Auflösung der Holzwerkstatt sowie Umbau der Holzwerkstatt zu Büroräumen
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 20.07.2022
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Forstamt verfügt zurzeit nur in eingeschränktem Umfang über Büroarbeitsplätze. Ein eigenes Büro hat lediglich der Amtsleiter. Die Verwaltungskraft nutzt ein Durchgangszimmer. Drei Revierförster und ein Forstwirtschaftsmeister teilen sich ein Büro mit ca. 20 m². Hinzu kommt ein Büroraum mit ca. 11 m², der vom Ausbildungsmeister und den derzeit 5 Auszubildenden genutzt wird. Es gibt keinen Besprechungsraum. Hierzu wird regelmäßig der Pausenraum der Forstmitarbeiter zweckentfremdet. Diese räumlichen Verhältnisse entsprechen nicht einschlägigen Vorgaben für Büroarbeitsplätze.
Forstamt und Verwaltung haben deshalb im Umfeld des Forstamtes nach Möglichkeiten gesucht, zusätzliche Verwaltungsräume bereitzustellen. Aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und der Eigentumssituation der Gebäude im Umfeld des Forstamtes erwies sich dies als schwierig. Letztendlich verblieb die Möglichkeit des Umbaus der bestehenden Schreinerwerkstatt zu Büroräumen. Nach Planungen durch das Hochbauamt besteht die Möglichkeit, mittels kostengünstigem Umbau der Werkstatt die notwendigen Büroarbeitsräume und auch einen Besprechungsraum dort zu bilden. Das vorläufige Raumkonzept ergibt sich aus der Anlage 1.
Die beiden Mitarbeiter der Holzwerkstatt sollen zukünftig veränderte Aufgaben übernehmen:
- Die Herstellung von Produkten zum Verkauf wird eingestellt.
- Die für den Eigenbedarf des Forstamtes erforderlichen Produkte werden im Bereich der überdachten Lagereinrichtung am Forstamt weiter hergestellt. Ergänzend werden Naherholungseinrichtungen am Markt zugekauft.
- Die frei werdenden Personalkapazitäten werden verwendet, um die Forstwirte bei der Fülle der anfallenden Aufgaben zu unterstützen. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf die Pflege der vom Forstamt installierten Naherholungsprodukte im Gelände, die Überprüfung der Wildschutzzäune und der Pflege von Forstkulturen.
Für die Umbaumaßnahmen der Werkstatt ist im aktuellen Haushaltsplan ein Ansatz von 100.000 € als Verpflichtungsermächtigung vorgesehen (HSt. 8500.9450). Es ist geplant im Zuge der Nachtragshaushaltsberatungen dem Stadtrat vorzuschlagen, diesen Ansatz in einen Ausgabeansatz umzuwandeln.
.Beschluss:
I. Das Forstamt gibt die Holzwerkstatt auf, um die frei werdenden Räume zu Büroräumen umzubauen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 14.11.2022 10:18 Uhr