Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Widmung der Stichstraße Obernauer Straße 110-126


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 1PVS/9/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es wurde festgestellt, dass die an der Obernauer Straße auf Höhe der Hausnummern 110-126 verlaufenden Stichstraße auf städtischem Grund verläuft. Die Stichstraße ist durch einen Grünstreifen von der parallelverlaufenden Obernauer Straße getrennt. Da die Fläche der Stichstraße nicht gewidmet ist, sind die an der Stichstraße liegenden Grundstücke somit rechtlich nicht erschlossen.
Dieser Mangel soll durch die Widmung beseitigt werden.

Hinweis:
Die bisherigen 7 Flurstücke wurden zu einem Grundstück Fl.Nr. 8788/1 Gemarkung Schweinheim verschmolzen.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 10.10.2022 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortstraße (Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet:
Stichstraße Obernauer Straße
Fl.-Nr. 8788/1 Gemarkung Schweinheim
Anfang: Obernauer Straße Höhe südöstlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 8781 
Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 8798
Länge: 142 m (947 m²)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.11.2022 10:01 Uhr