Neubau einer Logistikhalle mit Hochregallager und Bestandsumbauten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 10.11.2022 ö Beschließend 2UKVS/9/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 19.09.2022 beantragte die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH den Neubau einer Logistikhalle mit Hochregallager und Bestandsumbauten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße xxx, 63741 Aschaffenburg. 

Die Firma Linde Material Handling GmbH plant am Standort Aschaffenburg, die Logistik durch eine ganzheitlich verstandene Zusammenfassung verschiedener Standorte neu aufzustellen und weitreichende Optimierungen vorzunehmen. Die bestehenden 5 Außenlager in und um Aschaffenburg werden auf dem ehemaligen Joysongelände gegenüber Werk 2 zu einem neuen Logistikzentrum „Urban New Home“ zusammengefasst. Das Logistikzentrum wird mit einem automatischen Hochraumlagersystem, einem automatisierten Kleinteilelager, sowie weiteren spezialisierten Lagertypen, z.B. Langgutlager für Hubzylinder ausgestattet.

Die Anbindung des neuen Logistikzentrums an das Werk 2 erfolgt über eine Elektrobodenbahn, wettergeschützt und kreuzungsfrei über die Großostheimer Straße. Hierfür liegt aktuell eine gesonderte Bauvoranfrage vor.

Durch das neue Logistikzentrum soll eine Optimierung der Logistik und hiermit verbunden eine deutliche Reduzierung des LKW-Verkehrs auf der Großostheimer Straße erfolgen. Bisheriger Lieferverkehr zwischen den einzelnen Standorten wird durch eine Bündelung im Logistikzentrum vermieden. Notwendige Güter werden zum größten Teil über die geplante Elektrobodenbahn vom Logistikzentrum ins Werk 2 transportiert.

Das Gesamtbauvorhaben umfasst den Neubau, bzw. Umbau mehrerer Gebäude, insbesondere:

Gebäude 1 (Bestand):
Büro- und Verwaltungsgebäude für ca. 94 Mitarbeiter
3 geschossig, Grundfläche: ca. 674 m²
Gebäudehöhe: ca. 14,1 m

Gebäude 2 (Bestand):
Büro- und Sozialgebäude mit Kantine, Aufwärmküche, Büroarbeitsplätze, Lager, Erste-Hilfe-Raum
3-geschossig, Grundfläche: ca. 2.370 m²
Gebäudehöhe: ca. 12,5 m

Gebäude 3 (Bestand):
Ehemalige Produktionshalle, Nutzung als Lagerhalle, interne Nutzung wird neu gegliedert, Betrieb mit voraussichtlich 31 Mitarbeitern
Grundfläche: ca. 8.950 m²
Gebäudehöhe: ca. 8,24 m

Gebäude 4 (Bestand):
Nebengebäude, bisher Werkstatt, künftig Montage der Räder für Gabelstapler, Betrieb mit voraussichtlich 6 Mitarbeitern

Grundfläche: ca. 409 m²
Gebäudehöhe: ca. 7,16 m

Gebäude 5 (Bestand):
Versorgungsgebäude mit Heizungszentrale, Stromverteilung und Sprinklerzentrale
Grundfläche: ca. 554 m²
Gebäudehöhe: ca. 10,2 m

Gebäude 7 (Bestand):
Leergutsortierung, Betrieb mit 5 Mitarbeitern
Grundfläche: ca. 385 m²
Gebäudehöhe: ca. 5,2 m

Gebäude 9 (Bestand):
Pufferbereich von Einzelkomponenten Felgen und Reifen, ohne feste Mitarbeiter
Grundfläche: ca. 96 m²
Gebäudehöhe: ca. 4,2 m

Gebäude 11/12 (Bestand):
Bestehende Versandüberdachungen, Lagerung von Leegütern, Reifen und Felgen
Grundfläche: ca. 5.368 m²
Gebäudehöhe: ca. 6,8 m, bzw. 8,7 m

Gebäude 14 (Bestand):
Keine Nutzung vorgesehen, Abbruch
Grundfläche: ca. 350 m²

Gebäude 16 (Neubau):
„Bahnhof“ – Die Gebäude 3 und 18 werden über Gebäude 16 an eine geplante Elektrobodenbahn, welche über die Großostheimer Straße verläuft, an Werk 2 angeschlossen, ohne feste Mitarbeiter
Grundfläche: ca. 830 m²
Gebäudehöhe: ca. 10 m

