Bauvoranfrage zur Errichtung einer Verbindungstrasse über die Großostheimer Straße auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Linde Material Handling GmbH, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 10.11.2022 ö Beschließend 3UKVS/9/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Antrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 12.10.2022 stellte die Firma Linde Material Handling GmbH eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Verbindungstrasse über die Großostheimer Straße auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße xxx, 63741 Aschaffenburg.

Die Firma Linde Material Handling GmbH plant am Standort Aschaffenburg, die Logistik durch eine ganzheitlich verstandene Zusammenfassung verschiedener Standorte neu aufzustellen und weitreichende Optimierungen vorzunehmen. Die bestehenden 5 Außenlager in und um Aschaffenburg werden auf dem ehemaligen Joysongelände gegenüber Werk 2 zu einem neuen Logistikzentrum „Urban New Home“ zusammengefasst. Das Logistikzentrum wird mit einem automatischen Hochraumlagersystem, einem automatisierten Kleinteilelager, sowie weiteren spezialisierten Lagertypen, z.B. Langgutlager für Hubzylinder ausgestattet. Für dieses Logistikzentrum liegt aktuell ein Bauantrag (BV-Nr.: xxx) vor, über welchen im Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat gesondert zu entscheiden ist.

Die Anbindung des neuen Logistikzentrums an das Werk 2 erfolgt über eine Elektrobodenbahn, wettergeschützt und kreuzungsfrei über die Großostheimer Straße. Zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit dieser geplanten Anbindung wurde die vorliegende Bauvoranfrage gestellt.

Durch das neue Logistikzentrum soll eine Optimierung der Logistik und hiermit verbunden eine deutliche Reduzierung des LKW-Verkehrs auf der Großostheimer Straße erfolgen. Bisheriger Lieferverkehr zwischen den einzelnen Standorten wird durch eine Bündelung im Logistikzentrum vermieden. Notwendige Güter werden zum größten Teil über die geplante Elektrobodenbahn vom Logistikzentrum ins Werk 2 transportiert.

Das vorliegende Vorhaben erstreckt über den Grund des geplanten Logistikzentrums auf dem Grundstück der Firma H&B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH (Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße xxx) über die öffentliche Verkehrsfläche der Stadt Aschaffenburg (Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße) auf das Grundstück der Firma Linde Material Handling GmbH (Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider).

Die geplante Verbindungstrasse schließt an das geplante Gebäude 16 des Logistikzentrums an und führt über eine Länge von 50,8 m, bei einer Breite von 7 m über das Privatgelände der Firma H&B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH (Logistikzentrum). Überbaut wird eine Grundfläche von 355,6 m², hiervon 317,1 m² befestigte Fläche und 38,5 m² Grünfläche. 

Anschließend quert die Verbindungstrasse den öffentlichen Verkehrsgrund der Großostheimer Straße auf einer Länge von 28,8 m, bei einer Breite von 7 m. Überbaut wird eine Grundfläche von 201,6 m², hiervon 163,6 m² befestigte Fläche und 38,0 m² Grünfläche. Durch die Baumaßnahme sind zwei bestehende Bäume betroffen, welche gefällt werden müssen.

Die Verbindungstrasse erreicht dann das Werksgelände der Firma Linde Material Handling GmbH (Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider) und bindet dort die Hallen 2b, 3 und 4a an. Hier beträgt die Trassenlänge 350,5 m, bei einer Breite von 7 m. Überbaut wird eine Grundfläche von 2.453,5 m², hiervon 2.181,8 m² befestigte Fläche und 271,7 m² Grünfläche.

Die Verbindungstrasse überspannt die Großostheimer Straße als freitragende Konstruktion. Die Stützen werden innerhalb der angrenzenden privaten Grundstücksflächen errichtet. Die Durchfahrtshöhe liegt im Bereich der Großostheimer Straße bei ca. 5,50 m. Die Höhe (Oberkante) des Bauwerkes liegt bei 130,30 m ü.NN.

II.
Bauvoranfrage

Im Rahmen der Bauvoranfrage erfolgt lediglich eine eingeschränkte Prüfung im Umfang der gestellten Fragen. Sonstige Fragestellungen sind im Baugenehmigungsverfahren zu klären.

Planungsrechtliche Vorgaben

Das Vorhaben liegt in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 9/5 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet III in Nilkheim zwischen Großostheimer Straße, SMA, Main und Gartenamt und Nr. 9/1 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet zwischen Großostheimer Straße (St 3115), dem Industriegleis an der Fa. Linde, Bahnlinie Aschaffenburg – Großostheim und dem Park Schönbusch. 

