Weiterbetrieb des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.10.2022 ö Beschließend 5PL/13/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg betreibt seit Februar 2021 am Volksfestplatz das gemeinsame Corona-Testzentrum für Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Aufgrund der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) war man davon ausgegangen, dass die Stadt Aschaffenburg als Betreiber des Testzentrums ab 01.Juli 2021 die Kosten und Aufwendungen nicht mehr über die TestV sowie die SARS-CoV-2-Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie abrechnen konnte. Hierfür ursächlich war die Tatsache, dass laut Verordnungstext alleine der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Abrechnung der Testzentrumskosten gegenüber dem Staat legitimiert ist. Der Betrieb des Testzentrums wurde daher zum 01.Juli 2021 formell an das Landratsamt Aschaffenburg (Staatliches Gesundheitsamt) überführt. Um die reibungslose Fortführung der bereits etablierten Betriebsabläufe im Testzentrum sicherzustellen, beauftragte der Landkreis die Stadt Aschaffenburg mit der Weiterführung des operativen Betriebes per Betreibervertrag. Die kapazitive Planungsgröße des Testzentrums wurde nach Vorgabe des Gesundheitsamtes auf 500 bis 600 PCR-Testungen sowie 400 PoC-Antigen-Schnelltestungen täglich ausgelegt. Die kapazitätsabhängige Personalausstattung umfasst 22 Vollzeitadäquate. Mit Ausnahme der Personalkosten, sind die Kosten für die betriebliche Infrastruktur monatlich kündbar. Daraus entstehen monatliche Kosten in Höhe von ca. 120.000 €.

Mit Beschluss vom 19.07.2021 hat der Stadtrat dieser Vorgehensweise mit großer Mehrheit zugestimmt. Der entsprechende Vertrag wurde am 28.07.2021 unterzeichnet und seitdem reibungslos umgesetzt. Mit Mail vom 30.07.2021 hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass der Freistaat Bayern die Regelungen der Testverordnung aufgrund der landesspezifischen Besonderheiten in der Form auslegt, dass die bisherigen kreisfreien Städte als Betreiber der Testzentren den Betrieb auch dann fortsetzen können, wenn sie nicht Träger des Gesundheitsamtes sind. Die vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis wurde gleichwohl nicht geändert, um die Organisationsstrukturen nicht erneut umzustellen.

Mit Beschluss vom 07.03.2022 hat der Stadtrat vorzeitig einer Verlängerung des Betreibervertrages zugestimmt. Damit sollte dem Risiko entgegengewirkt werden, dass die Mitarbeiter kündigen und so der Weiterbetrieb des Testzentrums nach dem 30.06.2022 nicht gewährleistet werden kann. Stadt und Landkreis haben sich das „Nichtverlängerungsrisiko“ geteilt. Der Freistaat Bayern hat dann mit Schreiben vom 15.06.2022 mitgeteilt, dass er unabhängig von einer Entscheidung auf Bundesebene die Refinanzierung der Testzentren auch nach dem 30.06.2022 bis zum 15.10.2022 sicherstellt. Am 29.06.2022 hat dann der Bund die Verlängerung der Testverordnung bis zum 25.11.2022 bekannt gegeben. Das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat daraufhin mit Pressemitteilung vom 26.07.2022 bekannt gegeben, dass 

  • die Testzentren der Kreisverwaltungsbehörden bis Ende Dezember weitergeführt werden,
  • die mobilen Teststrecken der Regierungen bis Ende des Jahres fortgesetzt werden und
  • eine Flexibilisierung der Pandemiebekämpfung durch lokale mobile Testteams erfolgen soll, um schnell und effektiv Ausbrüchen vor Ort begegnen zu können.

Die Refinanzierung des Testzentrums ist daher bis Ende 2022 gesichert. Weitergehende Finanzierungszusagen über den 31.12.2022 hinaus hat das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuletzt vorerst mit Mail vom 31.08.2022 an die Regierung von Oberfranken abgelehnt.

In Anbetracht der vorgenannten Rahmenbedingungen soll der Betrieb des gemeinsamen Testzentrums über den bereits mit dem Landkreis vereinbarten Betriebszeitraum bis 31.12.2022 hinaus bis zum 31.03.2023 erfolgen. Zwei Personen des Leitungspersonals sollen darüber hinaus bis zum 30.06.2023 beschäftigt werden, um ggf. die Abwicklung des Testzentrums zu begleiten. Damit würde auch die Personalkontinuität erleichtert werden, zudem wäre eine Personalabwanderung mehr als wahrscheinlich, was die Sicherstellung des Dienstbetriebes gefährden würde Der Landkreis schließt mit seinen coronabedingt eingestellten Mitarbeitern bereits Verträge mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2023. Sofern eine vollumfängliche Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern nicht erfolgen sollte, teilen sich beide Kreisverwaltungsbehörden etwaig verbleibende Kosten zu gleichen Teilen.

Momentan ist davon auszugehen, dass für die Personalvorhaltung über den 31.12.2022 hinaus Personalkosten in einer Größenordnung von ca. 450.000 € entstehen. Das Kostenrisiko der Stadt würde auf dieser Basis ca. 225.000 € betragen, wobei die Stadt versuchen würde dieses Risiko zu minimieren, sobald absehbar ist, dass der Freistaat die weitere Kostenübernahme nicht zusagt. Im Einvernehmen mit dem Landkreis ist aufgrund der zurzeit geringeren Testzahlen die Personalvorhaltung bereits zurückgefahren worden, die kapazitive Testkapazität wurde auf 800 Testungen reduziert. Aufgrund des GMS vom 02.08.22 wird zudem aus der bestehenden Teststruktur ein mobiles Testteam etabliert um bei Bedarf gezielt, schnell und effizient Infektionsherde in vulnerablen Einrichtungen aufdecken zu können.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zum Betrieb des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

  1. Dem Weiterbetrieb des gemeinsamen Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg bis einschließlich 31.03.2023 wird zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2022 11:13 Uhr