St 2309 Ortsumfahrung Sulzbach - Anbindung Obernau Bericht des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.11.2022 ö Beschließend 1PVS/11/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Staatliche Bauamt bearbeitet bereits seit längerer Zeit die Planung für die Ortsumgehungsstraße Sulzbach. 2019 wurde die Planungsstufe Vorplanung mit Wahl der Vorzugsvariante „Nord-Süd 1a“ abgeschlossen und deren Ergebnisse öffentlich vorgestellt. Im Rahmen der aktuellen Planungsstufe „Entwurfsplanung“ wurde die Vorzugsvariante in Lage und Höhe weiter ausgearbeitet und die technischen Details der Verkehrsanlagen bestimmt. Es wurden sämtliche für das Vorhaben erforderliche Bauwerke wie zum Beispiel Brücken und Lärmschutzwände geplant sowie die erforderlichen Umweltfachlichen Untersuchungen durchgeführt. 
Am 07.11.2022 wird das Staatliche Bauamt die Planungsergebnisse auf einer Bürgerinformationsveranstaltung in Sulzbach am Main vorstellen. Am 08.11.2022 berichtet das Staatliche Bauamt über die Auswirkungen der Planung und insbesondere auf das Gewerbegebiet Röderäcker im Planungs- und Verkehrssenat.  
Die Stadt Aschaffenburg ist durch diese Planung betroffen. Mit der geplanten Verlegung der St 2309 in das Mainvorland soll auf Obernauer Gemarkung die Staatsstraße angehoben und die Bahnlinie Aschaffenburg-Miltenberg mittels eines Überführungsbauwerkes gequert werden. 
Infolge der Anhebung der neuen Staatsstraße ist eine direkte östliche Anbindung des Gewerbegebietes Röderäcker an die Staatsstraße nicht mehr möglich. 

Der Bebauungsplan Röderäcker in Aschaffenburg Stadtteil Obernau ist rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt östlich der Staatsstraße 2309 und sieht zur Erschließung des Gebiets eine neue direkte Anbindung an die Staatsstraße auf östlicher Seite vor. Im vorderen Bereich des Planungsgebiets zwischen den Gewerbeparzellen und der Staatsstraße sind flächenhafte Maßnahmen zur Landschaftspflege und zur Entwässerung bzw. Versickerung vorgesehen. Mit der Planung der St 2309 ist diese Lösung nicht mehr realisierbar.

Zur Herstellung der Erschließung des Gewerbegebiets ist daher in der Planung für die Ortsumgehung Sulzbach vorgesehen, die Erschließungsstraße zu verlängern, sie unter der Umgehung hindurch zu führen und indirekt auf westlicher Seite an die Staatsstraße anzubinden. Die Erschließungsstraße wird dabei geländegleich geführt. Gleichzeitig wird im dortigen Bereich auch eine neue Verbindung zum Radweg im Mainvorland angelegt. Entsprechend dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan erhält die Staatsstraße am Anschlussknoten einen Linksabbiegestreifen.

Zur höhenfreien Querung der Bahnlinie ist es erforderlich, die Staatsstraße von ihrer bestehenden Linienführung etwas abzurücken und leicht s-förmig zu führen. Hierbei überstreicht die neue Staatsstraße in Dammlage die im vorderen Bereich des B-Plans vorgesehenen Flächen für Landschaftspflege und Entwässerung, jedoch keine Gewerbeparzellen.
Die verdrängten landschaftspflegerischen Maßnahmen des Bebauungsplans Röderäcker können ersatzweise auf einer Fläche in der Nachbargemeinde Markt Sulzbach erfolgen. Die Eignung der Ersatzfläche wurde vom Staatlichen Bauamt übergeprüft. Das Bauamt verfügt über diese Fläche.
Die überbauten Flächen für Entwässerungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet können auf einer Ersatzfläche in direkter Nähe zum B-Plan Röderäcker erfolgen. Die Ersatzfläche befindet sich auf Obernauer Gemarkung zwischen dem geplanten Straßendamm der angehobenen, verlegten Staatsstraße und der verlängerten umgeplanten Erschließungsstraße. Der dortige Boden ist versickerungsfähig. Die Detailplanung für die neue Entwässerungsanlage wird derzeit erstellt.

Die rechtliche Umsetzung der Planung erfolgt in einem Planfeststellungsverfahren. Die Stadt wird im Planfeststellungsverfahren beteiligt und darauf drängen, dass sie sich schadlos stellt. 

.Beschluss:

I. Der Bericht des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg zur Staatsstraße 2309 Ortumfahrung Sulzbach mit der östlichen Anbindung auf der Gemarkung Obernau wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 11:50 Uhr