Hochwasserüberrechnung Glattbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.11.2022 ö Beschließend 5PVS/11/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Als Grundlage weiterer Planungen werden Berechnungen von Hochwasserlinien der Fließgewässer benötigt. Bei Gewässern dritter Ordnung sind hierfür die Gemeinden zuständig, durch die die Gewässer verlaufen. 
Im Falle des Glattbachs ist hier neben der Stadt Aschaffenburg auch die Gemeinde Glattbach betroffen. Daher soll die Berechnung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Glattbach durchgeführt werden. Dies wurde bereits im Vorfeld mit der Gemeinde besprochen. Federführend wird die Bearbeitung durch das Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg betreut.

Eine Ausschreibung hat bereits stattgefunden und es liegen dem Tiefbauamt Angebote von zwei Ingenieurbüros vor. 

Aufgrund der Förderrichtlinien des Freistaates Bayern wird ein Beschluss des Stadtrates benötigt um eine Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) beantragen zu können. 


2. Projektbeschreibung

Die Berechnung der Hochwassergefahrenflächen soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Hierzu sind Vermessungsarbeiten notwendig, auf deren Basis ein Computermodell erstellt wird. Mit Hilfe dieses Modells lassen sich zu den erforderlichen Jährlichkeiten die jeweiligen Wasserspiegellagen berechnen. 


3.Kosten

Die Kosten betragen ca. 45.000 € brutto.

Diese Kosten setzen sich aus dem Angebot des wirtschaftlicheren Ingenieurbüros (35.300 € brutto) sowie den geschätzten Kosten für weitere Vermessungsarbeiten zusammen. 


4. Finanzierung

Im Haushalt 2023 und 2024 (mittelfristige Finanzplanung) sind für Hochwasserberechnungen bereits Haushaltsmittel eingestellt (Haushaltsstelle: 1.6900.9521).

Es soll beim Freistaat Bayern ein Förderantrag auf Grundlage der RZWas gestellt werden. Diese sieht eine Förderhöhe von 75% für solche Projekte vor. 

Jeweils 12,5% der Kosten tragen die Gemeinde Glattbach und die Stadt Aschaffenburg.


5. Weiteres Vorgehen:

Nach Beschlussfassung wird der Antrag auf die Förderung beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg gestellt. Sobald die Förderung bestätigt ist, soll die Planung beauftragt werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt das Vorhaben zur Erstellung einer Hochwasserberechnung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Glattbach zustimmend zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert die weiteren Schritte zur Förderung der Berechnung durch den Freistaat nach RZWas durchzuführen. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.01.2023 11:50 Uhr