Energiekrise; Bericht über die Krisenvorsorge bei einem bis zu 72-stündigen Blackout


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 4PL/17/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat den Stadtrat zuletzt im Plenum am 19.09.2022 über das Krisenmanagement in der Energiekrise informiert. Schwerpunkt dieses Berichts war die Gasmangellage und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen. Die Lage der Gasversorgung ist unverändert angespannt, aber stabil. Ein sparsamer Gasverbrauch ist weiterhin notwendig. Aktuell gilt immer noch die sog. Alarmstufe des Notfallplans Gas. Dennoch gehen die Experten unter Annahme von günstigen Rahmenbedingungen davon aus, dass eine Gasmangellage im Winter 2022/2023 wenig wahrscheinlich werden wird. Der tagesaktuelle Lagebericht der Bundesnetzagentur kann im Internet unter Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung abgerufen werden. Die Liste der Energieeinsparmaßnahmen der Stadtverwaltung wurde fortgeschrieben und liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Die Stadt Aschaffenburg setzt ihre Bemühungen zur Energieeinsparung unbeirrt fort.

Neben einer möglichen Gasmangellage ist inzwischen das Szenario eines Blackouts in den Fokus gerückt. Schwerpunkt der heutigen Berichterstattung ist daher dieses Krisenszenario.

Wie hinreichend bekannt sein dürfte, handelt es sich bei einem Blackout um einen großflächigen langandauernden (Total-)Ausfall der Stromversorgung. Als Ursachen für einen Blackout kommen z. B. technisches oder menschliches Versagen, kriminelle oder terroristische Angriffe (Hackerangriffe) oder auch Extremwetterereignisse infrage.

Die moderne Gesellschaft und ihre Infrastrukturen sind von einer funktionierenden Stromversorgung regelrecht abhängig. Ein Blackout kann massive Versorgungsstörungen, wirtschaftliche Schäden und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verursachen1. Eine im Jahr 2004 durchgeführte Bund-Länder-Krisenmanagementübung (LÜKEX) hat deutlich gemacht, dass die Folgen und die Bewältigung eines solchen Szenarios um so schwieriger sind, je unvorbereiteter das förderale System der Bundesrepublik ist1. Der Deutsche Bundestag hat sich daher im Jahre 2011 mit dieser Thematik befasst. Auf die Bundesdrucksache 17/5672 unter https://dserver.bundestag.de/btd/17/056/1705672.pdf, in der ausführlich über Folgen, Auswirkungen, Verletzbarkeit von Infrastrukturen und über Bewältigungsoptionen eines Blackouts umfassend informiert wird, wird hingewiesen.

Nach Meinung vieler Experten wird die Gefahr eines Blackouts für ganz Deutschland oder ganz Europa aktuell als wenig wahrscheinlich eingeschätzt, aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen. 

Das Krisenmanagement der Stadtverwaltung hat sich im Rahmen seines Vorsorgeauftrags mit einem Blackout, aber auch mit einem kurzzeitigen, regional begrenzten Stromausfall auseinandergesetzt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat das Szenario eines Blackouts auf einen Zeitraum von max. 72 Stunden begrenzt und alle bayerischen Kreisverwaltungsbehörden gebeten, ihre Maßnahmen daran auszurichten. 

Nachfolgend sind einige Eckpunkte dieser Vorsorgemaßnahmen aufgezählt:

- Information aller Führungskräfte der Stadtverwaltung in einer „Großen Referenten- und Amtsleiterbesprechung“ am 25.10.2022
- Fortführung der Notfallplanungen für Kritische Infrastrukutren (KRITIS), insbesondere Schaffung von Resilienzen für die Trinkwasserversorgung
- regelmäßiger überregionaler Austausch des Krisenmanagements mit der Regierung von Unterfranken und dem Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
- Durchführung einer Sondersitzung der Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg am 29.11.2022 mit Beteiligung der Fachberater und Vertreter des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau sowie des Landkreises Aschaffenburg
- Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit z. B. auf der Homepage oder in sozialen Medien, Herausgabe eines Flyers (vgl. dazu die Ausführungen weiter unten)
- Durchführung eines Stresstests zur Notstromversorgung des Rathauses
- Planungen von Notfall-Meldestellen (sog. Leuchttürmen) im Stadtgebiet
usw.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es allerdings auch wichtig, dass durch die Vorsorgemaßnahmen keine Ängste geschürt werden und dass die Bevölkerung nicht in Panik versetzt wird!

Die Verwaltung sieht es dennoch als notwendig an, die Bevölkerung dahingehend zu sensibiliseren und aufzuklären, dass Notfallvorsorge alle angeht. Bei einem Blackout können und werden die Rettungskräfte und staatliche und kommunale Hilfen nicht immer sofort und überall zur Stelle sein. Deshalb ist unbedingt notwendig, dass jede bzw. jeder Einzelne für sich und ihre / seine Nächsten vorsorgt. Die Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, sinnvolle Eigenverantwortung zu übernehmen! Deshalb wird die Stadt Aschaffenburg ab dem 25.11.2022 einen Flyer an alle 33.000 Aschaffenburger Haushalte verteilen, mit dem wertvolle Tipps zur Notfallvorsorge geben werden. In diesem Flyer werden auch die Standorte der geplanten Notfall-Meldestellen (Leuchttürme), die als Anlaufstellen in einem Blackout dienen, bekannt gegeben. Der Flyer wird ebenfalls auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht und noch bis zur Sitzung nachgereicht.

Parallel dazu wird auf die als Anlage beigefügte Publikation des Bundesamtes für Bevölkerungs- und Zivilschutz mit dem Titel „Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe“ hingewiesen.

Der Oberbürgermeister wird weitere Ausführungen mündlich in der Sitzung vortragen.

Außerdem beantwortet dieser Bericht den Antrag von Herrn Stadtrat Falko Keller vom 31.10.2022.



1 Vorwort im Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in der Drucksache 17/5672 des Deutschen Bundestages

.Beschluss:

Der mündliche Bericht von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing zum Stand der Vorsorgemaßnahmen bei einem bis zu 72-stündigen Blackout wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 10:35 Uhr