Schillerstraße Provisorische Neuaufteilung der Fahrbahn zugunsten des Radverkehrs - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.06.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.12.2022 ö Beschließend 5PVS/12/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Anlass und Ausgangslage

Die Verkehrsbelastung auf der Schillerstraße hat seit Inbetriebnahme des Nordringes spürbar abgenommen. Die Reduzierung der Verkehrsmengen bietet nun die Möglichkeit den Straßenraum des motorisierten Individualverkehres (MIV) zu reduzieren. Dieser Wunsch wird immer öfter von Bürgerinnen und Bürgern aus Damm vorgebracht und liegt der Verwaltung inform eines Stadtratsantrages vor.

Mit einer provisorischen Umgestaltung der Schillerstraße soll vor allem eine kurzfristige und vgl. kostengünstige Verbesserung der verkehrlichen Situation,- insbesondere für den Radverkehr umgesetzt werden. Der Schwerpunkt der Planungen liegt hierbei auf einer Verbesserung des Fußgänger- und Radverkehres sowie auf einem Kfz-freien Gehwegbereich auf Höhe der ansässigen Geschäfte.  Die verkehrliche Straßenverträglichkeit der Schillerstraße und die Verkehrssicherheit der schwachen Verkehrsteilnehmer wird verbessert sowie ein gediehenes Miteinander gefördert.
Im Zuge einer effektiven Verbesserung der Seitenraumbereiche geht abschnittsweise eine Neuordnung des ruhenden Verkehres einher. Hierbei liegt der Focus auf einer Verbesserung der Fußgängersicherheit und auf der Beseitigung des Gehwegparkens im zentral gelegenen Streckenabschnitt Dammes.
Mit dem Wettbewerbsergebnis zur Aufwertung und Umgestaltung des Michaelsplatzes und dem zentralen Teilbereich der Schillerstraße wurden bereits wichtige politische und planerische Entscheidungen getroffen. Die geplante Realisierung konnte jedoch noch nicht im Haushalt verankert werden. Bis zur Umsetzung soll jedoch bereits durch eine provisorische Neuordnung der Verkehrsflächen eine Reduzierung der Fahrstreifen zu Gunsten einer Verbesserung der Radfahrinfrastruktur erreicht werden. Der Planungsbereich umfasst die Schillerstraße von der Kreuzung Dyroffstraße bis zur Kreuzung Müllstraße, sodass die Schillerstraße vollständig von einem vier-streifigen Ausbau auf einen zwei-streifigen Ausbau reduziert wird.

Die Maßnahmen für die provisorische Umsetzung erfordern die Neumarkierung der Fahrspuren, Veränderungen an den signalisierten Kreuzungen, sowie vorgezogene Unterhaltungsmaßnahmen (Spurrillen und Verformungen im Asphalt). Ein barrierefreier Ausbau der Übergänge und Haltestellen ist mit dem provisorischen Umbau nicht verbunden. Der dauerhafte Umbau kann erst mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses erfolgen.


  1. Bedeutung des Straßenzuges

Die Schillerstraße (St 2309) ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes des im Jahre 2003 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Aschaffenburg und hat im Abschnitt Dyroffstraße – Burchardtstraße als klassifizierte Straße eine Verkehrsbedeutung für den überörtlichen Verkehr. 

Das tägliche Verkehrsaufkommen in Relation Mühlstraße - Burchardtstraße liegt bei rd. 15.000 Fahrzeugen/ d, im Abschnitt Burchardtstraße – Dyroffstraße bei knapp 13.000 Fahrzeugen/ Tag. Das Verkehrsaufkommen verteilt sich in beide Fahrtrichtungen nahezu gleich. 

Im Radverkehrsnetz der Stadt Aschaffenburg stellt die Schillerstraße eine Hauptverbindung 1. Ordnung dar (vgl. Radverkehrskonzept, 2015). In Ost-West-Richtung ist sie die wichtigste Verbindung im Alltagsradverkehr nördlich der Bahnstrecke. Der vorliegende Abschnitt zwischen Mühlstraße und Dyroffstraße stellt dabei das zentrale Element dar und verbindet die Innenstadt und den Hauptbahnhof mit den Anschlüssen zu den Stadtteilen Strietwald und Damm. Darüber hinaus verbindet sie im regionalen Netz zwischen Mainaschaff und Goldbach und stellt Anschlüsse nach Johannesberg und Glattbach her. Damit steht die sehr hohe Bedeutung des Abschnitts in Widerspruch zur geringen Qualität der nur teilweise vorhandenen Radverkehrsanlagen.
Darüber hinaus ist die Schillerstraße eine wichtige fußläufige Verbindung innerhalb des Stadtteils Damm (vgl. VEP 2002). 

