Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller vom 28.03.2022 Verlängerung des Weihnachtsmarktes


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadthallensenates, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 28.07.2022 ö Beschließend 7SHS/1/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß § 2 Abs. 2 der gültigen Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Stadthalle am Schloss (Weihnachtsmarktverordnung)
beginnt der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt am letzten Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember. 

Der Bayerische Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller e.V. beantragt den Weihnachtsmarktbeginn analog 2017, 2018, 2019 um einen Tag von Donnerstag auf Mittwoch vorzuverlegen. Weihnachtsmarktbeginn wäre somit am Mittwoch, 23.11.2022. 

Aus organisatorischer Sicht spricht nichts gegen einen früheren Beginn. Der Marktaufbau ist trotz des damit engeren Zeitfensters problemlos realisierbar, das zeigen die Erfahrungen der Jahre vor Corona.
Aussagen der beiden örtlichen Schaustellerverbände zur Folge, war der vorgezogene Eröffnungstag in der Vergangenheit umsatzstark und von den Besuchern sehr gut angenommen worden.

Auf den Aschaffenburger Wochenmarkt hat ein früherer Beginn keinerlei Auswirkungen. (Der Aufbau des Weihnachtsmarktes würde am Samstag, 19.11.2022, nach dem Wochenmarkt beginnen, der Wochenmarkt notwendigerweise ab Mittwoch, 23.11.2022, auf dem Ausweichplatz stattfinden.)

Mit dem früheren Weihnachtsmarktbeginn entstünden der Verwaltung Mehrkosten (u.a. für Personalkosten, Sicherheitsdienst und KuT, Rahmenprogrammkosten, Stromverbrauch), die mit einer zusätzlichen Kostenpauschale in Höhe von 5% der Platzgelder aufgefangen werden können.

.Beschluss:

I. Der Beginn des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes 2022 wird um einen Tag von Donnerstag, 24.11., auf Mittwoch, 23.11., vorverlegt. Zur besseren Deckung der entstehenden Mehrkosten beschließt der Stadthallensenat eine zusätzliche Kostenpauschale von 5% der Platzgelder zu erheben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.02.2023 11:16 Uhr