Sanierung der Brücke Kleine Schönbuschallee Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.12.2022 ö Beschließend 3PVS/12/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Das Tiefbauamt plant die Sanierung der Brücke Kleine Schönbuschallee. Erste Ergebnisse einer Entwurfsplanung und eine Machbarkeitsstudie lagen vor und wurden am 20.04.2021 dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Für die weitere, vertiefende Planung wurde gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 04.10.2021 das Ingenieurbüro Rellig aus Bad Kissingen beauftragt.


2. Projektbeschreibung

Die Sanierungsplanung sieht für eine wirtschaftliche Erhaltung des Bauwerks vor die Brücke zu ertüchtigen und den Belag zu erneuern. Darüber hinaus ist für eine Freigabe für den Radverkehr der Austausch des bestehenden Geländers notwendig. Für eine Erfüllung geltender Normen und Richtlinien ist zudem eine Verstärkung der Brücke unumgänglich, da die aktuellen Lasten so nicht aufgenommen werden können. 
Folgende Arbeiten fallen an:
  • Aufnehmen des bestehenden Belags 
  • Betoninstandsetzung
  • Aufbringen einer Schicht aus Carbonbeton
  • Oberflächen und Gesims beschichten
  • Erneuerung des den heutigen Anforderungen nicht mehr genügenden Füllstabgeländers (für Radverkehr zu niedrige Höhe)

Die Brücke stammt aus einer Zeit, in der Ingenieure versucht haben, Bauwerke möglichst schlank zu gestalten. Das Bauwerk wurde dadurch optisch sehr ansprechend und ist auch deshalb in der Liste der Bayerischen Baudenkmäler aufgeführt. Dass eine schlanke Bauweise meist zu Lasten der Standsicherheit erkauft wurde, zeigt sich insbesondere darin, dass die Brücke statisch so ausgereizt ist, dass eine Verstärkung mit Beton aufgrund des zusätzlichen Gewichts nicht möglich ist. Deshalb wird zur Ertüchtigung ein innovatives Verfahren mit Carbonbeton herangezogen. Carbonbeton ist eine Art komprimierter Beton, ein Feinbeton, der es ermöglicht mit geringeren Schichtdicken auszukommen. Faserverstärkungen ermöglichen einen zusätzlichen Lastabtrag. Der Carbonbeton auf der Platte wird nur 15 mm dick sein, der am Gesims 10 mm stark. Er bringt eine Querbiegeverstärkung für die Aufnahme der Geländerlasten und führt zu einer Verbesserung der Dichtigkeit des Betons.






Neben der Verstärkung sind folgende Arbeiten geplant:

  • Erneuerung der Brückenabläufe
  • Sanierung der Übergangskonstruktionen
  • Tausch von zwei Verformungslagern am Widerlager West
  • Einbau einer Handlaufbeleuchtung in das Geländer
  • Erneuerung beider Rampen (Asphaltbelage sowie Tiefbordsteine)
  • Betoninstandsetzung der Tropfkanten

Gemäß der Planung des Ingenieurbüros beträgt die Bauzeit ca. 10 Wochen. Eine detaillierte Bauablaufplanung wird im Rahmen der weiteren Verfahrensschritte mit dem Ingenieurbüro abgestimmt. In dieser Zeit muss die Brücke gesperrt werden. Die unter der Brücke verlaufende Ringstraße ist während der Bauzeit befahrbar. Zum Aufstellen des Arbeitsgerüstes muss die Verkehrsanlage jedoch für voraussichtlich 2 Tage gesperrt werden. Die Arbeiten beginnen an einem Wochenende mit dem Aufbau der Verkehrssicherung tagsüber an einem Samstag. Die Vollsperrung wird erst gegen Samstagabend in Kraft gesetzt, der Aufbau des Gerüsts und der Betonschutzwände werden binnen zweier Nachtschichten abgeschlossen. Im Laufe des Sonntags wird die Vollsperrung außer Kraft gesetzt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt der Rückbau des Gerüsts und der Betonschutzwände am Ende analog in zwei Nachtschichten Sa/So und So/Mo. 


3. Kosten

Die Gesamtkosten für die Sanierung betragen nach derzeitiger Kostenberechnung ca. 1.285.200 € brutto. 
Die berechneten Kosten im Rahmen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreis-veränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können. Im Rahmen dieser Kostenermittlung wurden aktuelle Preisentwicklungen bereits eingerechnet. Gegenüber der Vorplanung wurden zusätzlich die Baunebenkosten von 15 % der Baukosten auf 20 % erhöht.
Die Verwaltung wird mit Vorlage des geprüften Leistungsverzeichnisses die dann fortgeschriebenen Kosten dem Stadtrat zur Fassung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses vorlegen und auf dieser Grundlage unmittelbar im Anschluss die Maßnahme, vorbehaltlich der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel, ausschreiben.



Vorplanung
Kostenberechnung 
Baukosten
916.300,-- €
1.071.000,-- €
Baunebenkosten (15%) 20%
137.445,-- €
214.200,-- €
Summe
1.053.745,-- €
1.285.200,-- €


4. Finanzierung und Umsetzung

Über die Haushaltstelle 1.6300.9501 wurden für das Haushaltsjahr Planungskosten in Höhe von 50.000 € eingestellt. Die restlichen erforderlichen Mittel werden für das Jahr 2023 beantragt.

5. Empfehlung und weiteres Vorgehen

Nach Freigabe der Entwurfsplanung wird das Ingenieurbüro mit weiteren Planungsschritten beauftragt. Mit Vorliegen des bepreisten Leistungsverzeichnisses wird die Verwaltung den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen zur Sanierung der Brücke Kleine Schönbuschallee zustimmend zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt die weiteren Planungsschritte einzuleiten und den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 18.01.2023 11:54 Uhr