Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 29.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2022 ö Beschließend 7PL/11/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2021 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

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Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund von Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) kann der TOP 7 d. ö. S. "Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021" nicht behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Folgende Mitglieder des Stadtrates sind gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO persönlich beteiligt: Johannes Büttner, Werner Elsässer, 2. Bürgermeisterin Jessica Euler, Thomas Gerlach, Thomas Giegerich, Oberbürgermeister Jürgen Herzing, Klaus Herzog, Dr. Nicole Holzheu, Leonie Kapperer, Falko Keller, Thomas Klein, Rainer Kunkel, 3. Bürgermeister Eric Leiderer, Anne Lenz-Böhlau, Thomas Mütze, Gerald Otter, Esther Pranghofer-Weide, Josef Taudte, Tobias Wüst, Jürgen Zahn

Datenstand vom 11.10.2022 10:25 Uhr