Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit 49 Wohneinheiten mit Gemeinschaftsräumen und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider, Schopenhauerstraße xxx und xxx, 63741 Aschaffenburg durch die WohnIdee Aschaffenburg eG, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 20.07.2022 ö Beschließend 3UKVS/7/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 16.05.2022 beantragte die WohnIdee Aschaffenburg eG den Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit 49 Wohneinheiten mit Gemeinschaftsräumen und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider, Schopenhauerstraße xxx und xxx, 63741 Aschaffenburg, die sich am äußersten nordöstlichen Rand des Neubaugebiets „Anwandeweg“ befinden.

Die Baugrundstücke verfügen über eine Gesamtfläche von 3.815 m². 

Bauherr der Maßnahme ist die WohnIdee Aschaffenburg eG, die im Jahr 2018 gegründet wurde und Mitglied im Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen (VDW) ist. Sie verfolgt nach ihrer Satzung das Ziel, für ihre Mitglieder eine finanzierbare, unkündbare, sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung in Aschaffenburg zu ermöglichen. Als eingetragene Genossenschaft unterliegt sie dem Genossenschaftsgesetz. Der Bauherr strebt mit dem Bau eines „Hauses für die Gemeinschaft“ eine bauliche Umgebung an, die sowohl das Miteinander fördert als auch angemessene individuelle Rückzugsräume anbietet. Hierbei sollte einerseits ein möglichst behutsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen als Gebäude manifestiert werden und andererseits durch Verwendung einfacher Konstruktionen möglichst bezahlbarer Wohnraum angestrebt werden. 

Auf dem Baugrundstück entstehen, gemäß Bebauungsplan auf zwei Baufeldern, zwei viergeschossiges Mehrfamilienhäuser mit L-förmigem Grundriss. Die Abmessungen des südlichen Baukörpers liegen bei ca. 32 m x 28,8 m, des nordwestlichen Baukörpers bei ca. 36,2 m x 28,8 m.

Über das offene Laubengangbauwerk werden die beiden Baukörper gestalterisch und funktional verbunden. Damit besteht eine witterungsgeschützte Verbindung aller Wohnungen zueinander sowie zu den Gemeinschaftsräumen auf allen Etagen. Mit den zwei zueinander redundanten Aufzügen ist damit eine uneingeschränkte Erreichbarkeit aller Bereiche des Hauses auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet.

Entsprechend der gezielt durchmischten und generationenübergreifenden Nutzerschaft wurden vielfältige Zuschnitte von 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen gestaltet. Der Anspruch des Bauherrn ist hierbei, Wohnraum mit möglichst gleichwertigen Qualitäten zu erzeugen - so orientieren sich alle Wohnräume in die sich aus der L-Form des Grundrisses ergebenden Innenhöfe nach Süd-Ost bzw. Süd-West und die Lage jeder Wohnung ist unabhängig von ihrer Größe, wodurch sich ein gleichermaßen geordnetes wie abwechslungsreiches Erscheinungsbild der Baukörper ergibt.
 
Die Wohnungsgrößen und -zuschnitte fördern ein vielfältiges Zusammenwohnen aller Generationen und Haushalte in der Gesamtanlage. Diese weist schon in den Allgemeinflächen vielfältige Raumangebote für graduell verschiedene Rückzugs- und Gemeinschaftserlebnisse auf. Die Wohnungen verfügen über Wohnflächen zwischen 30 m² bis 120 m². Die unterschiedlichen Wohnungstypen sind heterogen über die Gesamtgrundfläche verteilt, so dass sich eine gemischte Nutzerstruktur ergibt. 5 der 49 Wohnungen verfügen über Wohnungsgrößen über 100 m². 

