- Sachstand und Anlass
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht vor, dass alle Gewässer durch Gewässerentwicklungs-maßnahmen auf einen guten Zustand bzw. ein gutes Potenzial zu bringen sind. Hierdurch ist die Stadt Aschaffenburg verpflichtet für das „Monitoring Gewässer dritter Ordnung“ auf ihrem Stadtgebiet Schritte einzuleiten, um den guten Zustand bzw. das gute Potenzial zu erreichen.
Ein notwendiger Planungsschritt hierfür ist die Erstellung eines Umsetzungskonzepts. Hierin wird festgehalten, welche Maßnahmen notwendig sind um das Gewässer auf ein gutes Potenzial zu bringen. Im Unterschied zum Gewässerentwicklungskonzept werden im Umsetzungskonzept bereits exakt verortete Maßnahmen geplant.
Aktuell hat der Flusswasserkörper 2_F168, zu welchem der Hensbach gehört, nur ein mäßiges ökologisches Potenzial.
Im Monitoringprogramm der Wasserwirtschaftsämter werden Hensbach, Sulzbach/Leidersbach und Neuer Graben zusammen als ein Flusswasserkörper 2_F168 betrachtet. In der Regel ist für einen Flusswasserkörper ein gemeinsames Umsetzungskonzept zu erstellen. Da der Hensbach allerdings komplett auf Aschaffenburger Grund fließt, hat das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA AB) in Absprache mit dem Landesamt für Umwelt zugestimmt, dass hier ein von den anderen Gewässern losgelöstes Umsetzungskonzept erstellt werden darf. Somit entfallen zeitaufwändige Absprachen mit anderen Gemeinden.
Auflassung des Mühlgrabens zwischen Weinbergstraße und Hensbachstraße:
Der Mühlgraben erfüllt inzwischen keinen wirtschaftlichen Zweck mehr. Aufgrund der inzwischen häufiger werdenden trockenen Witterung führt der Hensbach inzwischen immer länger sehr wenig Wasser, weshalb das Wehr zur Ableitung von Wasser in den Mühlgraben durch den städtischen Bauhof verschlossen wurde. Da die Einstellung des Wehrs wiederholt durch unbekannte Personen verändert wurde, führte der Hensbach in diesem Jahr zeitweise zwischen der Ausleitung und der Mündung des Mühlgrabens in diesen kein Wasser mehr.
Diesen Rückbau fordert ebenfalls das WWA AB bereits in einem Schreiben vom 26.04.2013, sowie wiederholend am 24.08.2022. In diesem Schreiben wird auch der potenzielle Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat bei Weiterbetrieb genannt.
- Projektbeschreibung
Das Tiefbauamt leitet alle notwendigen Schritte ein, um die Fördergelder nach RzWas2021 für die Erstellung des Umsetzungskonzepts genehmigt zu bekommen.
Das Fachamt vergibt die Konzepterstellung an ein Fachbüro und koordiniert die Erstellung des Umsetzungskonzeptes.
Das Tiefbauamt verfüllt den Mühlgraben großflächig, um eine illegale Wiederinbetriebnahme durch Dritte zu vermeiden. Die Arbeiten werden durch den Bauhof der Stadt Aschaffenburg durchgeführt.
- Kosten
Die Kosten belaufen sich, nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes, auf ca. 25.000 – 30.000 EUR brutto.
Die Umsetzung der in dem Konzept geplanten Maßnahmen werden weitere Kosten verursachen.
- Finanzierung
Das Projekt ist im noch zu verabschiedenden Haushalt für 2023 angemeldet. Für das Jahr 2023 sind 30.000 € im Haushalt beantragt.
Der Freistaat Bayern fördert Projekte im Bereich der Gewässerentwicklung aktuell mit 75%. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021). Es ist wichtig, das Projekt noch im Jahr 2022 anzumelden, da es ansonsten nicht möglich ist im kommenden Jahr bei der Förderung durch den Freistaat Bayern berücksichtigt zu werden.
- Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung empfiehlt dem Planungs- und Verkehrssenat das Tiefbauamt zu ermächtigen, die Maßnahme zur Förderung anzumelden. Nach Freigabe wird die Aufnahme in die Förderliste des Wasserwirtschaftsamtes beantragt. Sobald dies bestätigt ist, werden die Planungsleistungen vergeben. Die Konzepterstellung ist im Jahr 2023 vorgesehen.