Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke - Juristische Prüfung des Sachverständigengutachtens von Prof. Katzenbach - Sanierungsplanung - Weitere Begleitung durch Fachaufsicht - Fragenkatalog - Anträge der KI vom 08.10.2022 und 01.11.2022 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.10.2022 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 28.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.11.2022 ö Beschließend 2PVS/11/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Rechtsgutachten

Am 05.10.2022 hat Prof. Dr.-Ing. Katzenbach sein Sachverständigengutachten im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Die zugrundeliegende Aufgabenbeschreibung lautete wie folgt:
„Welche Maßnahmen wären erforderlich gewesen, um die Abweichungen des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand und die dadurch aufgetretenen Undichtigkeiten zu verhindern und/oder welche Maßnahmen sind nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt worden? Hierbei ist die bauausführende als auch die planerische Seite zu bewerten.“
Das Sachverständigengutachten wurde den Mitgliedern des Planungs- und Verkehrssenates vorab zur Verfügung gestellt. 
Der Planungs- und Verkehrssenat hat die Verwaltung aufgefordert, eine juristische Prüfung des von Prof. Dr.-Ing. Katzenbach vorgelegten Sachverständigengutachtens zu veranlassen.
Die Rechtsstelle der Stadt Aschaffenburg schlägt vor, das Rechtsgutachten zur juristischen Prüfung des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr.-Ing. Katzenbach zu den Ursachen der Undichtigkeiten der Baugrube des RÜB Willigisbrücke, an einen renommierten Fachanwalt für Baurecht mit nachfolgender Fragestellung zu vergeben:
„Waren schuldhafte Pflichtverletzungen (mit-) ursächlich für die Mangelhaftigkeit des RÜB? 
Falls ja: welche sind das und führen diese zu Schadenersatzansprüchen?
Falls nein: hat dies zur Konsequenz, dass die Stadt AB die schadensbedingten Mehrkosten (abzgl. Sowieso-Kosten) zu tragen hat?“
Die Auswahl geeigneter Rechtsgutachter wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.


  1. Vergabe Zweitgutachten

Am 8.10.2022 hat die KI den Antrag auf ein zweites unabhängiges Gutachten mit einer erweiterten Aufgabenstellung (Audit der Projektorganisation im Tiefbauamt) gestellt. Am 24.10.2022 folgte ein Antrag der SPD-Fraktion, ein weiteres Gutachten ausschließlich im Auftrag der Stadt Aschaffenburg als sog. „Zweitmeinung“ zu vergeben.
Die Verwaltung schlägt die Vergabe dieser Leistungen mit identischer Fragestellung zum Sachverständigengutachten von Prof. Dr.-Ing. Katzenbach und unter Berücksichtigung der von den Parteien eingereichten Fragestellungen (siehe Punkt 5) an einen qualifizierten Gutachter zu vergeben. Die Auswahl geeigneter Büros wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.


  1. Sanierungsplanung

Für die Sanierung der Baugrube wurden mehrere Varianten voruntersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass einzig die klassische Sanierung mit Andichtsäulen als wirtschaftlichste Lösung alle Zielvorgaben erreichen kann. Neben dieser Lösung wurden konzeptionell ein möglicher Alternativstandort im Bereich des Spielplatzes im Fischerviertel, die Vereisung des Baugrundes und das Abteufen eines Senkkastens in die Sanierungsüberlegungen einbezogen. Die standortferne Variante, wie auch das Einbringen eines Setzkastens mussten bereits in dieser frühen Planungsstufe ausgeschlossen werden, da sie aufgrund der Rahmenbedingungen nicht realisierbar gewesen wären.
Die verbliebene Sanierungsvariante wird aktuell von Prof. Dr. Ing-Katzenbuch gutachterlich geprüft. Dabei werden auch ergänzende Einstichplanungen mit entsprechender Worst-Case Betrachtungen mit einbezogen.
Die Sanierungsempfehlung solle es ermöglichen, möglichst schnell den Baubetrieb wieder aufzunehmen, um weitere Stillstandskosten zu vermeiden. Gleichzeitig muss das Sanierungsverfahren technisch umsetzbar sein, um letztendlich eine dichte Baugrube zu schaffen, auf der alle folgenden Gewerke aufbauen.
Herr Prof. Dr.-Ing. Katzenbach hat in seinem Bericht im Planungs- und Verkehrssenat bereits ausgeführt, dass allein der Wissensvorsprung der bisherigen Vertragspartner um die Baugrube nahelegt, die Sanierung der undichten Baugrube der Pumpstation mit diesen Projektbeteiligten weiterzuführen. Für die Planung der Sanierung fallen Leistungen in den einzelnen Phasen der HOAI in den Leistungsbildern der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und für Tragwerksplanung, sowie bei den freiberuflichen Leistungen der begleitenden Gewerke an. 
Im Falle der Fokussierung auf die Sanierungsvariante Andichtsäulen können diese Leistungen unterschwellig beauftragt werden. Sollte die Verwaltung verpflichtet werden, zusätzlich für die im Rahmen der Konzeptplanung ausgeschlossenen Varianten eine Bearbeitungstiefe auf Vorplanungsniveau mit entsprechender Kostenschätzung nach DIN 276 zu erstellen, wären die Leistungen nach Einschätzung aller Beteiligten vergaberechtlich u. U. im oberschwelligen Bereich anzusiedeln. Dann müssten die Planungsleistungen europaweit mit einem VgV-Verfahren ausgeschrieben werden, was zu einem deutlichen Zeitverzug von ca. 9 bis 12 Monaten führen wird. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Sanierung der Baugrube am bestehenden Standort zu planen und die dafür erforderlichen Leistungen mit den bestehenden Vertragspartnern unter Beiziehung des Büros von Prof. Dr.-Ing. Katzenbach fortzuführen und das Ergebnis zusammen mit einer Stellungnahme des Zweitgutachters dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 