Die Wohnungen teilen sich in folgende Kategorien auf:

4 Wohnungen unter 40 m²                Einzimmerwohnungen        Eine Person
4 Wohnungen unter 50 m²                Zweizimmerwohnungen        Eine Person
6 Wohnungen unter 55 m²                Zweizimmerwohnungen        Zwei Person
4 Wohnungen unter 65 m²                Dreizimmerwohnungen        Zwei Person
15 Wohnungen unter 75 m²                Dreizimmerwohnungen        Drei/vier Personen
3 Wohnungen unter 90 m²                Vierzimmerwohnungen        Vier Person
8 Wohnungen unter 100 m²                Vierzimmerwohnungen        Fünf Person
5 Wohnungen über 100 m²                Fünfzimmerwohnungen        Fünf/sechs Personen

Die Gesamtwohnfläche liegt bei 3.488 m².

Die Gebäude weisen vier Vollgeschosse auf, in einem untergeordneten Teilbereich des Daches sind in der fünften Etage Gemeinschaftsräume angeordnet. Die geschosshoch aufgehenden Wände sind gegenüber allen Gebäudekanten zurückversetzt, so dass für den Stadtraum die Wirkung eines viergeschossigen Baukörpers entsteht. In der obersten Etage (4. OG) sind keine Wohnungen angeordnet. Der übrige Teil des Daches ist konform zum Bebauungsplan als begrüntes Flachdach mit Photovoltaik-Modulen geplant.

Gemeinschaftsräume befinden sich überwiegend im Erd- und Kellergeschoss sowie auf der Dachebene. Etagenweise sind überdies Waschmaschinenräume und Gäste-Appartements als Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden. Gestalterisch sind sie so angeordnet, dass die Gemeinschaftsräume mit höherer Nutzungs- und Besucherfrequenz am Grundstückszugang angeordnet sind. 

Die Wohnungen wurden möglichst kompakt und mit dem Ziel eines geringen Flächenverbrauchs konzipiert. Die Gemeinschaftsräume dienen in diesem Zusammenhang also auch als räumliches Angebot, das eine jeweilige Reduktion der individuellen Wohnfläche erlaubt. Im Sinne der Nachhaltigkeitssäule „Suffizienz“ wird so ein verringerter Ressourcenverbrauch sowohl bei der Erstellung als auch dem Betrieb des Wohngebäudes angestrebt.

Das Gebäude weist ein zusammenhängendes Kellergeschoss mit Tiefgarage auf. Erreicht wird dieses über zwei Treppen sowie die an der Süd-Ost Ecke des Grundstücks gelegene Zufahrtsrampe. Im Kellergeschoss sind neben dem Hausanschlussraum einzelne Technikräume und Abstellkeller der Bewohner verortet. Zudem befindet sich unterhalb der den Eingang flankierenden Gemeinschaftsräume ein Teilbereich des Kellergeschosses mit größerer Raumhöhe und weiteren Gemeinschaftsräumen. Um hier natürliche Belichtung und Außenbezug zu schaffen, wird vor dem Gebäude ein Tiefhof hergestellt, der die Freianlagen erweitert.

Das Gebäude wird überwiegend mit Kreuzlagenholzdecken in Holz-Massivbauweise auf einem Kellergeschoss in Stahlbetonbauweise erstellt. Der Laubengang wird aus vorgefertigten Stahlbetonelementen mit Stahlstützen errichtet. 

Ergänzend zu den 45 Wohneinheiten können von den Bewohnenden 4 Gäste-Appartements zusätzlich als „gemeinsame Gästezimmer“ genutzt werden. Diese verfügen jeweils über ein Bad und eine Kochzeile, was die autarke Nutzung erlaubt. Sie haben jedoch keinen Balkon und keinen Außenbezug zu den Innenhöfen. Diese Gäste-Appartements dienen den Bewohnern des Hauses als ergänzendes Raumangebot außerhalb der jeweils eigenen Wohnung. Hierdurch soll - wiederum im Sinne der Suffizienz - den Mitgliedern ein kleinerer Flächenverbrauch ermöglicht und nahegebracht werden.

Im Kellergeschoss sind Abstellräume der Wohnungen sowie im Tiefgaragenbereich die für die Gebäudenutzung notwendigen Kfz-Stellplätze vorhanden. Fahrradabstellplätze werden ebenfalls im Bereich der Tiefgarage erstellt. Weitere Fahrradabstellplätze für Besucher stehen vor den Eingängen zur Verfügung.