Gebäude 17 (Neubau):
Verbindungshalle zwischen Gebäude 3 und 20 und Transferhalle zwischen Gebäude 16 und Entsorgung-/Leergutbereich, ohne feste Mitarbeiter
Grundfläche: ca. 852 m²
Gebäudehöhe: ca. 12,6 m

Gebäude 18 (Neubau):
2-geschossiges Gebäude mit Kommissionierbereichen, Betrieb mit ca. 40 Mitarbeitern
Grundfläche: ca. 3.269 m²
Gebäudehöhe: ca. 10 m

Gebäude 19 (Neubau):
Vollautomatisches Hochregallager, ohne feste Mitarbeiter
Grundfläche: ca. 4.368 m²
Gebäudehöhe: ca. 18 m

Gebäude 20 (Neubau):
Lagerhalle für Warenein- und -ausgänge für LKW-Heckentladungen, Umpackzone und Zuführung zum Hochregallager, Betrieb mit ca. 26 Mitarbeitern
Grundfläche: ca. 9.904 m²
Gebäudehöhe: ca. 12,50 m

Gebäude 21 (Neubau):
Pförtnerhaus für Werkschutz, Betrieb mit ca. 2 Mitarbeitern
Grundfläche: ca. 25 m²
Gebäudehöhe: ca. 4,0 m

Gebäude 22 (Neubau):
Fahreraufenthaltsraum inklusive Automaten für Getränke und Snacks, sowie sanitäre Anlagen
Grundfläche: ca. 50 m²
Gebäudehöhe: ca. 5,0 m

Truck-Yard:
Es handelt sich hier um einen durch Zaun/Schiebetore baulich getrennten Bereich mit 20 LKW-Stellplätzen im nordöstlichen Grundstücksbereich. Die Anzahl der täglich anliefernden und abholenden LKW beträgt ca. 100 Fahrzeuge je Arbeitstag in der Zeit von 6.00 – 22.00 Uhr. Die gleichmäßige Auslastung des Bereiches erfolgt über vorab fest definierte Zeitfenster mit einer Taktung von 12,5 LKW/Std. Die Überwachung erfolgt durch Kamerasysteme und den Werkschutz.

Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 112 PKW-Stellplätze, 20 LKW-Stellplätze, 10 LKW-Stellplätze im Ladebereich und 52 Fahrradabstellplätze nachgewiesen.

Die Dächer des Hochregallagers (Gebäude 20), wie auch der Gebäude 16 und 17 werden extensiv begrünt. Auf den Dächern der Gebäude 2, 3, 18 und 20 sind Photovoltaikanlagen vorgesehen. Das Gebäude 3 wird energetisch saniert und das vorhandene Sheddach durch ein Flachdach ersetzt. In diesem Zusammenhang wird die Halle ebenfalls mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Bezüglich der energetischen Sanierung der Halle (Gebäude 3) und des Dachumbaus wird allerdings noch ein gesonderter Bauantrag gestellt.

Nicht überbaute Flächen werden begrünt und mit Bäumen und Sträuchern dauerhaft bepflanzt. Insgesamt sind 132 Bäume und 309 Sträucher vorgesehen. Von den insgesamt vorgesehenen 132 Baumpflanzungen handelt es sich um 39 Bestandsbäume und 93 geplante Neupflanzungen. Die Fassade des Gebäudes 18 wird, entlang der Großostheimer Straße begrünt.

Das Oberflächenwasser wird in Versickerungsbecken versickert.

II.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 9/5 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet III in Nilkheim zwischen Großostheimer Straße, SMA, Main und Gartenamt. Es gilt die BauNVO in der Fassung von 1990. Der Bebauungsplan enthält für den Bereich des geplanten Vorhabens folgende Festsetzungen:

