Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke Vorstellung des Gutachtens Referent: Herr Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2022 ö Beschließend 2PVS/10/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Verwaltung hat über die Baumaßnahme Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke zuletzt am 19.07.2022 im Planungs- und Verkehrssenat berichtet. Die Pfahlbohrarbeiten für die Sicherung der Baugruben haben im Mai 2020 begonnen. Bei der Herstellung der Pfähle wurde über Bohrhindernisse im Baugrund berichtet, die gegebenenfalls zu Abweichungen führen können. Es wurden die auf Grundlage der damals vorliegenden Erkenntnisse notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung einer dichten Bohrpfahlwand (HDI-Andichtsäulen, Pumpversuche zur Bestimmung der Dichtigkeit, Vermessung aller Bohrpunkte der HDI-Sohle) getroffen. Lediglich die Verantwortlichkeit bzw. Kostentragung der zusätzlichen Maßnahmen sollte durch ein gemeinsam beauftragtes neutrales Gutachten geklärt werden.

Im Zuge der Herstellung der 12,3 m tiefen Baugrube für die Pumpstation (abgekürzt: PST) kam es seit Mitte 2021 zweimal zu Wassereintritten. Anfang 2022 ist erneut ein massiver Wassereintritt inkl. Bodeneintrag in die Baugrube der Pumpstation (PST) im südlichen Bereich, durch bis zu diesem Zeitpunkt nicht lokalisierte Undichtigkeiten in der Bohrpfahlwand und/oder der tiefliegenden Düsenstrahlsohle aufgetreten. Es erfolgte eine sofortige Sicherung der Baugrube und des Umfeldes durch Fluten und Teilverfüllung der Baugrube, sowie ein seitdem andauernder Baustillstand.

Die Ingenieursozietät Professor Dr.-Ing. Katzenbach GmbH wurde gemeinsam durch die Stadt Aschaffenburg, die ARGE Willigisbrücke Aschaffenburg, Weber Ingenieure (vormals: UNGER Ingenieurgesellschaft mbH) und GMP - Geotechnik GmbH & Co. KG mit der Erstellung des Gutachtens zu den Verantwortlichkeiten und der Kostentragung im Zusammenhang mit der undichten Baugrube am RÜB mit Pumpstation an der Willigisbrücke beauftragt. 

Die Aufgabenstellung besteht in der Erstellung des Gutachtens zur Klärung der folgenden Fragestellung:

,,Welche Maßnahmen wären erforderlich gewesen, um die Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand und die dadurch aufgetretenen Undichtigkeiten zu verhindern und/oder welche Maßnahmen sind nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt worden? Hierbei ist die bauausführende als auch die planerische Seite zu bewerten."

Professor Dr. Katzenbach wird im Rahmen seines Sachvortrages sein Gutachten vom 23.08.2023 vorstellen und eingehend erläutern. Dieses wird den Mitgliedern des Planungs- und Verkehrs-senates vorab zur Verfügung gestellt. 


2. Sachverständigenbefunde

Am 23.08.2022 hat der Gutachter Prof. Katzenbach sein Gutachten vorgelegt. Das Gutachten beschreibt die durchgeführten Baugrunduntersuchungen, die Ausschreibung des Bauvorhabens, das Vorgehen bei der Herstellung der Baugrubensicherung durch Erstellen der Bohrpfahlwand gemäß Leistungsverzeichnis und die Kampfmittelräumung und stellt die relevanten Feststellungen zusammen. Hierbei wurden alle relevanten Quellen (Aufträge, Beschlüsse, Schriftverkehr, Aktenvermerke, Protokolle, Bautagebücher, Planunterlagen, Prüf- u. sonst. Berichte, Stellungnahmen usw.) ausgewertet. 

Die Ursache für die Undichtigkeiten, die an der Baugrube für die Pumpstation der Baumaßnahme RÜB Willigisbrücke aufgetreten und nach wie vor vorhanden sind, ist die Tatsache, dass die Bohrpfähle der als wasserdicht geplanten Verbauwand, bestehend aus einer überschnittenen Bohrpfahlwand, nicht wie geplant hergestellt werden konnten.
Prof. Katzenbach arbeitet heraus, dass alle Untersuchungen und Maßnahmen normgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt, aus den Unterlagen die richtigen Schlüsse gezogen und entsprechend richtige Maßnahmen veranlasst wurden. 

Daraufhin kommt er zum Schluss, dass die Ursache für die undichte Baugrube alleine im Baugrund begründet ist und somit vollständig im Verantwortungsbereich des Bauherrn, also der Stadt Aschaffenburg liegt. Unter Würdigung der Sachverständigenbefunde ergibt sich daher eine 100%ige Kostentragung der Stadt Aschaffenburg.


3. Ausblick

Herr Prof. Katzenbach hat am 19.09.2022 einen Vorabzug seines Prüfberichtes zum von allen Beteiligten erarbeiteten Sanierungskonzept vorgelegt. Dieses befindet sich aktuell in Abstimmung und wird im Stadtrat gesondert vorgestellt. 

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Sachvortrag des Gutachters Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach und der Verwaltung zur Kenntnis (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 10:04 Uhr