Die beiden Gebäude weisen zudem Räume mit Gemeinschaftsfunktionen auf. Diese stehen den im Haus wohnenden Genossenschaftsmitgliedern zur Verfügung und werden von diesen teilweise quartiersoffen genutzt, um das soziale Miteinander auch mit der unmittelbar umgebenden Nachbarschaft zu fördern:

  • Café / Küche (im EG) 
Ein selbstverwaltetes Café mit Gemeinschaftsküche wird als „gemeinsames Wohnzimmer“ ein Ort der Zusammenkunft.

  • Co-Working (im EG)
Neben der Selbstverwaltung der Genossenschaft nutzen Hausbewohner diesen Raum als gemeinsames Arbeitszimmer („Homeoffice“).

  • Indoor-Spielraum (im KG)
Ergänzend zu den Möglichkeiten in den Wohnungen, im Garten und auf dem gegenüberliegenden öffentlichen Spielplatz besteht ein witterungsgeschützter und beheizter Raum als gemeinsamer „Indoor-Spielbereich“, der privat und gemeinschaftlich von den im Haus wohnenden Kindern genutzt wird.

  • Werkstatt (im KG)
Zwischen den Fahrrad- und KFZ-Abstellplätzen und außerhalb der beheizten Hülle richtet die Genossenschaft einen gemeinsamen Werkstattraum ein. Dieser dient zur Unterstützung des Mobilitätskonzeptes mit starkem Fahrrad-Bezug sowie als gemeinsamer Ort für geteilte Werkzeuge

  • Atelier mit Lager (im KG)
Das Atelier wird von den Hausbewohnern als Raum für privates und gemeinsames Basteln, Malen, Töpfern, Nähen und ähnliche kreative Tätigkeiten genutzt

  • Veranstaltung (im KG)
Der Veranstaltungsbereich stellt eine multifunktionale und räumlich veränderbare Raumfolge dar, der vielfältige Nutzungen durch die Mitglieder der Genossenschaft ermöglicht. 
Im Regelfall wird ein Raum bestuhlt genutzt - für Sitzungen, Treffen und Gespräche von Bewohnern untereinander, Musik, Kleinkunst, Erfahrungsaustausch und gegenseitige Lebenshilfe, Vorträge, gemeinsames Erleben von Sportübertragungen und Filmen, Hausaufgabenhilfe usw.
Ein weiterer Raum wird durch die Bewohner unbestuhlt benutzt - für Yoga, Tanz, Kinderturnen, Thai-Chi.

Im Erdgeschoss wird ein inklusives „WC für alle“ erstellt. Dieses steht auch allen Bewohnern zur Verfügung, die sich im Garten aufhalten. 
Im Kellergeschoss ist eine weitere WC-Anlage ausgebildet, die den Bewohnern bei Nutzung der Gemeinschaftsräume im Kellergeschoss zur Verfügung steht.

  • Waschraum  
Zur Förderung der Gemeinschaft, Reduktion der Schallbelastung in den Wohnungen sowie der Waschmaschinenzahl werden etagenweise Räume für Waschen und Trocknen eingerichtet. Ergänzend besteht allerdings auch die Möglichkeit, Waschmaschinen in den Wohnungen anzuschließen. 

  • Wellness (4. OG)
Im Zusammenhang mit dem ruhigeren Teilbereich der begehbaren Dachterrasse besteht der Wellness-Bereich. Hier werden eine von den Mitgliedern der Genossenschaft nutzbare Sauna nebst Dusche und WC eingerichtet sowie ein Raum für Ruhen, Meditation und selbstangeleitete physiotherapeutische Übungen.

Auf alle Gemeinschaftsfunktionen bezogen gilt, dass -je nach Funktion und zur Maximierung der Akzeptanz- für die individuelle Nutzung eine softwaregestützte und selbst-verwaltete Reservierung / koordinierte Belegung durch die Mitglieder erfolgt. Diese ist nur für Genossenschaftsmitglieder offen und damit nicht öffentlich.