  • GE – Gewerbegebiet
  • Vollgeschosse: max. III
  • GRZ 0,8
  • GFZ 1,4
  • offene Bauweise
  • südliches Baufeld (Bereich der Neubauten): OK Gebäude max. 132,00 m ü.NN 
  • nördliches Baufeld (Bereich des Truck-Yard): OK Gebäude max. 129,00 m ü.NN
  • Baugrenzen
  • Private Grünfläche mit zu erhaltenden und zu pflanzenden Bäumen und Sträuchern
    • Direkt angrenzend an die Baugrenze
    • Zusätzlich an der Großostheimer Straße: „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“
  • Grünfläche innerhalb der Baugrenzen
    • Es sind 4 % der Flächen als Grünfläche zu erhalten oder anzulegen
    • Es ist mind. ein standortgerechter heimischer Laubbaum (gemäß Pflanzliste) pro 500 m² Grundstücksfläche zu pflanzen bzw. zu erhalten (Pflanzgröße mind. H STU 14 – 16)
  • Nicht überbaute Grundstücksfläche 
    • Private Grünflächen dürfen als Feuerwehrumfahrten genutzt werden
    • Max. 40 % Stellplätze zulässig, sofern sie mit Hochstämmen eingegrünt werden
  • Öffentliche Grünfläche mit zu pflanzenden Bäumen und Sträuchern 
    • Großteil der Fl.Nr.: 2999/1, Gem. Leider
    • Zusätzlich: „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
  • Fassadenbegrünung = 10 % der Wandfläche; Schling- und Kletterpflanzen (Pflanzliste: Efeu, Wilder Wein, Schlingknöterich, Pfeifenblume)
  • Dachbegrünung = Flachdächer und Pultdächer bis 5 % Dachneigung sind als extensive Grünfläche (nur Gräser und Kräuter) anzulegen
  • Dacheindeckung = Farbton so wählen, dass sich der Baukörper bestmöglich in die Landschaft einfügt
  • Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Flächen für Gas-, Wasser- und Kanalleitungen


Art der baulichen Nutzung 

Bei dem geplanten Logistikzentrum mit Büro- und Verwaltungsgebäuden, Lagerhallen, Versorgungsgebäuden, Kommissionierbereichen, etc. handelt es sich um klassische gewerbliche Nutzungen, welche gem. § 8 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BauNVO allgemein im Gewerbegebiet zulässig sind.

Maß der baulichen Nutzung 

Grundflächenzahl

Im Bestand sind Gebäude mit einer Grundfläche von 17.669 m² vorhanden. Mit der Neubaumaßnahme erhöht sich die Gebäudegrundfläche um 19.722 m² auf 37.391 m². Die Grundfläche für geplante Stellplätze und Nebenanlagen liegt bei 20.086 m². Insgesamt wird hierdurch eine versiegelte Fläche von 57.477 m² erreicht. Die Grundstücksfläche liegt bei 68.516 m².

Dies entspricht einer GRZ I von 0,55. Damit hält das Vorhaben die Festsetzung des Bebauungsplanes mit einer GRZ von 0,8 ein.

Die GRZ II erreicht einen Wert von 0,84. Dies entspricht einer übersteigenden Fläche von 2.664 m². Gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist zwar, bei der Berücksichtigung von Garagen, Stellplätzen, Nebenanlagen, etc. eine Überschreitung der festgesetzten GRZ um bis zu 50 % zulässig, allerdings ist die Überschreitung auf ein Höchstmaß einer GRZ II von 0,8 beschränkt.

Von dieser Überschreitung kann befreit werden, da bereits in der Bestandssituation ein hoher Anteil des Baugrundstückes versiegelt ist. Daraus ergibt sich jedoch die Auflage, die Randbegrünung der Gewerbegebietsfläche entsprechend den Zielsetzungen des Bebauungsplans in Form einer dichteren Baumreihe entlang der Großostheimer Straße umzusetzen. Die Baumauswahl und der Abstand zwischen den Bäumen ist im Vorfeld mit dem Gartenamt abzustimmen. 

Geschossflächenzahl

Das Bauvorhaben erreicht eine Geschossfläche von 43.606 m². Hieraus ergibt sich eine GFZ von 0,64. Nachdem der Bebauungsplan eine GFZ bis 1,4 zulässt, wird diese Festsetzung durch das Bauvorhaben eingehalten.

Vollgeschosse und max. Gebäudeoberkante

Die max. Gebäudeoberkante hat zum Ziel die Bausubstanz in die Mainaue einzubinden. Die geplante Höhe des Hochregellagers (Gebäude 19) von 18,00 m entspricht jedoch einer Gebäudeoberkante von 137,35 m ü.NN. Damit wird in diesem Bereich die festgesetzte max. Gebäudeoberkante von 132,00 m ü.NN. um 5,35 m überschritten. Die restlichen Gebäude liegen unterhalb der Höchstgrenze. Zur Prüfung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild wurden Visualisierungen erstellt. Das Hochregallager ist zur Großostheimer Straße hin orientiert und umfasst lediglich eine Teilfläche des Gesamtareals. Eine Befreiung für die betroffene Fläche des Hochregallagers (4.368 m²) kann daher erteilt werden.