  1. Begleitung des weiteren Bauablaufs durch eine Fachaufsicht

Projektmanagement beschreibt nach DIN 69901-5 und DIN 69900:2009-01 die Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Abwicklung eines Projektes. Das Projektmanagement gliedert sich dabei in die Projektsteuerung und die Projektleitung.
Der Planungs- und Verkehrssenat hat sich in der Sitzung vom 05.10.2022 dafür ausgesprochen, für die weitere Abwicklung des Projektes die Leistungen der Projektsteuerung in Stabsfunktion zu vergeben und diese den städtischen Dienststellen zur Seite zu stellen. Der nicht delegierbare Teil der Auftraggeberfunktionen mit Entscheidungs- und Durchsetzungskompetenz in Linienfunktion muss als Projektleitung bei der Stadt verbleiben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, nach der Entscheidung des Stadtrates über ein Sanierungskonzept die Projektsteuerungsleistungen für die Begleitung der Sanierungsplanung und die weitere Abwicklung des Projektes, sowie die Fachbegleitung für die weitere Bearbeitung des Projektes an ein Fachbüro auf Grundlage der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ zu vergeben. Die Leistungsinhalte sind zwischen Auftragnehmer, Tiefbauamt, Rechtsstelle und Rechnungsprüfungsamt abzustimmen und sollen dem Grunde nach Leistungen aus den Handlungsfelder Organisation, Qualitäten und Quantitäten, Kosten und Finanzierung, Termine, Kapazitäten und Logistik und gegebenenfalls Verträge und Versicherungen enthalten.


  1. Fragenkatalog KI

Mit E-Mail vom 06.10.2022 hat Herr Oberbürgermeister Herzing unmittelbar nach der letzten Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates alle Fraktionen gebeten, ihre weiteren Fragen zum RÜB Willigisbrücke mit Fristsetzung zum 14.10.2022 einzureichen.
Bis zum 14.10.2022 hat nur die Kommunale Initiative einen Fragenkatalog eingereicht. Am 24.10.2022 wurde noch ein Fragenkatalog der SPD-Fraktion nachgereicht. Eine Beantwortung der Fragen ist im Rahmen dieser Beschlussvorlage aufgrund der Abgabefrist der BV nicht möglich. Der Fragenkatalog der SPD-Fraktion wird als Anlage dieser BV beigefügt. Die Verwaltung wird versuchen, die Fragen noch vor der PVS-Sitzung am 08.11.2022 schriftlich zu beantworten oder ggf. im Rahmen der Sitzung mündlich Auskunft geben.
Die Fragen der KI werden nachfolgend beantwortet.

Frage KI:
Zu der Feststellung im Stadtrat Nov 2017: Was war die fachliche Grundlage (Ergebnis der umfangreichen Bodenuntersuchungen) für die Feststellung der „extrem-problematischen Untergrundverhältnisse"? Was war die konkrete Aufgabenstellung / Leistungsbeschreibung für das Bodengutachten durch die Firma GMP? Wurde in dieser Aufgabenstellung die Feststellung im Stadtrat vom Nov 2017 berücksichtigt? Wir bitten um Offenlegung der Boden-Expertise und des Bodengutachtens.

Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung hat das Büro GMP auf Grundlage des Angebots vom 27.10.2015 am 04.02.2016 mit geotechnischen Baugrunduntersuchungen und der Erstellung eines geotechnischen Abschlussberichtes beauftragt. Die Inhalte wurden vorab zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Sachverständigen für Geotechnik auf Grundlage der einschlägigen Normen und Regelwerke einvernehmlich abgestimmt:

1.        Beantragen einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung
2.        Kampfmittelerkundung für die Sondierungen
3.        Sondierungen mit der schweren/mittelschweren Rammsonde
4.        Probenahme und Transport
5.        Laborversuche
6.        Orientierende abfallrechtliche Deklaration
7.        Ortstermine zur Bohrüberwachung
8.        Erstellen der techn. Ausschreibungsunterlagen
9.        Festlegung der Homogenbereiche
10.        Geotechnischer Bericht

Am 04.08.2017 hat die Verwaltung dem Entwurfsverfasser den Auftrag auf Grundlage seines Angebots vom 25.07.2017 und in Kenntnis der Ergebnisse der Grundlagenermittlung auf weiterführende geotechnische Beratung erteilt. 
Die Feststellungen im Stadtrat vom November 2017 basieren auf den Ergebnissen der durchgeführten Baugrunduntersuchungen, nicht umgekehrt. Die fachlichen Schlussfolgerungen auf extrem problematische Untergrundverhältnisse beruhen insbesondere auf dem sehr hohen Grundwasserstand, bezogen auf die Gründungstiefe des Bauwerks. Im Bereich der Pumpstation liegt die Einbindetiefe des Bauwerks in den Untergrund zu mehr als der Hälfte im Grundwasser und der Grundwasserspiegel pendelt um den Mainwasserstand (‎[1] Kap. 5). Darüber hinaus wurde in der Bodenansprache extrem wasserdurchlässiger Boden aufgrund der locker gelagerten Auffüllungen angetroffen. Bei Pumpversuchen wurden Durchlässigkeitsbeiwerte im Bereich von gut sickerfähigem Boden ermittelt (‎[1] Kap. 4.1 und 7). Es wurden auch knapp 3 bis gut 7 Meter dicken Auffüllungen erkundet ([1] Kap. 4.1). Das Baugrundgutachten kann den Stadträten zur Verfügung gestellt werden.

Frage KI:
Zur Aufgabenstellung des Gutachtens von Prof. Katzenbach: Das jetzige Gutachten bewertet die technische und fachliche Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik, aber nach unserem Verständnis nicht die Verfahren/ Prozesse und Vorentscheidungen im Umfeld des Tiefbauamtes (TBA) z.B. zur Projekt-Organisation (Stichwort: Projekt-Management im allgemeinen und Risiko-Management im speziellen). Auch hierzu gibt es anerkannte Regeln und Standards z.B. vom Project Management Institut (PMI). Sind diese untersucht bzw. eingehalten worden?

Antwort der Verwaltung:
Die Untersuchung bzw. Beurteilung des Projektmanagements war nicht Teil der Aufgabenstellung an Herrn Prof. Katzenbach, da die Entscheidungen seitens des Tiefbauamtes stets unter Einbeziehung der beauftragten Fachkompetenzen getroffen wurden. Kritische Entscheidungen werden fortwährend in Absprache mit Vorgesetzten und innerhalb der Projektorganisation nach dem 4-Augen Prinzip getroffen. Zudem betonte Herr Prof. Katzenbach in der Sitzung am 05.10.2022 in seiner mündlichen Antwort auf die Fragen der Fraktionsvorsitzenden, dass das Projektmanagement, insbesondere das Risikomanagement des Tiefbauamtes beispielhaft umgesetzt wurde. 
Für die Identifikation potentieller Risiken stehen je nach Projektphase verschiedene Hilfsmittel im Werkzeugkasten der Projektsteuerung zur Verfügung. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist es Risikostrategien zu entwickeln und je nach Prognostizierbarkeit der Ereignisse schnell auf deren Eintritt zu reagieren. Die sofortige Auslösung des vorgehaltenen Notfallplans im Zuge der Havarie der Baugrube zeigt sehr deutlich, dass die Verwaltung mit ihren Partnern auf diese Szenarien vorbereitet war. Es ist gemeinsam gelungen jedweden Schaden von Leib und Leben der Bürger abzuhalten, vorhandene Wohnbebauung zu schützen und Infrastrukturanlagen nur leicht in Mitleidenschaft zu ziehen. 