Die Schillerstraße führt mitten durch den Stadtteil Damm und deren Wohngebiete. Der Knotenpunkt Schillerstraße/ Burchardtstraße bildet aufgrund der zentralen Lage in Damm und dem Geschäftsbesatz sowie den zentralen Einrichtungen einen städtebaulichen Mittelpunkt. 


  1. Bestand und Planung

Bestand
Streckenrelation Dyroffstraße - Schulstraße
Der motorisierte Individualverkehr (MIV) Richtung Hanauer Straße wird überbreit einspurig geführt, das Verkehrsaufkommen Richtung Goldbach wird auf zwei Fahrspuren abgewickelt. Der Radverkehr wird auf einem Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu den Längsstellplätzen geführt. In entgegen gesetzter Fahrtrichtung gibt es nach der Aufhebung der Benutzungspflicht eine Wahlmöglichkeit zwischen der Fahrbahnführung im Mischverkehr und einem Gehweg mit Radverkehrsfreigabe in Schrittgeschwindigkeit. 

Streckenrelation Schulstraße - Burchardtstraße
Dem MIV stehen in beiden Fahrtrichtungen zwei Fahrspuren zur Verfügung. Der Radverkehr wird in beiden Fahrtrichtungen im Mischverkehr geführt. Auf der südlichen Straßenseite ist abschnittsweise halbseitiges Gehwegparken bzw. Parken auf den Gehwegflächen angeordnet. Dieses führt zu besonderen Gefahren durch Parkvorgänge und durch die Öffnung von Türen.

Streckenrelation Burchardtstraße - Mühlstraße
Der MIV wird jeweils zweispurig, der Radverkehr wird beidseitig auf zu schmalen Schutzstreifen geführt. Auf diesem Streckenabschnitt liegt ein Haltepunkt, der von den städtischen Buslinien 2 und 11 angefahren wird. 

Planung
Maßgabe ist, den Straßenraum von vier auf zwei Richtungsfahrbahnen zugunsten des Radverkehres zu reduzieren. Die vorgeschlagene Lösung wird provisorisch umgesetzt. Hierbei wird eine klare Abgrenzung zum MIV mittels Markierung hergestellt. Verdeutlicht wird die Trennung durch das Aufstellen von Maybach-Fahnen. Bei den Markierungsarbeiten muss zwischen gelber und weißer Markierung unterschieden werden. Dies ist abhängig von der bestehenden Markierung und dem jeweiligen Straßenzustand und wird vor Ort bei der Umsetzung entschieden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Baustellenmarkierung aus Gewebeband, sondern um eine aufgelegte Gelbmarkierung mit Farbe. Diese kommt voraussichtlich im Streckenabschnitt stadteinwärts zwischen Mühlstraße und Dyroffstraße zum Einsatz, da in diesem Fahrbahnbereich bereits letztes Jahr die Fahrbahn mit der Feinfräse bearbeitet wurde. Die Verwaltung muss mit provisorischen Lösungen arbeiten, da sonst erhebliche Mehrkosten entstehen würden.

In den Knotenzufahrten Schillerstraße/ Mühlstraße und Schillerstraße/ Dyroffstraße weißt die Fahrbahn vgl. starke Rißbildungen sowie Verformungen auf, sodass einseitige Deckensanierungen nicht zu vermeiden sind. 

Für weitere Details wird auf beigefügte Planunterlage verwiesen.

Optische Aufwertung, städtebauliche Aspekte sowie ein barrierefreier Ausbau finden keine Berücksichtigung. 
Die Planungen erstrecken sich über einen Streckenabschnitt von knapp 0,6 km und betreffen beide Fahrtrichtungen. 

Streckenrelation Dyroffstraße - Schulstraße
Der Radverkehr wird nun in beiden Fahrtrichtungen parallel auf der Fahrbahn auf einem Radfahrstreifen geführt. In Fahrtrichtung Dyroffstraße wird hierfür ein Radfahrstreifen mit einer Regelbreite von mindestens 1,85 m nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) eingerichtet (siehe Plan).
Die Anfahrbarkeit der Stellplätze des Kindergartens wird nicht beeinträchtigt.

