Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Werksenates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 22.09.2022 ö Vorberatend 2WS/6/2/22
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.10.2022 ö Beschließend 11PL/13/11/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen 

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im Weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 19.10.2020 die Rödl & Partner GmbH, Nürnberg bestellt. Die Prüfung wurde überwiegend Online in den Monaten Januar bis Juli 2021 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 28.06.2021. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 22.07.2021 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde unter dem Datum vom 15.11.2021 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 29.11.2021. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.11.2021 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 28.06.2021 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.11.2021 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29.11.2021 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme und Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2020 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 22.07.2021 und dem Stadtrat (Plenum) 30.07.2021 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2020.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2020 beträgt 130.094.123,64 €. Es wurde ein Gewinn von 4.984.162,44 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke        2.492.162,44 €

Zuführung an den Haushalt der Stadt        2.492.000,00 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse        2.097.641,00 €

Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag         394.359,00 €


Die Stadtwerke bittet um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020.

.Beschluss:

I. Der Bericht von der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 28.06.2021 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.11.2021 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2020 (01.01.2020 – 31.12.2020) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zu Kenntnis genommen (Anlage 2).

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 130.094.123,64 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 4.984.162,44 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke        2.492.162,44 €
Abführung an den Haushalt der Stadt        2.492.000,00 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse        2.097.641,00 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer         394.359,00 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.12.2022 11:32 Uhr