Frage KI:
So heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung für den Stadtrat im Nov 2017: „extrem-problematischer Baugrund u.a. mit Kriegsschutt. Die Herstellung der Baugrube ist unter diesen Verhältnissen sehr schwierig!" Wie wurde der Kriegsschutt bewertet - keine Trümmer? Kleine Trümmerstücke? Metallteile? Große Metallstücke? Reste militärischer Geräte? Wurde daraufhin überlegt kleinräumlich Bodenbohrungen und Proben zu entnehmen? (Beispiel Neubau Kindergarten Ottostraße am Hauptbahnhof. Hier sind in einem etwa gleich großen Gelände statt 4 - 333 Probebohrungen durchgeführt worden.) Sind diese Risiken in der Leistungsbeschreibung an die Baufirmen berücksichtigt worden, sowie das auch mit den möglichen Kampfmitteln gemacht wurde? Wenn nicht -wer hat dies beschlossen, verhindert bzw. angeordnet.

Antwort der Verwaltung:
Hier wird aus der Beschlussvorlage vom 06.11.2017 falsch zitiert. Die Beschlussvorlage spricht von Schutt aus der Nachkriegszeit, nicht von Kriegsschutt. Die Bewertung der Aufschüttung erfolgte durch die Angabe des Volumenanteils der einzelnen Bestandteile zwischen 1 % und 10 %. (‎[1] Kap. 4.1).
Beim Bauvorhaben Kita Ottostraße wurden laut Aufzeichnungen des Tiefbauamts 362 Bohrungen auf ca. 720 m² eingebracht. Das entspricht 0,5 Bohrungen pro m². Bei der Kampfmittelerkundung für das RÜB Willigisbrücke wurden 1.037 Bohrlöcher auf ca. 1.790 m² hergestellt. Das ergibt 0,58 Bohrungen pro m². Die Bohrlochdichte beim RÜB Willigisbrücke war also höher als bei der Kita Ottostraße.
Die Kampfmittelräumung dient grundsätzlich nicht der Baugrunderkundung. Mit dem angewandten Sondierverfahren können Eisenteile erkundet werden. Rückschlüsse auf die Abmessungen lassen sich daraus nicht ableiten, weil verschiedene Magnetisierungsstärken und die Lage der Objekte grundsätzlich erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse haben. Wenn es Bereiche mit Hinweisen auf größere Störungen gab, wurden diese geöffnet und die Störstoffe entfernt. ‎[2], ‎[3]
Das geotechnische Gutachten war als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Bieter hatten ausreichend Möglichkeit, sich ein Bild vom Baugrund zu verschaffen. In der Baubeschreibung und den betroffenen Positionen im Leistungsverzeichnis wurde auf das Baugrundgutachten hingewiesen, wobei besonders die Positionen hervorzuheben sind, bei denen es sich um Leistungen in Zusammenhang mit oder im Grundwasser handelt. In Position 03.11.0002 ff wird explizit beschrieben, dass im Auffüllbereich auch mit größerem Bauschutt oder Steinbrocken mit bis zu 2 m Kantenlänge gerechnet werden muss. ‎[4]
Die Baugrundrisiken sind nach Auffassung der Verwaltung ausreichend beschrieben.

Frage KI:
Wie wurde dieser extrem-problematische Baugrund (Risiko) in den weiteren Prozessen berücksichtigt und bewertet? War dieses Baugrund-Risiko plötzlich nicht mehr vorhanden, obwohl laut Gutachten eine Rammsondierung, wegen Auffüllungen abgebrochen werden musste? Warum wurde nach diesem Abbruch der einen Rammsondierung nicht weiter sondiert? Wurde dies in den Amtsleiterbesprechungen oder speziellen Besprechungen im Rahmen des RÜB-Baus angesprochen? Wann wurde diese Entscheidung gefällt und von wem?

Antwort der Stadtverwaltung:
Das Grundwasserrisiko wurde durch die Planung einer wasserdichten Baugrube minimiert. Dabei wurden nach Herstellung der Bohrpfahlwand Pumpversuche vor den eigentlichen Aushubarbeiten zur Kontrolle vorgesehen, durchgeführt und erst nach deren Auswertung die Aushubarbeiten freigegeben.
Das Risiko aufgrund der Auffüllungen wurde durch das gewählte Bauverfahren begrenzt. Es ist allgemein davon auszugehen, dass bei der Herstellung von Bohrpfählen Hindernisse vorab oder bei der Herstellung der Bohrung selbst durchörtert werden können. Zusätzlich wurde für die Herstellung der Dichtsohle ein spezielles Schneidegerät (Wassara) zum Durchörtern besonders harter Hindernisse vorgehalten ‎[8].
Bei der Rammsondierung, die abgebrochen werden musste, handelt es sich um DPH-RÜB-1, eine Rammsondierung zur Feststellung der Lagerungsdichte des Untergrunds (‎[1] Kap. 4.1). Sie ist in unmittelbarer Nähe der Kernbohrung KB-RÜB-1 platziert. Eines der Ziele der Rammsondierung ist, herauszufinden, ob der Untergrund z. B. für das Rammen von Spundwänden geeignet ist. Da die Rammsondierung lediglich Aufschluss über die Lagerungsdichte des Untergrunds gibt, wurden keine weiteren Rammsondierungen an dieser Stelle durchgeführt. Außerdem wurde mit der Rammsondierung die untere Grenze der Auffüllungen erreicht, was die Aufschlüsse aus der Kernbohrung belegen ‎[9]. Mit dieser Rammsonde können keine Hindernisse durchörtert werden. Werden harte Hindernisse senkrecht angetroffen, steigen die Schlagzahlen an. Bei einer Schlagzahl von knapp 100 und keinem weiteren feststellbaren Eindringen der Sonde wurde abgebrochen. Die Erkenntnis über Hindernisse, die zum Abbruch der Rammsondierung führen, ließ den Schluss zu, dass ein Spundwandverbau an dieser Stelle nicht als geeignetes Verfahren zu werten ist. Die verfahrenstechnischen Entscheidungen bzgl. der Rammsondierungen wurden vom Geologen vor Ort getroffen.

Frage KI:
Bei den Bohrungen ist man auf Bewehrungsstahl, größeren Mauerresten aus Klinkersteinen oder z.B. einem alten Wasserkessel gestoßen. Wurde im Vorfeld berücksichtigt, dass hier früher der. Bassenheimer-Hof gestanden hat (siehe Stadtarchiv - alte Häuserbücher), dessen Grundmauern ggf. ins Baufeld hineinragen? Wurde hier vorab eine bauhistorische Untersuchung durchgeführt.

Antwort der Stadtverwaltung:
Schon 2015 gab es Kontakt zwischen dem Tiefbauamt und dem Landesamt für Denkmalpflege [5]. Auch die Untere Denkmalschutzbehörde und Herr Dr. Marquart waren über die Planung informiert. Die Denkmalschutzbehörden wurden begleitend in die Planung eingebunden ‎[6]. Es war den Planenden und dem Auftraggeber somit bekannt und bewusst, dass mit Bodendenkmälern gerechnet werden muss. Mehrere Male wurden Mauerreste freigelegt und nach Rücksprache mit dem Landesamt nach deren Vorgaben dokumentiert ‎[7].
Vor Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurden im Rahmen der geotechnische Erkundungen Schürfen und Rammkernsondierungen zur Feststellung des Verlaufs der Mauerpfeiler veranlasst (‎[1] Kap. 3). Da die Mauerpfeiler in den Bereich der Bohrpfahlwand hineinreichten, wurden für diese Stellen in der Leistungsbeschreibung entsprechende Zulagen für das Durchörtern des „Hindernisses“ berücksichtigt (‎[4] Kap. 3).

Frage KI:
Frage an den Oberbürgermeister: Schon im April und Juni 2020 wurden große Probleme bei den Bohrungen dokumentiert und an die Stadt gemeldet. Wie war die Entscheidung? Weitermachen, klären wir später? Wer hat hier Entscheidungen auf welcher Leitungsebene der Stadt getroffen?