Streckenrelation Schulstraße - Burchardtstraße
In diesem Abschnitt wird die Abwicklung des MIV weiter auf jeweils einer Richtungsfahrbahn geplant. Der Radverkehr wird auf einem Radfahrstreifen von min. mindestens 1,85 m bzw. 2,10 m geführt. In diesem Streckenabschnitt werden die Längsstellplätze vom halbseitigen Gehwegparken in den Straßenraum verlagert, sodass zwischen Mittel- und Schulstraße der Gehweg deutlich an Breite (B = 3,0 m) und somit an Sicherheit sowie Aufenthaltsqualität gewinnt. Zwischen den Längsstellplätzen und dem Radverkehrsstreifen ist ein Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m bzw. 0,65 m vorgesehen.

Streckenrelation Burchardtstraße - Mühlstraße
Das MIV-Aufkommen wird, wie im vorherigen Streckenabschnitt, auf jeweils einer Richtungsfahrbahn (B = 3,5 m) abgewickelt. Der Radverkehr wird auf einem Radfahrstreifen von 3 bzw. 3,5 m geführt. Stadteinwärts ist ein Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen mit 0,5 m vorgesehen.
Die Gehwegflächen und die Anlagen des ruhenden Verkehres bleiben unverändert.

Planung Knotenpunkte und Fahrbeziehungen 

Der MIV wird in den Knotenpunktbereichen nahezu durchgängig auf überbreiten Fahrspuren abgewickelt. Der Radverkehr wird über sämtliche Knoten auf rot eingeschlämmten Radverkehrsfurten geführt und erhält, mit Ausnahme Einmündung Schulstraße, einen vorgezogenen ebenfalls rot eingeschlämmten Aufstellbereich (siehe Planunterlagen). 
Die Querungshilfen für Fußgänger werden baulich nicht verändert.
Am Knotenpunkt Schillerstraße/ Burchardtstraße wird zukünftig zusätzlich das Linksabbiegen in die stadteinwärts gelegene Burchardtstraße ermöglicht. Weiterhin können alle Fahrbeziehungen erhalten bleiben.

Empfehlung der Verwaltung
Mit Umsetzung der Planung wird eine durchgängige Einstreifigkeit in der Verkehrsführung des MIV über die gesamte Länge der Schillerstraße hergestellt. Dies entspricht der übergeordneten Planung zum Rückbau der Schillerstraße zur Verkehrsentlastung des Stadtteils Damm nach der Fertigstellung der Bahnparallele.
Die Planung ist eine vgl. kostengünstige Lösung, die Nutzungsbedingungen der Verkehrsarten des Umweltverbundes und die Verkehrssicherheit der schwachen Verkehrsarten in der Schillerstraße zu verbessern. Darüber hinaus stellt die Einstreifigkeit eine klar erkennbare und deutliche Verkehrsführung dar und trägt zu einem stetigen Verkehrsablauf bei. 
Der Radverkehr erhält eine durchgängig separate Führung mit Radfahrstreifen. In den Knotenpunktbereichen gibt es eigene Aufstellflächen und rot eingefärbte Furten als Aufmerksamkeitsflächen. Diese Maßnahmen stellen eine starke Aufwertung dar, entsprechen den Vorgaben aus dem Radverkehrskonzept und bieten den Radfahrenden zukünftig durchgängige, komfortable und sichere Rahmenbedingungen im gesamten Abschnitt.
Der Entfall des Gehwegparkens bewirkt nicht nur einen Sicherheitsgewinn für Fußgänger, sondern lässt auch Flächen entstehen, die die Aufenthaltsqualität in den Seitenbereichen steigern sowie gestalterischen Belangen der Straßenraumgestaltung zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Stellplätze bleibt erhalten.

Ausblick
Die mittelfristig vorgesehene Umgestaltung von Damm-Mitte schließt sowohl den barrierefreien Ausbau der Seitenbereiche und Verkehrsinseln als auch den barrierefreien Ausbau des Haltepunktes „Burchardtstraße“ in der Schillerstraße ein. Im Zuge dessen ist auch eine Verbesserung für den Betrieb des Öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV) in Relation Burchardtstraße – Mühlstraße geplant. Mittels eines beidseitig vorgesehenen ÖPNV-Sonderstreifens, verbundenen mit einer vorgesehenen ÖPNV-Berechtigung, verläuft der ÖPNV-Betrieb nahezu unabhängig vom MIV. Mit einer Freigabe des ÖPNV-Sonderstreifens für Radfahrer wird den Belangen der Umweltverkehrsarten Radverkehr und ÖPNV in gleichem Maße Rechnung getragen. Erste Planungen (siehe Anlage) liegen im Stadtplanungsamt bereits vor, sind aber nicht Gegenstand der Beschlussfassung am 06.12.2022.


