene häufig keine klassischen Hilfestellungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen möchten. 

In besonderem Maße benachteiligt sind junge Menschen in problematischen Lebenslagen, die aus sämtlichen institutionellen Kontexten herausgefallen sind. Sie befinden sich weder in Schule, Ausbildung noch Erwerbstätigkeit und erhalten auch keine Transferleistungen. Derart entkoppelte junge Menschen sind zwar nicht zwangsweise von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht, haben allerdings nur sehr niedrigschwellige institutionelle Bezüge, weil sie nicht mehr erreicht werden oder auch nicht erreicht werden wollen.  Diese jungen Menschen laufen Gefahr, temporär, wenn nicht sogar dauerhaft sozial ausgeschlossen zu werden. 
Das Deutsche Jugend Institut schätzt in einer Studie, dass ca. 20.000 junge Menschen in Deutschland gefährdet sind, aus Schule und Ausbildung, aber auch aus sozialen Hilfestrukturen herauszufallen. 
In der Stadt Aschaffenburg wird von verschiedenen Fachstellen die sich mit diesen Problemlagen auseinandersetzen, ein steigender Bedarf an niedrigschwelliger aufsuchender Sozialarbeit insbesondere auch für junge Menschen gesehen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass es eine Dunkelziffer insbesondere auch an jungen Frauen gibt, die in oben beschriebenen Maße aus dem institutionellen Kontext herausgefallen sind. 

Um diese jungen Menschen dort abzuholen, wo sie stehen und einen so niedrigschwelligen Zugang wie möglich zu gewähren, hat die Verwaltung ein Konzept im Rahmen des JUST-Best-Programms entwickelt. Der Schwerpunkt des Konzepts liegt vor allem in der aufsuchenden Sozialarbeit (Street-Work). 

Die aufsuchende Jugendsozialarbeit begleitet und unterstützt die Betroffenen individuell in verschiedenen Lebenslagen (z. B. Begleitung zu Behörden und sonstigen Institutionen) und sucht die Betroffenen im eigenen Lebensumfeld an ihren Treffpunkten auf. 
Die Fördermodalitäten des Projekts beinhalten zudem die Einrichtung einer Koordinierungsstelle. Die Koordinierungsstelle arbeitet eng mit den vorhandenen Ämtern und Institutionen, wie zum Beispiel dem Allgemeinen sozialen Dienst des Jugendamts, dem Amt für soziale Leistungen, der Jugendberufsagentur, der Jugendarbeitsberatung und anderen Netzwerkpartnern zusammen. Zudem wird die Koordinierungsstelle ein Daten-Monitoring erstellen. Hierdurch soll ein Überblick über die Anzahl der sog. entkoppelten oder von Entkopplung bedrohten jungen Menschen sowie über die Anzahl der von Wohnungslosigkeit betroffenen jungen Menschen erbracht werden, um das hier vorhandene Angebot in diesem Bereich ggfs. auszubauen. 

Die Förderrichtlinien des Programms sehen eine 40%-Förderung von bis zu 2,8 Vollzeitstellen vor. Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt zunächst mit 1,8 Vollzeitstellen zu beginnen, um ggfs. in einem nächsten Schritt einen bedarfsgerechten Ausbau vornehmen zu können. Die Verteilung des Stundenkontingents würde sich dann folgendermaßen ergeben: 
0,5 Stellenanteile für die Koordinierungsstelle
1,3 Stellenanteile für die aufsuchende Jugendsozialarbeit
 
Aus Sicht der Jugendhilfe stellt dieses Projekt eine sehr gute und passende niedrigschwellige Ergänzung zu den Angeboten benachteiligter junger Menschen der Stadt Aschaffenburg insbesondere auch an den Berufsschulen (Kooperationen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen) dar.  

Das Konzept wird dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 07.07.2022 vorgestellt und erläutert werden. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST-Best) zustimmend zur Kenntnis (Anlage 4)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 09:09 Uhr