Verlängerung Fahrradstraße Lufthofweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 4PVS/9/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand

Im Planungs- und Verkehrssenat vom 20.07.2021 wurde die schrittweise Umsetzung der Radschnellverbindung Aschafftal beschlossen. Im Stadtgebiet führt diese nun als vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße durch die Deutsche Straße. Die Markierung und Beschilderung der neuen Vorfahrtsberechtigung wurde im März 2022 umgesetzt.

Die Maßnahme wird sehr positiv seitens der Radfahrenden angenommen. Es gibt auch seitens der Anwohner keine negativen Meldungen zur neuen Vorfahrtsregelung, die Akzeptanz der Maßnahme ist sehr hoch einzuschätzen. Nach den Rückmeldungen der Anwohner wurde lediglich der Wunsch zum Erhalt der geschwindigkeitsminimierenden Aufpflasterungen mehrfach geäußert.

Im Landkreis Aschaffenburg und im Markt Goldbach sind noch viele Planungsleistungen erforderlich, bevor die bauliche Umsetzung einer eigenständigen Trasse der Radschnellverbindung realisiert werden kann. Aufgrund der langen Zeitdauer bis zu einer Umsetzung hat der Markt Goldbach in seiner Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022 über eine Verlängerung der Fahrradstraßen-Regelung über das Stadtgebiet Aschaffenburg hinaus beraten. Dabei wurde die Verlängerung der Fahrradstraße durch den Lufthofweg zur Österreicher Straße bis zur Einmündung der Mollebuschallee hinter dem Abzweig zur Bahnunterführung favorisiert.

Da sich die Stadtgrenze im Lufthofweg auf Höhe der Kleingärten befindet, müsste die Verlängerung der Fahrradstraße auch im Stadtgebiet vollzogen werden. Eine räumliche Unterbrechung ist keinesfalls zu empfehlen. Die Maßnahme ist nur im Zusammenhang einer gemeinsamen interkommunalen Fahrradstraße sinnvoll und kann auch nur im Gesamtzusammenhang umgesetzt werden.


Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die im Stadtgebiet bereits bestehende Fahrradstraße in den Lufthofweg zu verlängern, um die bewährte Regelung durchgängig und einheitlich bis nach Goldbach hinein fortzusetzen. Dies entspricht auch dem Vorschlag des Planungsbüros Habermehl & Follmann als eine sehr bestandsnahe und kostengünstige Planungsvariante der Radschnellverbindung Aschafftal. Diese Variante könnte nun als Übergangslösung umgesetzt werden, bis im Landkreis Aschaffenburg die baulichen Maßnahmen für eine eigene Trasse der Radschnellverbindung realisiert werden.

Aufgrund der positiven Erfahrung mit der Vorfahrtsregelung entlang der Fahrradstraße in der Deutschen Straße wird empfohlen, diese einheitliche Vorfahrtsregelung auch in den Lufthofweg zu verlängern und bis nach Goldbach fortzuführen. Es sollen dabei auch die gleichen Markierungs- und Beschilderungsprinzipien angewendet werden.
Seit der Fertigstellung der Ringstraße hat der Lufthofweg als Zufahrtsstraße nach Aschaffenburg weiter an Bedeutung verloren. Die Bedeutung des Lufthofweges für den Radverkehr ist als Bestandteil der Radschnellverbindung Aschafftal mittlerweile höher einzuschätzen als seine Bedeutung für den Kfz-Verkehr. Dementsprechend ist auch eine Vorfahrtsberechtigung der Radschnellverbindung Aschafftal möglich und gerechtfertigt.

Die Planung (Anlage 1) kann in Abstimmung mit dem Markt Goldbach noch im Herbst 2022 gemeinsam umgesetzt werden.


Klimawirkungsprüfung

Die Radverkehrsförderung und der Ausbau der Geh- und Radwege zur Erhöhung des Radverkehrsanteils am Verkehrsgeschehen hat grundsätzlich eine hohe Klimawirkung. Die Trasse der Radschnellverbindung Aschafftal hat eine äußerst hohe Bedeutung für den Alltagsradverkehr und damit ein sehr enormes Einsparpotenzial an klimawirksamen Gasen. Die Verlängerung der Fahrradstraße über die kommunalen Grenzen hinaus ist dementsprechend als sehr klimarelevant einzuschätzen.

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Verlängerung der Fahrradstraße im Lufthofweg zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beschließt, die eingeführte Vorfahrtsberechtigung entlang der Fahrradstraße ebenfalls zu verlängern und die Vorfahrtsregelung am Lufthofweg zugunsten der Trasse der Radschnellverbindung Aschafftal zu ändern.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung noch im Herbst 2022 umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.11.2022 10:01 Uhr