II.
Verfahren

Bei vorliegendem Bauantrag handelt es sich um ein Wohnbauvorhaben, über welches im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO zu entscheiden ist und welches der Genehmigungsfiktion, gem. Art. 68 Abs. 2 BayBO unterliegt.


III.
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 07/06 „Anwandeweg“. Es gilt die BauNVO in der Fassung von 1990. Der Bebauungsplan enthält für den Bereich des geplanten Vorhabens folgende Festsetzungen:

  • Allgemeines Wohngebiet (WA 13)
  • Grundflächenzahl GRZ I 0,35 / GRZ II 0,525
  • Geschossflächenzahl GFZ 1,2
  • Vollgeschosse: III - IV 
  • maximale Gebäudehöhe: 127,50 m ü.NN
  • offene Bauweise
  • vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsfläche
  • bei mindestens 50 % der gesamten Geschossfläche: Wohnungsbau, der den Bestimmungen des geförderten Wohnungsbaus entspricht
  • Dachneigung 0° bis 10°
  • Dachflächen sind ab einer Größe von 10 m² und mit einer Dachneigung von 0-10° extensiv oder intensiv zu begrünen. 
  • Baumpflanzgebot: je voller 200 m² Grundstücksgröße ist ein standortgerechter Laubbaum (unversiegelte Baumscheibe > 8 m²) gemäß Pflanzenauswahl Tabelle B zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen


Art der baulichen Nutzung 

Die geplante Wohnnutzung mit 49 Wohneinheiten ist im Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig. 

Die Wohnungsgrundrisse entsprechen größtenteils, mindestens aber zu 50 % den Standards des sozialen Wohnungsbaus und ermöglichen auch ein Wohnen für größere Familien.


Maß der baulichen Nutzung 

Die zulässige GRZ I von 0,35 wird durch das Bauvorhaben mit 0,38 um 0,03 überschritten. Zulässig wäre hiernach eine Grundfläche von 1.335 m², erreicht werden 1.437 m², d.h. es liegt eine Überschreitung um 102 m² vor. 

Die zulässige GRZ II von 0,525 wird durch das Bauvorhaben mit 0,47 eingehalten.

Die zulässige GFZ von 1,2 wird durch das Bauvorhaben mit 1,51 überschritten. Allerdings kann, gem. Bebauungsplan ein sog. Tiefgaragenbonus gewährt werden. Hierdurch wird je geschaffenem Tiefgaragenstellplatz pauschal eine zusätzlich zulässige Geschossfläche von 25 m² in Ansatz gebracht. Bei vorliegend 32 PKW-Stellplätzen steht somit eine zusätzliche Geschossfläche von 800 m² zur Verfügung. Dies ergibt folgende Rechnung:

Grundstücksfläche                         GFZ                 zulässige Geschossfläche
3.815 m²                        x        1,2        =        4.578 m²
zuzüglich „Tiefgaragenbonus“                =            800 m²
ergibt als zulässige Geschossfläche                =        5.378 m²

Zulässig wäre hiernach eine Geschossfläche von 5.378 m², erreicht werden 5.754 m², d.h. es liegt eine Überschreitung um 376 m² vor. Dies entspricht einer Überschreitung um 0,10 (7 %).

Befreiungen von der GRZ I und GFZ können gewährt werden, da diese städtebaulich 
vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und nachbarliche Belange nicht betroffen sind.

Der Bebauungsplan setzt eine maximale Gebäudehöhe von 127,50 m ü.NN und maximal IV
Vollgeschosse fest. Beide Gebäude halten diese Vorgaben mit dem Hauptbaukörper ein. 
Allerdings ist auf einem Teilbereich des südöstlichen Gebäudes ein Treppenaufgang, 
Aufzug, ein Technikraum, ein Gemeinschaftsbereich, eine Dachterrasse und eine Spa-
Terrasse geplant. Diese Aufbauten im Umfang von ca. 120 m² erreichen eine Höhe von 
130,30 m ü.NN und überschreiten die Höhenfestsetzung des Bebauungsplanes um 2,80 m.