Antwort Stadtverwaltung:
Komplexe Vorhaben bedingen, um erfolgreich zu sein, nachhaltige, agile und prozessorientierte Steuerungsprozesse von der ersten Idee bis hin zur Umsetzung der Maßnahme. 
Dabei spielen auch Problemlösungszyklen eine entscheidende Rolle. Wichtig ist darüber hinaus auch eine klar definierte Ablauforganisation. In der Verwaltung werden Bauvorhaben dieser Größenordnung immer in Ebenen bespielt. Es gibt eine Entscheiderebene mit Referent und Amtsleitern, eine Planerebene, und die bauausführende und baubegleitende Ebene. Diese Ebenen sind untereinander vernetzt und steuern die Prozesse und den fachlichen Diskurs. Auf allen Ebenen finden regelmäßige Treffen und Besprechungen statt. Datenaustausch, Kommunikation und Dokumentation sind dabei die effektivsten Werkzeuge im Projektmanagement. Das gewählte Düsstrahlverfahren stellt die angemessene, fachlich und wirtschaftlich korrekte Reaktion im Einvernehmen aller am Bau Beteiligten auf Abweichungen der Solllinien im Bohrverlauf der überschnittenen Bohrpfahlwand dar. 

Frage KI:
Aus Fehlern lernen: Mit großer Professionalität, Offenheit und Transparenz muss unserer Meinung nach der Sache weiter auf den Grund gegangen werden. Nach Studium des Gutachtens gibt es mehr Fragen als Antworten. Es sind noch viele Fragen/ Details zu klären und Dunkelfelder auszuleuchten. Es müssen Handlungsfelder abgeleitet werden, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden (s.a. Klima-Anlage Schad-Museum).
Um dies zu ermöglichen sind folgende Schritte nötig - diese stellen wir als Antrag:
    1. Einfacher, niederschwelliger freier Zugang zu allen Bau- und Projektunterlagen für alle Stadträt:innen. Wir bitten dies uneingeschränkt sicherzustellen?
    2. zweites unabhängiges Gutachten mit einer erweiterten Aufgabenstellung (Audit der Projektorganisation im Tiefbauamt)
    3. Bildung eines Kommunalen Aufklärungsgremiums RÜB - (Untersuchungsausschuss des Stadtrates)

Antwort der Stadtverwaltung:

  1. Nach Art. 30 Abs. 3 GO überwacht der Gemeinderat die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Dieses Überwachungsrecht steht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. VGH n.F. 24, 129; Fundstelle 1990, Rdn. 22; BayVBl 1990, 278; BayVBl 1990, 284) nur dem Gemeinderat als Ganzem, nicht einzelnen Gemeinderatsmitgliedern oder Fraktionen zu. Ein allgemeines Auskunftsrecht, wie es in Art. 23 Abs. 2 Satz 2 LKrO nominiert ist, gibt es in der Gemeindeordnung nicht. Der VGH hat in seiner Entscheidung vom 6.9.1989 (BayVBl 1990, 278) festgestellt, dass ein einzelnes Gemeinderatsmitglied auch dann keinen gerichtlich einklagbaren Anspruch darauf hat, von der Gemeindeverwaltung bestimmte Informationen zu erlangen, wenn diese der Vorbereitung bestimmter Beschlussanträge dienen sollen. Dieses Überwachungsrecht und damit das Recht auf Akteneinsicht kann der Gemeinderat einzelnen Gemeinderatsmitgliedern aber für bestimmte Aufgabengebiete oder für Einzelfälle übertragen. Es handelt sich dabei um abgeleitete Befugnisse; das einzelne Gemeinderatsmitglied nimmt das Überwachungsrecht des Gemeinderats für den Gemeinderat wahr. Die Übertragung kann durch einen gesonderten Beschluss oder durch die Geschäftsordnung erfolgen. Eine Übertragung des Einsichtsrechts auf alle Stadträte würde der Systematik der Gemeindeordnung widersprechen.
  2. Die Beauftragung eines Zweitgutachtens ist vorgeschlagen.
  3. Untersuchungsausschüsse gibt es im Kommunalrecht nicht, allenfalls einen sog. „Überwachungsauschuss“, bei dem der Stadtrat seine Überwachungsbefugnis einem speziellen Ausschuss überträgt (Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung; Art. 30 Anm. 10c). Ein gemeindlicher Überwachungsausschuss ist nicht mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit den besonderen von der Verfassung verliehenen Rechten vergleichbar, da der Gemeinderat Verwaltungsorgan und nicht Parlament ist und damit selbst keine entsprechenden Kompetenzen besitzt (Wachsmut in Praxis der Kommunalverwaltung PdK, Art. 30 BayGO Anm. 4). Die gesetzlich vorgesehene Überwachungsaufgabe kann aber auch durch den PVS bewältigt werden.

