Bericht der Verwaltung über das digitale Baugenehmigungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Digitalisierungs- und Organisationssenates, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Digitalisierungs- und Organisationssenat 5. Sitzung des Digitalisierungs- und Organisationssenates 24.11.2022 ö Beschließend 4DOS/5/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus beschlossen. Die Neuregelungen umfassen unter anderem auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens.

Die Rechtsänderungen sind am 01.02.2021 in Kraft getreten.

Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass ein gesetzlich normiertes Verfahren nicht einfach digitalisiert werden kann. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr hat dies frühzeitig erkannt und hat ein digitales Bauantragsverfahren entwickelt, welches zunächst an 15 Pilot-Landratsämtern praktisch erprobt wurde. Diesen Erkenntnissen folgend wurden in die neue Bay. Bauordnung bereits einige Regelungen, z.B. i.S. Unterschriftsleistung durch Architekten, Bauherren, Nachbarn und sonstige Schriftformerfordernisse, bzw. eine Verordnungsermächtigung zum Erlass notwendiger Verfahrensvorschriften aufgenommen.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr hat zwischenzeitlich, mit dem BayernPortal ein zentrales Postfach für die digitale Bauantragseinreichung eingerichtet. Die Stadt Aschaffenburg hat hier bereits einen Zugang beantragt und eingerichtet. Allerdings ist mit der Übernahme eines digitalen Bauantrages noch lange kein digitales Baugenehmigungsverfahren verbunden. Im Genehmigungsverfahren sind zahlreiche Dritte, insbesondere Behörden digital zu beteiligen. Zudem müssen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Verfahrensabwicklung geschaffen werden. Die marktgängige Software ist zudem noch nicht dazu in der Lage ein Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei abzuwickeln. Hier läuft derzeit eine Abstimmung mit dem Softwareanbieter. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass mit Einführung eines digitalen Baugenehmigungsverfahrens nach wie vor in erheblichem Umfang Bauanträge in Papierform eingehen werden und erst sukzessive mit einer Umstellung bei den Architekten auf eine rein digitale Antragstellung zu rechnen ist. Die in Papierform eingehenden Bauanträge müssen mit sämtlichen Planunterlagen aufwändig eingescannt werden, um diese dann, im neu zu implementierenden digitalen Baugenehmigungsverfahren bearbeiten zu können. Es muss zudem sichergestellt sein, dass digitale Bauanträge mit entsprechenden digitalen Tools bearbeitet werden können.

Derzeit laufen im Bauordnungsamt die Vorbereitungen für eine digitale Bauantragsbearbeitung. Da hier allerdings viele Beteiligte am Verfahren zu berücksichtigen sind und zudem eine hohe Abhängigkeit vom Softwareanbieter besteht, lässt sich derzeit noch keine verbindliche Aussage treffen, zu welchem Zeitpunkt eine Umstellung erfolgen kann. Grundsätzlich ist eine solche im Laufe des Jahres 2023 geplant. 

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird der Bericht der Verwaltung über das digitale Baugenehmigungsverfahren zur Kenntnisnahme gegeben.

.Beschluss:

I. Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird der Bericht der Verwaltung über das digitale Baugenehmigungsverfahren zur Kenntnisnahme gegeben (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 08:59 Uhr