Information über die Auswirkungen der Erhöhung von Finanzpuffern der Banken - Antrag der UBV vom 07.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 07.11.2022 ö Beschließend 2HFS/14/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 7.6.2022 hat Herr Stadtrat Blatt um Information des Stadtrates über die Auswirkungen der Erhöhung des „antizyklischen Kapitalpuffers“ und des „sektoralen Systemrisikopuffers“ auf die Kreditkonditionen für die Stadt und private Kreditnehmer gebeten.
 
Mit Allgemeinverfügung vom 31.01.2022 – Az. IFS 2 QA 2102 2022/0001 – hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 10d Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, dass ab 1.2.2022 die Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,0 % auf 0,75 % des nach Art. 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrages erhöht wird. Damit sollen Risiken einer allgemeinen Störung des Finanzsystems abgefedert werden. Dieses wurde aufgrund der Pandemielage und der angesichts niedriger Zinsen stark ausgeprägten Bereitschaft zur Verschuldung gesehen. Um den Banken genügend Zeit zu geben, um sich auf die neuen aufsichtlichen Vorgaben einzustellen, ist die erhöhte Pufferanforderung erst ab dem 1.2.2023 einzuhalten. Einzelheiten können der homepage der BaFin entnommen werden:
 
 
Mit Allgemeinverfügung vom 30.3.2022 – Az. IFS 3 QA 2103 2022/0001 – hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 10e Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, dass ab 1.4.2022 ein Kapitalpuffer für systemische Risiken in Höhe von 2 % für Wohnimmobilienfinanzierungen gebildet werden muss. Grund hierfür war der starke Anstieg der Immobilienpreise, die daraus resultierende Gefahr einer erheblichen Überbewertung am Wohnimmobilienmarkt mit dem entsprechenden Risiko der Marktkorrekturen und den Auswirkungen auf die Schuldendienstfähigkeit der Darlehensnehmer. Um den Banken genügend Zeit zu geben, um sich auf die neuen aufsichtlichen Vorgaben einzustellen, ist die erhöhte Pufferanforderung erst ab dem 1.2.2023 einzuhalten. Einzelheiten können der homepage der BaFin entnommen werden:
 
 
Im Hinblick auf die Frage der praktischen Auswirkungen muss festgestellt werden, dass sich diese nicht konkret quantifizieren lassen, da auf die Höhe der Kreditzinsen eine große Anzahl interner und externer Faktoren einwirkt.
 
Ein Faktor sei dabei naturgemäß, wieviel Eigenkapital eine Bank für ein ausgereichtes Darlehen vorhalten muss. Dieser Bedarf hat sich nun erhöht. Ob diese zusätzliche Eigenkapitalanforderung konkrete Kosten bei der jeweiligen Bank verursacht, ist vom vorhandenen Eigenkapital abhängig.
 
Die Kreditzinsen bilden sich allerdings letztlich am Markt – gerade in Deutschland herrscht ein intensiver Wettbewerb am Bankenmarkt zugunsten der Kundinnen und Kunden. Dabei führt die zusätzliche Eigenkapitalbelastung tendenziell zu leicht höheren Kreditzinsen im Allgemeinen und Baufinanzierungszinsen im Speziellen. Der Effekt kann jedoch nicht seriös quantifiziert werden. Insgesamt dürfte er von untergeordneter Bedeutung sein im Vergleich mit den starken Zinsanstiegen, die in den letzten Monaten u. a. durch den Ukraine-Krieg, die hohe Inflation und die absehbare Änderung der Geldpolitik der EZB ausgelöst wurden. 
Noch geringer dürfte der Effekt bzgl. der Nachfrage nach Erbbau-Grundstücken ausfallen. Der Grundgedanke, dass es bei höheren Zinsen schwerer fällt, das Gesamtvolumen für Grundstückserwerb und Baukosten zu finanzieren, ist zutreffend. Durch die Errichtung einer Immobilie auf einem Erbbau-Grundstück sinkt für Bauherren, die über keinen Bauplatz verfügen, das nötige Finanzierungsvolumen naturgemäß deutlich. Auch hier spielen aber sicherlich sehr viele Faktoren bei der Entscheidung der Bauherren mit.
 
Das was im privaten Sektor gilt, kann aus Sicht der Kämmerei für die Stadt bestätigt werden. Die Stadtverwaltung hat zwar zurzeit keinen Kredit in der Ausschreibung. Die Zinsentwicklung lässt sich aber schon an den Kreditangeboten der KfW ablesen. Langfristkredite werden inzwischen für über 3 % angeboten, während man zu Beginn des Jahres deutlich unter 1 % lag. Dieser Anstieg lässt sich nicht allein mit den Finanzpuffern erklären.

.Beschluss:

I. Die Information der Verwaltung über die Auswirkung der Erhöhung von Finanzpuffern der Banken wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.01.2023 10:03 Uhr