Quellen
[1]        GMP: Geotechnischer Bericht, 19.12.2016
[2]        Tauber: Abschlussbericht, 17.04.2020
[3]        GMP: Aktenvermerk Nr. 23, 16.10.2020
[4]        Unger: Leistungsbeschreibung, 10.10.2019
[5]        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Schreiben,13.10.2015
[6]        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Schreiben, 24.08.2018
[7]        Unger: Lageplan mit Luftbild und Einmessung von Mauerresten, 20.05.2021
[8]        Arge: Nachtragsangebot 7.1, 30.09.2020
[9]        GMP: Geotechnischer Bericht Anlage 3.2 Schnitt B-B‘, 24.10.2016


Anhang: Fragen SPD-Fraktion
A) Vorentwurfsplanung
  1. Bitte beschreiben Sie das durchgeführte VOF-Verfahren vor der Erstellung des Planungskonzeptes und die darin erwähnten Rahmenbedingungen. In welcher Form wurde dabei auch auf die Bodenproblematik eingegangen und welche Qualifikationen gefordert?
  2. Welche Ingenieurbüros waren daran beteiligt und welche Rangfolge ergab sich nach welchen dokumentierten Kriterien im Ergebnis?
  3. In der Beschlussvorlage vom 20.07.2017 im PVS (Vorstellung der Entwurfsplanung) werden bereits vorher vergebene Gutachten (Plural) erwähnt, um auf die schwierigen Untergrundverhältnisse einzugehen. Um welche Gutachten handelt es sich?

B) Baugrunduntersuchungen
  1. Beschreiben Sie bitte das Vergabeverfahren zur vorbereitenden geotechnischen Baugrunduntersuchung. Welche Bieterreihenfolge ergab sich?
  2. Wie lautete der Ausschreibungstext und wie wurde explizit auf die zu erwartenden problematischen Bodenverhältnisse auch im Leistungsverzeichnis eingegangen?
  3. Weshalb wurden im Leistungsverzeichnis nur Hindernisse aus Mauerwerk, Beton und Naturstein ausgeschrieben und nicht aus zu erwartenden Eisenteilen? Weshalb wurden nur Hindernisse im Umfang von 0,5 % der Bohrmeter ausgeschrieben
  4. Von wem wurde die Ausschreibung vorbereitet und verantwortet und in welchem Gremium beschlossen?
  5. Gab es im Vorfeld eine schriftlich festgelegte Risikoabschätzung und Vorgaben zur Qualität und Quantität der Ausschreibung?
  6. Gab es zur Ausschreibung der Beprobungen ein Lastenheft welches dann als Pflichtenheft zu erfüllen war?
  7. Wurde ein dichtes Beprobungsmuster mit Schwerpunkt in den Tiefpunkten der Baugrube und deren Auffüllungen explizit verlangt?
  8. Bitte begründen Sie genau, weshalb bei den bekannten Auffüllungen incl. zu erwartenden Schrottteilen neben den Sondierungsbohrungen keine Ausschreibung von bohrphysikalischen Verfahren, also elektromagnetische Messverfahren erfolgte.
  9. Wurde dem Vorschlag des Beprobungsmusters diskussionslos gefolgt?
  10. Bitte erklären Sie, wie mit dem Probennahmemuster und der gewählten Beprobungsdichte die Probennahmeziele adäquat erreicht werden sollten.
  11. Bitte führen Sie genau aus, weshalb die Beprobungspunkte nicht in die wahrscheinlichen Schwerpunkte der vermuteten Kontamination gesetzt wurden.
  12. Die Ergebnisse der Bohrkerne zeigen Auffälligkeiten durch Schutt auf den ersten Metern. Die Mächtigkeit der Auffüllungen betrug 2,9 bis 7,3 m mit einer Basis auf ca. 107mNN, also im Bereich des zu erwartenden Grundwasserspiegels bei Mittelwasser.
    Weshalb wurde nicht von Anfang an oder spätestens nach den ernsten Mahnungen der Bohrfirma unmittelbar nach Bohrbeginn eine Auskofferung vorgenommen (wäre bis zu 6m möglich gewesen) um danach weitgehend frei von Störstoffen die Bohrungen fortzusetzen?
  13. Wie wurde der notwendige Abbruch einer Rammsondierung oder die nicht mögliche Einführung von Bewehrungskörben zu Beginn der Bauarbeiten im Sinne einer Risikobetrachtung bewertet und weshalb wurde kein Baustopp vorgenommen, um Alternativplanungen zu erörtern und den Stadtrat zu informieren? Dienststempels/Dienstsiegels im Auftrag der Stadt Aschaffenburg und war die Person dazu ermächtigt?

