Neustrukturierung der Sportflächen des TVA 1860 Aschaffenburg für die Weiterentwicklung der Technischen Hochschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.12.2022 ö Beschließend 2PVS/12/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Aufgabenstellung
Die Stadtverwaltung hatte am 7.12.2021 eine Vorlage zur Neustrukturierung der Sportflächen des TVA 1980 Aschaffenburg für die Weiterentwicklung der Technischen Hochschule in den Planungs- und Verkehrssenat eingebracht. Aufgabe der Machbarkeitsstudie war es aufzuzeigen, welche grundsätzlichen Standorte für eine Freimachung des TVA Geländes am Bessenbacher Weg zugunsten der in den nächsten Jahren notwendigen Hochschulerweiterung geeignet sind und welche finanziellen Konsequenzen damit einhergehen würden. Die Machbarkeitsstudie wurde durch das Architekturbüro L+S Architekten GmbH, München, erstellt. Grundlage der Studie war zum einen eine detaillierte Grundlagenerfassung des Raumprogramms am heutigen Standort des TVA und zum anderen eine Abschätzung der Gesamtkosten in den Kostengruppen nach DIN 276. Bearbeitet wurden 6 Varianten mit insgesamt 6 unterschiedlichen Baufeldern, auf die einzelne Sporteinrichtungen verlagert werden können. 

Bei diesem Projekt handelt sich damit um ein bedeutsames Stadtentwicklungsprojekt für die Stadt Aschaffenburg, die Hochschule Aschaffenburg und den Verein TVA Aschaffenburg dessen Bedeutung der langfristigen Verstetigung von Forschung und Lehre in der Region Bayerischer Untermain und der Sportstadt zugutekommt.

Die Aufgabenstellung lautete:

  • Freimachen von möglichst viel Fläche am Bessenbacher Weg für die Erweiterung der Hochschule Aschaffenburg
  • Umstrukturierung bzw. Verlegung der Sportbauten des ZVA Aschaffenburg (3-Feld-Sporthalle und Tennisanlage mit Vereinsheim)
  • Untersuchung der Option der Vergrößerung der 3-Feld-Tennishalle auf 5 Felder (Tennis als Schulsport)
  • Entwicklung eines zukunftsfähigen Sportstandortes
  • Valide Kostengegenüberstellung der Varianten

In seiner Diskussion ließ der Planungs- und Verkehrssenat in seiner Sitzung am 7.12.2021 erkennen, dass es von Vorteil ist, die Sporteinrichtungen am Standort Wendelbergstraße zu konzentrieren und nicht auf räumlich getrennte Standorte im Stadtteil zu verteilen. Der PVS beauftragte die Verwaltung die Variantendiskussion zu einer Vorzugsvariante weiter zu entwickeln, ein gemeinsames Finanzierungsmodell zu erstellen und einen Rahmenterminplan zu erarbeiten.

Ausgehend von den 6 Varianten mit 2 Untervarianten zum Stand 07.12.2021, die entweder nur eine Teilfreimachung des Geländes am Bessenbacher Weg oder mehrere Einzelstandorte für Tennis und Sporthalle nach sich gezogen und damit auch zusätzlichen Grunderwerb von der Bundesrepublik Deutschland (BIMA) erfordert hätte ist von der Stadtverwaltung sind die damaligen Varianten 4 / 4a nun weiterentwickelt worden. Beim Standort Wendelbergstraße ist die Stadt Aschaffenburg bereits Eigentümer was von großem Vorteil ist.
Mit dem Verein sind in den letzten Monaten hierzu mehrere Gespräche geführt worden. Der Standortausschuss des TVA hat das Konzept am 18.10.2022 beraten und begrüßt dieses. Der Umsetzungszeitraum ist aus Sicht des Vereins wegen notwendiger Investitionen allerdings zu lang gewählt. Aus seiner Sicht sind 5 bis 6 Jahre erstrebenswert. Auf die beiliegende Stellungnahme des Vorstandes wird verwiesen. 


