Betriebsübergänge von Kindertageseinrichtungen in städtische Gebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 7PL/17/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.
Die neu gegründete Caritas Aschaffenburg Kita gGmbh übernimmt ab dem 01.01.2023 sukzessive Trägerschaften von katholischen Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg. Zu Beginn sind fünf Betriebsübergänge geplant. Unter anderem besteht Interesse an einer Übernahme des Hauses für Kinder St. Antonius sowie der beiden Horteinrichtungen St. Vinzenz und dem Hort St. Laurentius an der Erthalschule. 
Zwischen den derzeitigen Trägern und der Caritas Aschaffenburg wurden seit Sommer dieses Jahres intensive Gespräche geführt und es besteht Einigkeit, einen Betriebsübergang durchführen zu wollen.  

Die Caritas Aschaffenburg Kita gGmbH ist mit dem Wunsch der Übernahme der Trägerschaften auf die Stadt Aschaffenburg zugekommen. 

  1. Antoniusheim

Die Einrichtung besteht derzeit aus einer Krippen- und einer Kitagruppe. Träger der Einrichtung ist derzeit die katholische Kirchenstiftung St. Peter und Alexander. Die Stadt Aschaffenburg ist Eigentümerin des Gebäudes. 

Seitens der Stadt Aschaffenburg ist mittelfristig die Einrichtung einer Betriebskita für Kinder von Mitarbeitenden der Stadt Aschaffenburg und von mit ihr verbundenen Unternehmen geplant. Der Übergang in eine Betriebskita wird auch nach Rücksprache mit der Gleichstellungsstelle als wichtiger und dringend notwendiger Schritt erachtet, um die Vereinbarkeit Familie und Beruf zu gewährleisten und die Attraktivität des Arbeitsplatzes für dringend benötigte Fachkräfte zu steigern. Darüber hinaus steht ein Generationenwechsel an. In der Stadtverwaltung werden zukünftig vermehrt jüngere Mitarbeitende tätg sein, für die oft eine Berufstätigkeit nur mit vorhandenem Betreuungsplatz möglich ist. 

Die derzeitigen Überlegungen sehen vor, dass vorhandene Betreuungsverträge weitergeführt und nicht gekündigt werden. Das Belegungsrecht für freiwerdende Plätze liegt zu 100 % beim Jugendamt, so dass diese städtischen Mitarbeitenden angeboten werden können. 
Die Einrichtung soll mittelfristig in eine reine Krippenbetreuung umgewandelt werden.                Eine Betriebskita für Kinder im Kindergartenalter wird als nicht sinnvoll erachtet, da Kinder im sozialen Nahraum den Kindergarten besuchen sollen, um dort bereits Kontakt mit Gleichaltrigen zu knüpfen, mit denen sie später in die Schule gehen. 

Jeder Mitarbeiterin, die in Mutterschutz geht, soll ein Angebot auf einen Krippenplatz ab dem ersten Lebensjahr des Kindes unterbreitetet werden. Hierfür soll proaktiv auf werdende Mütter zugegangen werden, sobald der Termin für den Beginn des Mutterschutzes feststeht. Zudem werden alle Mitarbeiter über das Angebot informiert. Es steht selbstverständlich auch allen Vätern offen, die bei der Stadt Aschaffenburg oder den verbundenen Unternehmen arbeiten. Im Falle des Ausscheidens kann der Platz bis zum Ende des Kitajahres weiterbelegt werden. 

Die Einrichtung soll montags bis donnerstags jeweils von 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet sein und freitags von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Bei Bedarf Montags bis donnerstags bis 17.00 h. Die Anzahl von 24 Schließtagen soll nicht überschritten werden. Hiervon unberührt bleiben Schließungen aufgrund personeller Engpässe. Schließung oder Teilschließung benötigen die Zustimmung des Jugendamtes.
Für Mitarbeitende soll es möglich sein, Betreuungszeiten im laufenden Kitajahr nach oben anzupassen. Eine Reduzierung von gebuchten Zeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Soweit nicht alle Plätze an Mitarbeitende vergeben werden können, werden die Plätze an Mitarbeitende der verbundenen Unternehmen vergeben und letztlich frei vergeben. 

Die Betreuungskosten dürfen nicht mehr als 10 % der durchschnittlichen Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg nach oben abweichen.

Dem Träger werden für freie Plätze im Krippenbereich die staatliche und kommunale Förderung sowie die Elternbeiträge für Buchungszeiten von 3 – 4 Std. erstattet. 

  1. Kinderhort St. Vinzenz

Der Trägerschaftsvertrag wird mit folgenden Eckdaten geschlossen: 

Öffnungszeiten Montag – Donnerstag 11.15 h – 18.00 h, Freitag bis 17 h

Während der Schulferien von 7.30 – 17.00 h, Schließtage bis zu 27 Tagen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten hinsichtlich der Schließtage die gesetzlichen Vorgaben für die Betreuung von Schulkindern im Rahmen des gesetzlichen Ganztagesanspruchs. Die vom Bundesgesetzgeber ab dem Jahr 2026 vorgegebene Anzahl gilt unabhängig von den Möglichkeiten des BayKiBiG und ist in den Vertrag aufzunehmen.

  1. Kindehort St. Laurentius – Erthalschule Leider

Der Trägerschaftsvertrag wird mit folgenden Eckdaten geschlossen: 

Öffnungszeiten Montag – Freitag bis 11.30 h - 17 h

Während der Schulferien von 8.00 h – 15.00 h, Schließtage bis zu 27 Tagen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten hinsichtlich der Schließtage die gesetzlichen Vorgaben für die Betreuung von Schulkindern im Rahmen des gesetzlichen Ganztagesanspruchs. Die vom Bundesgesetzgeber ab den Jahr 2026 vorgegebene Anzahl gilt unabhängig von den Möglichkeiten des BayKiBiG und ist in den Vertrag aufzunehmen.

2./3.
Die oben beschriebenen Modalitäten sind innerhalb von Trägerschaftsvereinbarungen zwischen dem zukünftigen Träger und der Stadt Aschaffenburg zu regeln. 
Die Überlassung für die Gebäude werden in separaten Verträgen zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Träger geregelt und in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen

.Beschluss:

I.
  1. Der Vergabe der Trägerschaften für folgende Kindertageseinrichtungen an die Caritas Aschaffenburg Kita gGmbH wird unter den umseitig genannten Eckdaten zugestimmt.

  1. Antonius-Heim
  2. Kinderhort St. Vinzenz
  3. Hort an der Erthal-Grundschule

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Caritas Aschaffenburg Kita gGmbH die erforderlichen Vereinbarungen zu schließen. 

  1. Der Überlassung der Gebäude wird bis zum Abschluss des jeweiligen Überlassungsvertrages, längstens bis zum 31.3.2023 zugestimmt. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 15.02.2023 10:35 Uhr