Gleichzeitig stellen diese Aufbauten, insb. der Gemeinschaftsbereich ein zusätzliches
Vollgeschoss dar. Insofern wird für diesen Teilbereich auch die Festsetzung der 
höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse überschritten.

Zusätzliche Höhenüberschreitungen ergeben sich durch die, aufgrund dieser Nutzung 
notwendigen Brüstungen. Hierergeben sich auf einer Fläche von ca. 40 m² Höhen von 
128,50 m ü.NN und damit eine Überschreitung um 1 m.

Weitere Überschreitungen ergeben sich aus Flachdachflächen am Dachrand (Attika) mit 
einer Höhe von 127,80 m ü.NN und damit einer Höhenüberschreitung um 30 cm auf einer 
Fläche von 87 m².

Befreiungen von den Höhenüberschreitungen können gewährt werden, da diese 
städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 
nachbarliche Belange nicht betroffen sind.


Überbaubare Fläche 

Der Bebauungsplan setzt für die beiden Baugrundstücke zwei L-förmige Baufenster fest. Die Hauptbaukörper halten diese Baufenster ein. Allerdings ist zur Erschließung ein vorgesetztes und die beiden Baukörper verbindendes Laubengangbauwerk geplant. Dieses „Verbindungsstück“ befindet sich notwendiger Weise zwischen den beiden Baufenstern und weist bei einer Länge von 10 m und einer Breite von 1,60 m eine Fläche von 16 m² auf.

Zudem treten zwei Baugrenzenüberschreitungen an der Südostgrenze des nördlichen Baufensters um 11 m² und an der Südostgrenze des südlichen Baufensters um 3 m², somit insgesamt 14 m² auf.

Befreiungen von den Baugrenzenüberschreitungen können gewährt werden, da diese
städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 
nachbarliche Belange nicht betroffen sind.

Weitere Überschreitungen der Baugrenzen treten durch die geplanten Balkone auf den südlichen und westlichen Seiten der beiden Gebäude auf. Die Größe der Balkone ist allerdings so gewählt, dass es sich hier um untergeordnete Bauteile, gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO handelt, welche als solche zulässig sind.


Bauweise 

Das Vorhaben hält die offene Bauweise ein. Das Laubengangbauwerk schafft zwar eine Verbindung zwischen den beiden Baukörpern, allerdings ist diese Spange auf 10 m x 1,6 m beschränkt und führt damit nicht zu einer geschlossenen Bauweise.


Tiefgarage / Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung (GaStAbS) sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz, für Wohnungen über 100 m² 2 Stellplätze erforderlich. Für das Bauvorhaben mit 5 Wohnungen über 100 m² und 44 Wohnungen unter 100 m² ergibt sich damit grundsätzlich ein Stellplatzbedarf von 54 PKW- Stellplätzen.

Allerdings, sind gemäß § 2 Abs. 6 GaStAbS für Wohnungen, welche nach dem BayWoFG gefördert werden lediglich 0,8 KFZ-Stellplätze je Wohnung nachzuweisen.

Für das vorliegende Projekt liegt eine öffentliche Förderung nicht vor, allerdings wird das Projekt überwiegend, insbesondere nach der Bemessung der Wohnungsgrößen, der Barrierefreiheit und unter Berücksichtigung der Kosten nach den Kriterien des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet. Zudem erfolgt die Umsetzung im Rahmen eines genossenschaftlichen Modells. Gleichzeitig sind Car-Sharing-Angebote für PKW, Fahrräder und Lastenräder vorgesehen. Insofern kann hier, anhand des speziellen Sonderfalles eine Reduzierung des Stellplatzbedarfes, gem. § 2 Abs. 4 GaStAbS, nach den Kriterien des § 2 Abs. 6 GaStAbS im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zugelassen werden. 