Überbaubare Fläche

Baugrenzen werden durch Bestandsgebäude, das neu geplante Pförtnergebäude (ca. 30 m²) sowie geringfügig durch das Neubaugebäude 20 (ca. 3 m²) überschritten. Die Überschreitung der Baugrenze bei Gebäude 20 im südöstlichen Gebäudebereich kann zugelassen werden, da diese als geringfügig einzuschätzen ist. 

Die Errichtung des Pförtnergebäudes setzt das Einvernehmen des Tiefbauamtes hinsichtlich der Kanalleitungen und der AVG hinsichtlich der Gas- und Wasserleitungen voraus, da in diesem Bereich ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht verläuft. Die Baugenehmigung wird daher unter der Bedingung erteilt, dass die v.g. Fachdienststellen zustimmen. Andernfalls ist der Standort des Pförtnergebäudes im Rahmen einer Tektur entsprechend zu verändern oder das Pförtnergebäude ist so zu errichten, dass dieses im Bedarfsfall ohne größeren Aufwand versetzt werden kann.

Zudem liegen neben dem Bestandsgebäude 1 (Büro- und Verwaltungsgebäude) ebenfalls die Neubaugebäude 18 und 19 auf der gesamten Gebäudelänge 12 m tief innerhalb der 40 m Baubeschränkungszone zur Staatsstraße 3115 (Großostheimer Straße). Der Abstand zur Straße durch die Neubauten liegt demnach bei 28 m. Gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG besteht ein Anbauverbot lediglich innerhalb eines Abstandes zur Straße von bis zu 20 m. Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb dieses Bereiches, aber innerhalb der Baubeschränkungszone, gem. Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG, welche sich über eine Entfernung bis 40 m zur Straße erstreckt. Eine Bebauung ist dann zulässig, soweit die zuständige Straßenbaubehörde ihr Einvernehmen erteilt. Das Tiefbauamt hat als zuständiger Straßenbaulastträger sein Einvernehmen erteilt, da Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu erwarten sind und da das Bauvorhaben zudem innerhalb der, durch Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen liegt.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Für die Nutzung der Bestands- und Neubaugebäude sind laut Berechnungen 79 PKW-Stellplätze und 52 Fahrradstellplätze nachzuweisen.

Geplant ist die Herstellung von 112 PKW-Stellplätzen (inkl. 27 Besucher PKW-Stellplätzen) gebündelt auf drei Stellplatzanlagen im Bereich der Großostheimer Straße. Entsprechend der Satzung ist je angefangener 4 Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen, dessen Baumscheibe mindestens 6 m² beträgt. Von dieser Vorgabe weicht die südwestlich angeordnete Stellplatzanlage ab. Hier sind entsprechend Baumpflanzungen vorzunehmen und im Freianlagenplan darzustellen. Zudem sind die berechneten 52 Fahrradstellplätze im Freiflächenplan nachzuweisen.

Gem. § 7 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sind mindestens 1/3 der Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten und mindestens 1 Ladepunkt zu errichten.

Erschließung 

Die Erschließung des Grundstückes ist über die Großostheimer Straße gesichert. Die Zufahrt erfolgt über den vorhandenen Knotenpunkt.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung 

Laut Bebauungsplan sind Flachdächer und Pultdächer bis 5 % Dachneigung als extensive Grünfläche anzulegen. Vorgesehen werden Dachbegrünungen jedoch nur auf den Gebäuden 16, 17 und 19 (= ca. 5.960 m²). Alle weiteren Dachflächen sollen, statt mit einer extensiven Begrünung ausgestattet mit Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung genutzt werden. Der Nutzung der weiteren Dachflächen durch Photovoltaikanlagen, statt Errichtung einer extensiven Begrünung kann zugestimmt werden, wenn die jeweiligen Dachflächen vollflächig (22.637 m²) mit Ausnahme der Wartungswege, für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Soweit die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sind die weiteren Dachflächen zu begrünen 

Ebenso sollen 10 % der Wandfläche mit Schling- und Kletterpflanzen begrünt werden. Vorgesehen ist jedoch ausschließlich das Gebäude 18 an der zur Großostheimer Straße zugewandten Seite sowie das Stahltreppenhaus des Hochregallagers zu begrünen. Insgesamt werden dadurch ca. 465 m² Fassadenfläche begrünt. Dies entspricht 5,8 % der neugebauten Fassadenfläche und liegt damit unter den geforderten 10 % (= 805 m²). Hiervon kann befreit werden, wenn als Ausgleich, wie im Plan dargestellt und beschrieben, Strauchpflanzungen am Hochregallager auf einer Fläche von 340 m² vorgesehen werden. 