  1. Vorzugsvariante
Die aus der Variante 4 bzw. 4 a weiterentwickelte Vorzugsvariante 4 d belässt den Fußballhartplatz an der Berliner Allee in Lage und Abmessung im Bestand. Die bislang verfolgte Planung den Hartplatz zugunsten eines Hallenstandortes deutlich zu verkleinern ist für die Fußballabteilung des TVA nicht machbar. Beide im Bestand vorhandenen Fußballplätze sind für den Spiel- und Trainingsbetrieb unerlässlich. Auf dem Teilgrundstück der bestehenden Tennishalle wird eine neue 3-Feld-Sporthalle entwickelt. Der Neubau einer Tennishalle ist eine Forderung des Vereins. An der Idee die Tennisplätze an den östlichen Rand des Sportgelände anzusiedeln wurde in der Vorzugsvariante festgehalten. Die einzelnen Tennisplätze wurden in ihrer Lage gedreht. Vorgeschlagen sind 9 Plätze, 8 als Regelcourt und 1 Centercourt für Turnierspiele. Der Neubau einer 3-Feld-Tennishalle direkt an den Tennisplätzen schafft die erforderlichen Infrastrukturen (Umkleiden, Vereinsheim, Technik etc.). 2 Tennisplätze an der Giebelseite der Tennishalle ließen sich optional überdachen um damit eine Verlängerung der Außenspielsaison zu ermöglichen. 

Die Tennishalle wird als Bauwerk in die östliche Böschung direkt an das Rasenfußballfeld geschoben. Durch die Nutzung der Hangkante können im Erdgeschoss für die Fußballabteilung alle notwendigen Nebenräume geschaffen werden. Beim Fußballplatz entfällt damit allerdings der östliche Rasenstreifen, auf dem es in der Vergangenheit aber nie zum Ausbau von Sportanlagen für die Leichtathletik gekommen ist. 
Als Voraussetzung für dieses Flächenlayout ist das Vereinsgeländes des Schweinheimer Motorradclubs an einen anderen Standort langfristig auszulagern. Das Grundstück ist städtisch. Der Pachtvertrag ist bis Mitte 2024 befristet. Mit dem Verein ist bereits gesprochen worden. 

Auf der Südseite des Geländes an der Wendelbergstraße stehen Teilflächen für optionale Ergänzungsnutzungen zur Verfügung. Der Biergarten und das Vereinsheim bleiben wie im Bestand weiterhin bestehen. 
Parkierungsflächen finden sich entlang der Wendelbergstraße. Eingeplant sind insgesamt 109 Stellplätze und 66 Fahrradständer. 

Die Vorzugsvariante wurde bereits naturschutzfachlich vorgeprüft. Am östlichen Gebietsrand muss mit rund 815 qm in die FFH-Fläche eingegriffen werden. Im Ausgleich dazu werden 1.198 qm Fläche, im Nordosten, die nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan „Bezirksportanlage Ost“ als Sportanlage festgesetzt sind und heute dem FFH-Lebensraumtyp zuzurechnen sind, freigehalten. Einen weiteren Eingriff bereitet die Vorzugsvariante im Bereich einer Baumgruppe aus Pappeln und dem Kühruhgraben vor. Diese naturschutzrechtliche Kompensation und wasserrechtlichen Fragestellungen müssen im baurechtlichen Verfahren im Detail bewertet und bewältigt werden. 


  1. Realisierungskosten 
Bereits die Machbarkeitsstudie Stand Juli 2021 hatte für die jeweiligen Varianten über alle Kostengruppen nach DIN Projektgesamtkosten in Größenordnungen Netto zwischen 14 und 22 Mio. Euro ermittelt. 
Mit der Variante 4 d erfolgte eine Indizierung der Projektgesamtkosten auf den Kostenstand Juli 2022. Die Variante 4 d schließt heuer mit rund 24 Mio. Euro (netto). Zur Vergleichbarkeit der Varianten bleibt stets der Bodenwert eingepreist. In der Variante 4 d schlägt dieser mit rund 2 Mio. Euro zu Buche. Das Grundstück ist im städtischen Eigentum. 