Insofern wird vorgeschlagen, einer Reduzierung des notwendigen KFZ-Stellplatzbedarfes von 54 um 24 auf 30 KFZ-Stellplätze, gem. § 2 Abs. 4 GaStAbS, nach den Kriterien des § 2 Abs. 6 GaStAbS im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zuzustimmen. In diesem Fall ergibt sich die nachfolgende Berechnung.

Von den insgesamt 49 geplanten Wohnungen erfüllen 44 Wohnungen die Standards des sozialen Wohnungsbaus. Für die sonstigen Wohnungen sind die allgemeinen Kriterien anzuwenden, d.h. es ist je Wohnung unter 100 m² 1 KFZ-Stellplatz, für Wohnungen über 100 m² je 2 KFZ-Stellplätze vorzusehen. Für geförderte Wohnungen sind 0,8 PKW-Stellplätze je Wohnung vorzusehen.

Dies ergibt folgende Rechnung:

5 Wohnungen über 100 m² Wohnfläche:                x 2                        10 Stellplätze
44 Wohnungen unter 100 m² Wohnfläche:                x 0,8                        35,2 Stellplätze
Summe:                                                                        45,2 Stellplätze

Gem. § 2 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist bei öffentlich geförderten Wohnungsprojekten eine weitere Reduzierung der Anzahl der KFZ-Stellplätze möglich, soweit ein Car-Sharing-Angebot geschaffen wird. Diese Vorschrift wäre vorliegend, gem. § 2 Abs. 4 GaStAbS zur Reduzierung des Stellplatzbedarfes auf die 44 Wohnungen, welche die Kriterien des sozialen Wohnungsbaus erfüllen anwendbar. Hiernach reduziert sich der Stellplatzbedarf von 35,2 auf 18 KFZ-Stellplätze.

Hiernach können je 12 erforderliche KFZ-Stellplätze durch ein Car-Sharing-Fahrzeug ersetzt werden. Vorliegend ist geplant, 4 Car-Sharing-Stellplätze einzurichten. Hierdurch reduziert sich der Stellplatznachweis von 45,2 um 17,2 auf 28 KFZ-Stellplätze. Gleichzeitig sind mindestens 2 Car-Sharing-Stellplätze, somit insgesamt 30 KFZ-Stellplätze nachzuweisen.

Es ist geplant 32 PKW-Stellplätze (davon 28 reguläre, hiervon 8 barrierefrei und 4 Car-Sharing-Stellplätze) in der Tiefgarage zu errichten. Der erforderliche Stellplatznachweis ist daher, mit einem Überhang von 2 KFZ-Stellplätzen erfüllt.

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 49 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 3.488 m² sind daher 70 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Aktuell sind 84 Fahrradabstellplätze und 8 Lastenfahrradabstellplätze in der Tiefgarage, sowie 12 Besucherfahrradabstellplätze im Eingangsbereich geplant. Insgesamt werden daher 104 Fahrradabstellplätze errichtet.

Gem. § 6 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sind alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten.


Erschließung 

Die Erschließung ist des Baufeldes ist gesichert.

Die geplanten Gebäude, deren Erschließung, der Stellplatznachweis, etc. erstrecken sich über 2 rechtlich selbstständige Grundstücke. Die beiden Grundstücke Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider sind daher dinglich zu vereinigen oder zu verschmelzen.

Für die Tiefgaragenzufahrt muss ein vorhandenes Pflanzbeet im Straßenraum verkleinert werden. Diese Maßnahme ist mit dem Tiefbauamt abgestimmt. Die Kosten hierfür werden vom Bauherrn getragen.


Barrierefreiheit

Alle Wohnungen sowie alle Gemeinschaftsräume auf allen Etagen sind barrierefrei erreichbar. Dies wird durch die redundante Aufzugsanlage und Anbindung des Laubengangs an sämtliche Einheiten gewährleistet.


Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.