Entsprechend den Festsetzungen ist mindestens ein standortgerechter heimischer Laubbaum (gemäß Pflanzliste) pro 500 m² Grundstücksfläche zu pflanzen bzw. zu erhalten (Pflanzgröße mind. H STU 14 – 16). Zur Berechnung der Baumanzahl muss jedoch nicht die Fläche der öffentlichen Grünfläche miteinbezogen werden. Für die öffentliche Grünfläche setzt der Bebauungsplan separat ein Einzelpflanzgebot für 37 Bäume fest (siehe zeichnerische Festsetzungen). Die Anzahl der Baumpflanzungen setzt sich somit aus der Anzahl der Bäume je 500 m² und der Einzelpflanzgebote von 37 Bäumen auf der öffentlichen Grünfläche zusammen. Hiernach sind 174 Bäume erforderlich. Der Freiflächenplan weißt 169 Bäume nach, hiervon 39 Bäume als Bestand und 93 Neupflanzungen, sowie 37 Bäume auf der öffentlichen Grünfläche. Die fehlenden 5 Bäume sind durch eine ergänzende Planung nachzuweisen. Optional können Ausgleichspflanzungen auf angrenzenden städtischen Flächen vorgenommen werden. Vor Erteilung der Baugenehmigung sind entsprechende planerische Nachweise zu führen.

Die Festsetzung der privaten Grünfläche sowie Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen stützen die Zielsetzung das Gewerbegebiet einzugrünen. Zulässig sind innerhalb der privaten Grünflächen ausschließlich Feuerwehrumfahrten und max. 40 % Stellplätze, sofern sie mit Hochstämmen eingegrünt werden.

Ist-Zustand/Planung:
    • Die private Grünfläche ist bereits teilweise mit Bestandsgebäuden überbaut
    • Zusätzlich ergibt sich eine sehr geringfügige Überbauung durch Neubaugebäude 20 im Südosten
    • Die Zufahrt für LKW/PKW-Verkehr liegt teilweise auf der privaten Grünfläche
    • Die Zufahrt für Pkw/LKW-Verkehr liegt innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ an der Großostheimer Straße
    • Die Stellplätze im Nordwesten sind mit Baumpflanzungen nach jedem vierten Stellplatz und Drainpflaster versehen.

Trotz geringfügiger Verbesserung der Bestandsituation ergibt sich daraus weiterhin ein hoher Versieglungsgrad im Bereich der privaten Grünfläche. Ebenso ist die Randeingrünung des Gewerbegebiets nicht durchgängig vorgesehen. Zur weiteren Entsieglung sind die LKW-Verkehrsflächen in ihrer Breite (insbesondere zwischen den Gebäuden 3/11/12 und Gebäuden 5/7) auf das notwendige Minimum zu reduzieren und Grünflächen anzulegen. Diese sind im Freiflächenplan entsprechend darzustellen. Zudem wird die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen an der Großostheimer Straße durch die geplante Pkw/LKW-Verkehrsflächen stark reduziert. Da die Bestandsituation jedoch durch zukünftig neuangelegte Baumpflanzungen entlang der Großostheimer Straße verbessert wird, wird hierfür eine Befreiung erteilt.