Es gilt die BauNVO in der Fassung von 1990. Der Bebauungsplan enthält für den Bereich des geplanten Vorhabens folgende Festsetzungen:

                                                 Bebauungsplan 9/1

GI – Industriegebiet
BMZ 9,0
GRZ 0,8
OK Gebäude max. 130,00 m ü.NN
Baugrenzen
Grünflächenfestsetzungen

                                                 Bebauungsplan 9/5

GE – Gewerbegebiet
Vollgeschosse: max. III
GRZ 0,8
GFZ 1,4
OK Gebäude max. 132,00 m ü.NN
Baugrenzen
Grünflächenfestsetzungen


Art der baulichen Nutzung 

Bei der geplanten Verbindungstrasse handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung in Verbindung mit dem Werksgelände und dem Logistikzentrum, welche gem. §§ 8 und 9 BauNVO allgemein in Gewerbe- und Industriegebieten zulässig ist. 

Die Konstruktion überspannt allerdings auch die, gem. Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen, wie auch die Verkehrsfläche der Großostheimer Straße in einer Breite von 7 m. Eine Befreiung kann erteilt werden, da hierdurch lediglich eine kleine Teilfläche der jeweiligen Bereiche betroffen ist. Eine Befreiung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.


Maß der baulichen Nutzung 

Die Verbindungstrasse erreicht eine Höhe von 130,30 m ü.NN. Der Bebauungsplan 9/5 lässt im Baufeld eine Höhe von 132,00 m ü.NN, der Bebauungsplan 9/1 eine Höhe von 130,00 m ü.NN zu. Demnach überschreitet das Bauwerk die zulässige Höhe gem. Bebauungsplan 9/1 um 30 cm. In diesem Umfang kann eine Befreiung gewährt werden, da sich diese auf geringe Teilflächen des Gesamtgrundstückes bezieht und der Umfang mit 30 cm eher als gering zu bewerten ist. 


Überbaubare Fläche

Die Baugrenzen werden durch die Verbindungstrasse überschritten. Eine Befreiung kann gewährt werden, da sich die Überschreitung lediglich auf den 7 m breiten Baukörper bezieht und die Baugrenzenüberschreitung eher als gering zu werten ist.

Das Bauvorhaben befindet sich allerdings auch innerhalb der Baubeschränkungszone der Staatsstraße 3115 (Großostheimer Straße), gem. Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG, welche sich über eine Entfernung bis 40 m zur Straße erstreckt, wie auch innerhalb der Bauverbotszone, gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG für Bauwerke innerhalb eines Abstandes zur Straße von bis zu 20 m. Eine Ausnahme vom Anbauverbot kann allerdings zugelassen werden, da durch dieses Bauwerk keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten sind. Eine ausreichende Durchfahrtshöhe ist mit der vorliegenden Planung, bei einer Höhe von 5,50 m gewahrt. Das Bauwerk ist so zu gestalten, dass sich dieses nicht negativ auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auswirkt. Es ist zu gewährleisten, dass keine Teile auf die Verkehrsfläche herabfallen oder hineinragen können. Zudem ist sicherzustellen, dass durch das Bauwerk keine blendende Wirkung auf die Verkehrsfläche entstehen kann. Die Anbringung evtl. Werbeanlagen, Firmenlogos etc. bedürfen einer gesonderten Genehmigung.

Die Baumaßnahme ist so auszuführen und rechtzeitig mit der Stadt Aschaffenburg abzustimmen, dass sich ein möglichst geringer Eingriff in das Verkehrsgeschehen der Großostheimer Straße ergibt. Die Termine hierzu sind mit den Baumaßnahmen der Stadt Aschaffenburg abzustimmen.


Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Die Verbindungstrasse wird vollautomatisch betrieben und lediglich zu Wartungszwecken von Mitarbeitern betreten. Ein Stellplatznachweis ist daher nicht zu führen.


Erschließung 

Die Erschließung der betroffenen Grundstücke ist über das Werksgelände, bzw. das Gelände des Logistikzentrums sichergestellt. 


Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen können auf dem Werksgelände der Firma Linde Material Handling GmbH nicht eingehalten werden. Der Schutzzweck der Abstandsflächen eine ausreichende Belichtung und Belüftung sicherzustellen wird auf dem gewerblich genutzten Gelände trotz Unterschreitung der Abstandsflächen sichergestellt. Unter der Voraussetzung, dass der Brandschutz gewahrt wird, kann hier eine Abweichung von den Abstandsflächen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt werden. Der Nachweis ist im Brandschutznachweis zu führen.


Begrünung 

Die Fällung der beiden betroffenen Bäume auf öffentlichem Grund ist mit dem Garten- und Friedhofsamt abzustimmen. Entsprechende Ersatzpflanzungen sind vorzunehmen. Das Bauvorhaben ist insbesondere noch mit dem Sachgebiet Liegenschaften der Stadtkämmerei als Eigentümer der Grundstücksflächen und dem Tiefbauamt als Straßenbaulastträger abzustimmen. 

