Hochwasserüberrechnung Glattbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 08.11.2022 | ö | Beschließend | 5 | PVS/11/5/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Falle des Glattbachs ist hier neben der Stadt Aschaffenburg auch die Gemeinde Glattbach betroffen. Daher soll die Berechnung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Glattbach durchgeführt werden. Dies wurde bereits im Vorfeld mit der Gemeinde besprochen. Federführend wird die Bearbeitung durch das Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg betreut.
Eine Ausschreibung hat bereits stattgefunden und es liegen dem Tiefbauamt Angebote von zwei Ingenieurbüros vor.
Aufgrund der Förderrichtlinien des Freistaates Bayern wird ein Beschluss des Stadtrates benötigt um eine Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) beantragen zu können.
Diese Kosten setzen sich aus dem Angebot des wirtschaftlicheren Ingenieurbüros (35.300 € brutto) sowie den geschätzten Kosten für weitere Vermessungsarbeiten zusammen.
Im Haushalt 2023 und 2024 (mittelfristige Finanzplanung) sind für Hochwasserberechnungen bereits Haushaltsmittel eingestellt (Haushaltsstelle: 1.6900.9521).
Es soll beim Freistaat Bayern ein Förderantrag auf Grundlage der RZWas gestellt werden. Diese sieht eine Förderhöhe von 75% für solche Projekte vor.
Jeweils 12,5% der Kosten tragen die Gemeinde Glattbach und die Stadt Aschaffenburg.
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen