Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ (Betriebssatzung) i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2021
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Stadthallensenates, 28.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadthallensenat | 1. Sitzung des Stadthallensenates | 28.07.2022 | ö | Beschließend | 2 | SHS/1/2/22 |
Mit Zustimmung des Stadthallensenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 2 d. ö. S. "Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ (Betriebssatzung) i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2021" abgesetzt.
Datenstand vom 08.02.2023 11:16 Uhr