  1. Einordnung der Vorzugsvariante in den weiteren Planungsprozess
Mit der Vorzugsvariante 4 d steht ein Gesamtkonzept zur Verfügung, dass eine langfristige Perspektive für die Verlagerung der Sportanlagen des TVA Aschaffenburg für die Weiterentwicklung der Hochschule bietet. Die Stadtverwaltung geht von einem Zeitraum von ca. 10 Jahren aus. Insofern handelt es sich bei der weiterentwickelten Machbarkeitsstudie um einen Masterplan auf dessen Grundlage noch eine Vielzahl von vertiefende städtebauliche Planungen, Objektplanungen für die jeweiligen Sportstätten, Fachgutachten und Bauleitplanungen für die Sportstätten und die Hochschulentwicklungsflächen geschaffen werden müssen. 


  1. Perspektiven für eine zeitliche Umsetzung
Zum Stand heute wird der Umsetzungszeitraum aus Gründen der erforderlichen Verfahren und einer Finanzierungsperspektive mit einer Zeitdauer von rund 10 Jahren kalkuliert. Wichtig ist, dass der Masterplan bereits nach hälftiger Zeit die Option bereithält eine für die Hochschulentwicklung wichtige Teilfreimachung des Geländes am Bessenbacher Weg zu gewährleisten. Mit der Verlagerung der Tennisanlage an die Wendelbergstraße ließen sich rund 7.000 qm freimachen. 

Die jeweiligen Schritte einer Umsetzung könnten sich wie folgt darstellen:

Zeitdimension 
Meilenstein
2022
Grundsatzbeschluss Machbarkeitsstudie

2023 bis Mitte 2024
Baurechte schaffen:
  • Änderung des Bebauungsplans Bezirkssportanlage Ost
  • Aufstellung Bebauungsplan TVA-Gelände Bessenbacher Weg
  • Naturschutzfachliche Gutachten
  • Wasserrechtsverfahren Kühruhgraben

Konkretisierung Machbarkeitsstudie in Vorplanung (Ermittlung und Zusammenstellung DIN 18205

Klärung der Finanzierungsperspektive 


2024
Objektplanung Tennisplätze und Tennishalle
Baugenehmigung 

2025 bis Mitte 2026
Realisierung Tennisplatzanlage und Tennishalle

Mitte 2026 bis Ende 2026
Geländefreimachung Tennisplätze am Bessenbacher Weg, Abbruch bestehende Tennishalle

Mitte 2027 
Übergabe Teilfläche 1 an Hochschule

2028 bis Mitte 2029
Objektplanung Sporthalle Neu
Baugenehmigung 

Mitte 2029 bis Ende 2030

Bau der Sporthalle Neu
2031 
Abbruch der Sporthalle Alt am Bessenbacher Weg und Baufreimachung des Geländes

2032
Übergabe der Teilfläche 2 an Hochschule


  1. Finanzierungsperspektiven
Das Projekt Neustrukturierung der Sportflächen des TVA 1860 Aschaffenburg für die Weiterentwicklung der Technischen Hochschule hat aufgrund seines großen Investitionsbedarfs aktuell keine Finanzierungsperspektive. In der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Aschaffenburg sind keine Haushaltsmittel eingestellt. Es bedarf daher einer umfangreichen finanziellen Förderung durch den Freistaat aus unterschiedlichsten Ressorts. Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf reichen beim weitem nicht aus. Mit dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) sind erste orientierende Gespräche geführt worden. Ohne eine grundsätzliche positive Willensbildung zu diesem Stadtentwicklungsprojekt werden Finanzierungsgespräche unverbindlich bleiben. 

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur überarbeiteten Machbarkeitsstudie „Neustrukturierung der Sportflächen TVA 1860 e.V.“ zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 11:54 Uhr