Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 07.11.2022 ö Beschließend 1HFS/14/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um Integrationskursteilnehmern*innen die Möglichkeit der Kinderbetreuung während der Kursteilnahme zu bieten, wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein Förderprogramm aufgelegt. Dieses Programm ist derzeit bis zum 31.12.2023 befristet. Es beinhaltet eine Vollkostenerstattung hinsichtlich der Personalkosten zzgl. 7 % pauschale Sachkosten sowie anteilige Mietkosten. Die Kinderbetreuung ist ähnlich einem Tagesmüttermodell vorgesehen. Der Unterschied ist hierbei, dass geeignete Personen zu Beginn ohne Tagesmütterausbildung beginnen können und dann im Laufe des Jahres sich hierzu qualifizieren. Hierfür können auch zugewanderte Personen mit guten Deutschkenntnissen qualifiziert werden. Der Stellenumfang liegt zwischen 0,5 und 0,75 VZÄ. Für die Qualifizierung als Tagesmutter werden ebenfalls die Kosten übernommen. 
Da es derzeit verstärkt zu Nachfragen nach Kinderbetreuung während der Kurszeiten kommt, ist dieses Programm sehr zu begrüßen. Durch reguläre Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen diese Nachfragen zu befriedigen, ist derzeit nicht möglich. Darüber hinaus ist es für kleinere Kinder, die z.T. Fluchterfahrung haben ein geeignetes Einstiegsmodell, da das Elternteil in der Nähe ist.
Insbesondere Frauen wird mit der begleitenden Kinderbetreuung die Teilnahme an Integrationskursen ermöglicht.
Für die Durchführung wird ein Kooperationsvertrag mit dem Jugendamt geschlossen.
Die entstehenden Kosten werden wie dargelegt erstattet.

https://integrationskurs-mit-kind.fruehe-chancen.de/

.Beschluss:

I.
  1. Der Einrichtung einer Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder von Integrationskursteilnehmer*innen während der Kurszeiten durch die VHS Aschaffenburg wird zugestimmt.
  2. Der Einrichtung von bis zu 3 Vollzeitstellen zur Kinderbetreuung während der Teilnahme an einem Integrationskurs bei der Volkshochschule Aschaffenburg wird befristet bis zum 31.12.2023 zugestimmt. Soweit die Kosten darüber hinaus durch staatliche Seite übernommen werden, werden die Stellen entsprechend verlängert.
  3. Der Stellenplan 2023 ist entsprechend anzupassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.01.2023 10:03 Uhr