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird vorgeschlagen, über die Bauvoranfrage mit den genannten Antwortformulierungen Beschluss zu fassen.

.Beschluss:

I. Die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Verbindungstrasse über die Großostheimer Straße auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Leider, Großostheimer Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma Linde Material Handling GmbH wird wie folgt beantwortet:

A.        Die Fragestellung des Bauherrn zur Bauvoranfrage lautet:
       
Ist die Errichtung einer Logistikbrücke über die Großostheimer Straße entsprechend den beiliegenden Planunterlagen und entsprechend der dargestellten Lage bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig?

B.        Die Frage wird wie folgt beantwortet:

Bei der geplanten Verbindungstrasse handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung in Verbindung mit dem Werksgelände und dem Logistikzentrum, welche gem. §§ 8 und 9 BauNVO allgemein in Gewerbe- und Industriegebieten zulässig ist. 

Die Konstruktion überspannt allerdings auch die, gem. Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen, wie auch die Verkehrsfläche der Großostheimer Straße in einer Breite von 7 m. Eine Befreiung kann erteilt werden, da hierdurch lediglich eine kleine Teilfläche der jeweiligen Bereiche betroffen ist. Eine Befreiung ist städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Die Verbindungstrasse erreicht eine Höhe von 130,30 m ü.NN. Der Bebauungsplan 9/5 lässt im Baufeld eine Höhe von 132,00 m ü.NN, der Bebauungsplan 9/1 eine Höhe von 130,00 m ü.NN zu. Demnach überschreitet das Bauwerk die zulässige Höhe gem. Bebauungsplan 9/1 um 30 cm. In diesem Umfang kann eine Befreiung gewährt werden, da sich diese auf geringe Teilflächen des Gesamtgrundstückes bezieht und der Umfang mit 30 cm eher als gering zu bewerten ist. 

Die Baugrenzen werden durch die Verbindungstrasse überschritten. Eine Befreiung kann gewährt werden, da sich die Überschreitung lediglich auf den 7 m breiten Baukörper bezieht und die Baugrenzenüberschreitung eher als gering zu werten ist.

Das Bauvorhaben befindet sich allerdings auch innerhalb der Baubeschränkungszone der Staatsstraße 3115 (Großostheimer Straße), gem. Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG, welche sich über eine Entfernung bis 40 m zur Straße erstreckt, wie auch innerhalb der Bauverbotszone, gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG für Bauwerke innerhalb eines Abstandes zur Straße von bis zu 20 m. Eine Ausnahme vom Anbauverbot kann allerdings zugelassen werden, da durch dieses Bauwerk keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten sind. Eine ausreichende Durchfahrtshöhe ist mit der vorliegenden Planung, bei einer Höhe von 5,50 m gewahrt. Das Bauwerk ist so zu gestalten, dass sich dieses nicht negativ auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auswirkt. Es ist zu gewährleisten, dass keine Teile auf die Verkehrsfläche herabfallen oder hineinragen können. Zudem ist sicherzustellen, dass durch das Bauwerk keine blendende Wirkung auf die Verkehrsfläche entstehen kann. Die Anbringung evtl. Werbeanlagen, Firmenlogos etc. bedürfen einer gesonderten Genehmigung.

Die Baumaßnahme ist so auszuführen und rechtzeitig mit der Stadt Aschaffenburg abzustimmen, dass sich ein möglichst geringer Eingriff in das Verkehrsgeschehen der Großostheimer Straße ergibt. Die Termine hierzu sind mit den Baumaßnahmen der Stadt Aschaffenburg abzustimmen.

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen können auf dem Werksgelände der Firma Linde Material Handling GmbH nicht eingehalten werden. Der Schutzzweck der Abstandsflächen eine ausreichende Belichtung und Belüftung sicherzustellen wird auf dem gewerblich genutzten Gelände trotz Unterschreitung der Abstandsflächen sichergestellt. Unter der Voraussetzung, dass der Brandschutz gewahrt wird, kann hier eine Abweichung von den Abstandsflächen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt werden. Der Nachweis ist im Brandschutznachweis zu führen.

Die Fällung der beiden betroffenen Bäume auf öffentlichem Grund ist mit dem Garten- und Friedhofsamt abzustimmen. Entsprechende Ersatzpflanzungen sind vorzunehmen. Das Bauvorhaben ist insbesondere noch mit dem Sachgebiet Liegenschaften der Stadtkämmerei als Eigentümer der Grundstücksflächen und dem Tiefbauamt als Straßenbaulastträger abzustimmen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.01.2023 12:15 Uhr