Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2020 sowie für die Wirtschaftsjahre 2019 - 2011


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.10.2022 ö Beschließend 15PL/13/15/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO) hat der Stadtrat über die Entlastung der Werkleitung der Stadtwerke nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

Dieser Beschluss wurde auch in der Vergangenheit nicht eingeholt und muss nachgeholt werden. Daher bittet die Werkleitung um umseitige Beschlussfassung für das Wirtschaftsjahr 2020, sowie rückwirkend für die Wirtschaftsjahre 2019 – 2011.

.Beschluss:

I.
  1. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2020 wird erteilt.
  2. Die Entlastungen nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für die Wirtschaftsjahre 2019 - 2011 werden rückwirkend erteilt.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2022 11:13 Uhr