Gestalterische Vorgaben und Begrünung 

Bei einer Grundstücksgröße von 3.815 m² sind, gem. Bebauungsplan 19 Bäume zu pflanzen (ein Baum je 200 m² Grundstücksfläche). Die Anzahl der erforderlichen Bäume wird durch das eingereichte Bauvorhaben mit 19 geplanten Bäumen eingehalten. 

Es sind nach dem Baumpflanzgebot 19 standortgerechte Laubbäume gemäß Pflanzenauswahl Tabelle B zu pflanzen. Der Bauherr weist die zu pflanzenden Bäume im Freiflächenplan nach. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Das Dach der Tiefgarage wird außerhalb der befestigten Flächen intensiv und nach Vorgabe des Bebauungsplans begrünt. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die Dachflächen der Gebäude sind intensiv bzw. mind. extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Dachbegrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
Die Wertstoffsammlung erfolgt zentral in den Freianlagen neben der Grundstückszufahrt. Das notwendige Gebäude verfügt über ein extensiv begrüntes Dach.
In den Freianlagen werden keine KFZ Stellplätze ausgebildet. Der Garten erhält so einen größtmöglich zusammenhängenden und durchgrünten Charakter. 


Kinderspielplatz

An das Bauvorhaben grenzt unmittelbar ein öffentlicher Kinderspielplatz an, so dass die Verpflichtung zur Errichtung eines eigenen Spielplatzes entfällt. Im Übrigen errichtet der Bauherr einen zusätzlichen kleinen Spielbereich auf der Südwestseite des Grundstückes, zudem ist ein kleiner Indoor-Spielbereich vorgesehen.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der WohnIdee Aschaffenburg eG zum Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit 49 Wohneinheiten mit Gemeinschaftsräumen und Tiefgarage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider, Schopenhauerstraße xxx und xxx, 63741 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Befreiungen, Bedingungen, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Es werden folgende Befreiungen gewährt:
    1. von der Überschreitung der GRZ I um 0,03 (102 m²)
    2. von der Überschreitung der GFZ um 0,10 (376 m²)
  2. Von der zulässigen Bauhöhe (127,50 m ü.NN) werden für Teilflächen auf dem südöstlichen Gebäude Befreiungen gewährt:
    1. auf einer Teilfläche von ca. 120 m² mit einer Höhenüberschreitung von 2,80 m (130,30 m ü.NN) für das Treppenhaus mit Aufzugsanlage, Technik- und Gemeinschaftsräume
    2. auf einer Teilfläche von ca. 40 m² mit einer Höhenüberschreitung von 1,00 m (128,50 m ü.NN) für die umlaufende Brüstung
  3. Von der zulässigen Bauhöhe (127,50 m ü.NN) werden auf einer Teilfläche von ca. 87 m² mit einer Höhenüberschreitung von 0,30 m (127,80 m ü.NN) Befreiungen für Flachdachflächen im Bereich der Attika gewährt.
  4. Für die Aufbauten auf Teilflächen des südöstlichen Gebäudes wird eine Befreiung von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse (IV) um I Vollgeschoss erteilt.
  5. Von der Überschreitung der Baugrenzen werden Befreiungen gewährt:
    1. für die Laubengangverbindung beider Gebäude im Umfang von 16 m²
    2. an der Südostgrenze des nördlichen Baufensters im Umfang von 11 m²
    3. an der Südostgrenze des südlichen Baufensters im Umfang von 3 m²
  6. Einer Reduzierung des notwendigen KFZ-Stellplatzbedarfes von 54 um 24 auf 30 KFZ-Stellplätze, gem. § 2 Abs. 4 GaStAbS, nach den Kriterien des § 2 Abs. 6 GaStAbS im Rahmen einer Einzelfallentscheidung wird zugestimmt.
  7. Die beiden Grundstücke Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider sind dinglich zu vereinigen oder zu verschmelzen.
  8. Die Dachflächen der Gebäude sind intensiv bzw. mind. extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Dachbegrünung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  9. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  10. Es sind mind. 19 standortgerechte Laubbäume, gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.11.2022 10:18 Uhr