C) Bohrungen
Auf den Seiten 23 bis 28 des Gutachtens von Prof. Katzenbach wird dargelegt, dass bereits 3 Wochen nach Bohrbeginn die ersten deutlichen Warnungen zum Baugrund und der Bohrqualität seitens der Fa. Bauer gemeldet wurden, weitere folgten. Insbesondere wurden massive Hindernisse bei der Erstellung der Bohrpfahlwand und das Risiko von Undichtigkeiten genannt.
  1. Weshalb wurde nicht wiederum umgehend der Stadtrat informiert und Vorgehensalternativen untersucht?
  2. Gab es vor dem Hintergrund der extrem problematischen Bodenverhältnisse ein vorher festgelegtes Risiko- und Überwachungsmanagement?
  3. Welche Messsysteme wie z.B. Inklinometer wurden während der Bohrungen eingesetzt und welche Parameter mit welchen Abweichungstoleranzen überwacht?
  4. Welche Abweichungen wurden in welcher Form protokolliert und in welchen Gremien im Sinne einer Risikobetrachtung besprochen und Entscheidungen getroffen?
  5. Das Gutachten von Prof. Katzenbach vermerkt auf Seite 28, dass die mit Schreiben vom 25.9.2020 angemeldeten Bedenken grundsätzlich akzeptiert werden. Welches Gremium hat diese Bedenken grundsätzlich akzeptiert und wie wurde die Entscheidung protokolliert und das weitere Vorgehen festgelegt? Weshalb wurde der Stadtrat wiederum nicht informiert?
  6. Weshalb wurde beim Auftreten von Hindernissen aus Metall in 91 % der Bohrpfähle in Abschnitt D vor dem Hintergrund der Warnung von Undichtigkeiten kein Baustopp vorgenommen, Ausführungsalternativen erarbeitet und der Stadtrat informiert?
  7. Zum Bohrfreigabeprotokoll vom 5.5.2020: Wer unterschrieb unleserlich ohne Namensnennung und ohne Verwendung eines Dienststempels/Dienstsiegels im Auftrag der Stadt Aschaffenburg und war die Person dazu ermächtigt?
  8. Weshalb wurde das Bohrfreigabeprotokoll vom 5.5.2020 als wichtiges qualifiziertes Freigabedokument vom Auftragnehmer nicht unterschrieben und somit nicht anerkannt? In welcher Form wurde dies behandelt und weshalb wurde dennoch mit den Bohrungen begonnen?

D) Bauleitung
  1. Beschreiben Sie bitte das Vergabeverfahren der Bauleitung und welche Anforderungen dabei gestellt wurden.
  2. Welche Bieterreihenfolge ergab sich und wie erfolgte die Vergabe?
  3. Welche Verantwortungsabgrenzungsregelungen wurden vor Baubeginn zwischen den einzelnen Beteiligten schriftlich festgelegt? (Bauleitung, ARGE, etc. etc.)

.Beschluss:

I. 
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe eines Rechtsgutachtens zur juristischen Prüfung zu den Ursachen der Undichtigkeiten der Baugrube des Pumpwerks am RÜB Willigisbrücke, an einen renommierten Fachanwalt für Baurecht mit der in der Begründung dargelegten Fragestellung vorzubereiten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines Zweitgutachtens mit identischer und erweiterten Fragestellung zum Sachverständigengutachten von Prof. Dr.-Ing. Katzenbach an ein qualifiziertes Ingenieurbüro vorzubereiten. Bei der Bearbeitung des Gutachtens sind die von den Parteien eingereichten Fragestellungen mit zu berücksichtigen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Sanierung der Baugrube am bestehenden Standort mit den bestehenden Vertragspartnern unter Beiziehung des Büros von Prof. Dr.-Ing. Katzenbach fortzuführen und das Ergebnis zusammen mit einer Stellungnahme des Zweitgutachters dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
  4. Nach der Entscheidung des Stadtrates über ein Sanierungskonzept wird ein Fachbüro mit Projektsteuerungsleistungen und Fachbegleitung für die weitere Abwicklung des Projektes beauftragt.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.01.2023 11:50 Uhr