Die Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft verfolgt die Zielsetzung im südöstlichen Bereich des Mainbogens einen harmonischen Übergang in die freie Mainaue durch Pflanzungen zu erzeugen. Daher wurde der Grünraum zum Mainufer in seiner Tiefe so ausreichend bemessen, dass auch großkronige Bäume gepflanzt werden können. Die Bepflanzung an den Uferhängen sollen so ausgebildet werden, dass die dahinterliegenden Produktionsstätten von beiden Mainseiten aus nicht stark eingesehen werden können. Ein Teil dieser Fläche wird zugunsten einer LKW-Verkehrsfläche östlich des Neubaugebäudes 20 versiegelt. Die Überbauung dieser Fläche entspricht rund 360 m². Diese Abweichung ist städtebaulich zu vertreten. Zum Ausgleich wird die Rasenansaat mit einer Wildkräuter-Wiese auf allen Grünflächen anerkannt. Die Verortung der Wildkräuter-Wiesen sind im Freianlagenplan darzustellen. Da die öffentliche Grünfläche zum jetzigen Zeitpunkt kaum bepflanzt ist, ist diese zukünftig entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan zu bepflanzen. Die Bepflanzung ist so auszubilden, dass die Produktionsstätte von der Mainseite aus nicht stark eingesehen werden kann. Zur Förderung des harmonischen Übergangs in die freie Mainaue sind daher großkronige Bäume zu pflanzen. Da die Fläche zudem als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt ist, ist die Bepflanzung im Vorfeld mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz abzustimmen. Die Inhalte sind in einem Freiflächenplan zu fixieren. Das kartierte Stadtbiotop AB-1212-001 ist zu erhalten. 

Gem. § 5 Abs. 6 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 4 ebenerdiger Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zur Gliederung der Stellplatzanlage zu pflanzen. Bei 112 geplanten KFZ- und 20 LKW-Stellplätzen ergibt sich eine Verpflichtung zur Pflanzung von mindestens 33 Laubbäumen. Da gem. dem, im Bebauungsplan enthaltenen Pflanzgebot 174 Bäume zu pflanzen sind, geht diese Festsetzung vor. Zur Sicherung der Verpflichtung zur Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die Dächer des Hochregallagers (Gebäude 20), wie auch der Gebäude 16 und 17 sind, gem. Planunterlagen, extensiv zu begrünen. Auf den Dächern der Gebäude 2, 3, 18 und 20 sind, gem. Planunterlagen, Photovoltaikanlagen vorzusehen. Zur Sicherung der Verpflichtung zu Dachflächenbegrünungen, bzw. als Alternative zur Errichtung von Photovoltaikanlagen ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.  

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH zum Neubau einer Logistikhalle mit Hochregallager und Bestandsumbauten auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße xxx, 63741 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Es werden folgende Befreiungen gewährt:

    1. Von der GFZ II mit einem Wert von 0,84 um 0,04 im Umfang von 2.664 m².
    2. Für das Gebäude 19 (Hochregallager) für eine Überschreitung der festgesetzten max. Gebäudeoberkante von 132,00 m ü.NN. um 5,35 m auf einer Fläche von 4.368 m².
    3. Von der Verpflichtung einer extensiven Dachflächenbegrünung auf den Dächern der Gebäude 2, 3, 18 und 20 auf einer Fläche von 22.637 m².
    4. Von der Verpflichtung zur Errichtung einer Fassadenbegrünung, statt im Umfang von 10 % (805 m²) im Umfang von 5,8 % (465 m²).
    5. Von der Verpflichtung zur Errichtung einer privaten Grünfläche im nordöstlichen Baufeld, im Bereich der geplanten LKW-Zufahrt zum Truck-Yard.

  1. Die Baugenehmigung steht unter der Bedingung, dass für die Errichtung des Pförtnerhauses, aufgrund dessen Lage innerhalb der festgesetzten Kanalleitungstrasse das Einvernehmen des Tiefbauamtes und der Aschaffenburger Versorgungs GmbH erteilt werden. Alternativ kann das Gebäude an dieser Stelle so errichtet werden, dass dieses jederzeit versetzt werden kann.

  1. Die Dächer des Hochregallagers (Gebäude 20), wie auch der Gebäude 16 und 17 sind, gem. Planunterlagen, extensiv zu begrünen. Auf den Dächern der Gebäude 2, 3, 18 und 20 sind, gem. Planunterlagen, Photovoltaikanlagen vorzusehen. Zur Sicherung der Verpflichtung zu Dachflächenbegrünungen, bzw. als Alternative zur Errichtung von Photovoltaikanlagen ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i. H. v. xxx € zu hinterlegen.

  1. Es sind insgesamt mind. 174 standortgerechte Laubbäume, gem. Freiflächenplan zu erhalten, bzw. zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen. Die Verwaltung führt Gespräche mit dem Bauherrn, ob auch auf dem Hochregallager eine Dachbegrünung realisiert werden kann.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.01.2023 12:15 Uhr