Unterhainstraße: Ersatzneubau Fußgängerbrücke zur Kleingartenanlage Sachstandsbericht der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.11.2022 ö Beschließend 4PVS/11/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand und Anlass:
Die Fundamente der alten Zuwegung von der Unterhainstraße zur Kleingartenanlage sind bei einem Starkregenereignis unterspült worden. Danach war die Brücke nicht mehr standsicher und musste zurückgebaut werden. Das Tiefbauamt hat das Planungsbüro Schömig mit der Planung eines Ersatzneubaus beauftragt.


Projektbeschreibung:
Vom Ingenieurbüro wurden 2 Hauptvarianten untersucht:

Variante 1: Ersatzneubau mittels Tiefgründung (Mikropfähle) 
Variante 2: Ersatzneubau mittels Flachgründung

Variante 1:
Vorteile: 
  • einfache Bauwerksgeometrie
  • geringere Lärm- und Erschütterungsbelastungen beim Bau
  • Gewässerquerschnitt bleibt unverändert 
  • geringerer Wasserhaltungsaufwand 

Nachteile:
  • Tiefgründung erfordert spezielles Gerät und Fachwissen
  • geringfügig längere Bauzeit

Variante 2:
Vorteile 
  • einfache Gründungsart
  • einfache Bauwerksgeometrie

Nachteile:
  • höherer Wasserhaltungsaufwand als Variante Tiefgründung 
  • hohe Aushubmengen
  • Bauablauf empfindlicher auf Hochwasserereignisse
  • höhere Gründungskosten

Für den Überbau wurde 3 Varianten untersucht:
  • Variante x.1: Überbau aus einem Stahlbetonfertigteil
  • Variante x.2: Überbau aus Ortbeton
  • Variante x.3: Überbau aus Aluminiumprofilen

Im Hinblick auf die Kosten sind die Überbauvarianten vergleichbar, hier sind ästhetische und bauablauftechnische Faktoren zu beurteilen. 


Kosten:
Die dargestellten Kosten sind noch auf dem Niveau der Vorplanung ermittelt und betragen für die einzelnen Gründungsvarianten in Kombination mit dem gewählten Überbau:


Überbau als Fertigteil (Var. x.1)
Überbau aus Ortbeton (Var. x.2)
Stahlüberbau 
(Var. x.3)
Tiefgründung (Var. 1)
126.000 €
123.000 €
130.000 €
Flachgründung (Var. 2)
172.000 €
168.000 €
177.000 €

Das Planungsbüro ist hierbei für die Tiefgründung der Pfähle von einer Länge von 6,5 m ausgegangen bei einem Durchmesser von ≤ 0,3 m. Aufgrund des kleineren Durchmessers der einzelnen Bohrpfähle hätte die Größe des hierfür benötigten Bohrgerätes wirtschaftlich optimiert werden können.
Zur detaillierten Planung der Gründung im Zuge der Entwurfsplanung wurden weitergehende Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Diese Untersuchungen haben ergeben, dass die in der Vorplanung getroffenen Annahmen nicht zutreffen und die Gründung noch weitaus aufwändiger wird als in der Vorplanung ohnehin schon angesetzt. Mikropfähle sind auch bei einer erhöhten Anzahl gegenüber der Vorplanung nicht in der Lage die auftretenden Querkräfte aufzunehmen. Eine technisch mögliche Lösung wäre, die Pfahldurchmesser deutlich zu erhöhen. Zum Einbringen dieser größeren Pfähle wäre jedoch auch ein deutlich großes Gerät notwendig, was an dieser Stelle nur mit enormen Aufwand und erheblichen Mehrkosten realisiert werden kann. 
Auch die in der Vorplanung ohnehin teurere Variante der Flachgründung verteuert sich nach den neuen Erkenntnissen aus dem Bodengutachten weiter, weil erst in größerer Tiefe tragfähige Schichten angetroffen werden.
Insofern sind die genannten Kosten mit deutlichen Aufschlägen zu versehen. Mit den neuen Erkenntnissen aus dem Bodengutachten und den in den letzten Monaten rasant gestiegenen Preisen im Bauwesen sind daher Kosten für den Brückenneubau in einer Höhe von deutlich über 200.000 € brutto zu erwarten.


Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates, das Vorhaben bis zur Entwurfsplanung mit fortgeschriebenen Kosten (Kostenberechnung) weiterführen und dem Stadtrat wieder vorstellen. Das Tiefbauamt wird, unabhängig von den Haushaltsberatungen im Stadtrat, für das HH-Jahr 2023 vorsorglich einen Sockelbetrag von 200.000 € für die bauliche Umsetzung des Vorhabens anmelden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zum aktuellen Planungsstand des Ersatzneubaus der Fußgängerbrücke zur Kleingartenanlage Unterhainstraße wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Planungs- und Verkehrssenat ermächtigt die Verwaltung die Planung bis zur Entwurfsreife fortzuführen. Diese ist dem Planungs- und Verkehrssenat mit fortgeschriebenen Kosten vorzulegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 6

Datenstand vom 18.01.2023 11:50 Uhr