  1. Leistungsfähigkeit

Leistungsfähigkeit
Die rechnerische Kapazität der vier signalgeregelten Kreuzungen steht bei den zu erwartenden Verkehrsmengen außer Frage. Die Qualitätsstufen für die vier Knotenpunkte für alle Signalgruppen des Fahrverkehrs liegen über D (Wartezeit kleiner 70 Sekunden). Bei Umlaufzeiten von 70 Sekunden sind für die Furtsignalgruppen über die Nebenrichtung eine QSV von B und für die Furten über die Hauptrichtung eine QSV von D zu erwarten. Hinsichtlich der ÖPNV-Priorisierung mit den busgesteuerten Meldeketten der Vor-/ Haupt- und Abmeldung muss in enger Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben eine Neujustierung erfolgen, wie sie an allen signalgeregelten Lichtsignalanlage bei jedem Umbau stattfinden. Mit einem erhöhten Zeitverlust wird dabei nicht gerechnet.


  1. Klimawirkungsprüfung

Der Umweltverbund soll durch die Verbesserung von Infrastruktur und Betrieb gestärkt werden. Hierfür kommt gerade im innerstädtischen Bereich den Infrastrukturanlagen für Rad- und Fußgängerverkehr eine entscheidende Rolle zu, die Potential für den Ausbau umweltschonender Mobilität bietet. Insbesondere der Modal Split - Anteil des Radverkehres bietet Potential eine umweltschonende Mobilität weiter auszubauen. Mit der Fahrspurreduzierung des MIV verbessert die Stadt Aschaffenburg mit durchgängig beidseitig angelegten Radverbindungen, die innerstädtische Qualität der RVA aber auch Anbindungen zu außerstädtischen Radverbindungen in die umliegenden Gemeinden. Dadurch werden u. a. Pendelverkehre von Alltag und Freizeit vom Kfz auf das Verkehrsmittel Rad verlagert sowie Wegeketten mit dem Rad abgewickelt. Durch die Stärkung des Radverkehres werden nicht nur der Kohlenstoffdioxidgehalt in der Luft, sondern auch die Belastungen durch andere Schadstoffe und Lärmemissionen verringert. Durch Investitionen in Radverkehrsmaßnahmen wird das Verkehrsverhalten nachhaltig auf die Aktive Mobilität gelenkt, sodass auch der verkehrsbedingte Flächenverbrauch des MIV mit vorliegender Planung in der Schillerstraße zukünftig reduziert wird. Durch die Stärkung des innerstätischen Rad- und Fußgängerverkehres werden nicht nur der Kohlenstoffdioxidgehalt in der Luft, sondern auch die Belastungen durch andere Schadstoffe sowie Lärmemissionen verringert. 


  1. Kosten, Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen

Die geplante Baumaßnahme wurde mit Tiefbauamt, Umweltamt, Straßenverkehrsbehörde, Polizei und AVG abgestimmt.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die geplante Baumaßnahme liegen gem. Kostenschätzung des Tiefbauamtes bei ca. 233 000 €. Hierbei entstehen mit 165 500 € rund 70% der Kosten im Bereich der Lichtsignalanlagentechnik. Die geplanten Maßnahmen erfordern an den Knotenpunkten Erneuerungen und Anpassungen in der  Infrastruktur der LSA. Hierbei müssen u. a. aufgrund der neu eingerichteten Aufstellflächen für Radfahrer die Induktionsschleifen in den Knotenzufahrten neuverlegt werden. Ebenso müssen die Steuergeräte ausgetauscht und die Verkehrstechnik an die vorhandene Anlage angepasst werden. Das Signalzeitenprogramm der LSA muss ebenfalls überarbeitet und die Zwischenzeiten und der Verkehrsrechner etc. angepasst werden. Darüber hinaus müssen die Induktionsschleifen der Dauerzählstelle Schillerstraße aufgrund der Ummarkierung der Fahrstreifen ersetzt werden.

Grundsätzlich wird man die Signalmaste und Signalgeber nach den Anpassungen im Jahr 2023 auch in 5 bis 7 Jahren oder zu einem späteren Zeitpunkt weiterverwenden können. Die Kosten für Straßenunterhalt und Markierung liegen bei ca. 67 500 €. 

Die Finanzierung der Maßnahmen geschieht mit 50 000 € aus bereit gestellten Mitteln der Haushaltsstelle Unterhalt Lichtsignalanlagen Hst. 163009621. Im Budget des Radverkehres sind für vorliegende Maßnahme rd. 200 000 € reserviert.

Es handelt sich um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand. Die Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der Kostenprognose in den weiteren Leistungsphasen noch deutlich abweichen kann, nicht zuletzt auch begünstigt durch die derzeit weltweit politischen Ereignisse und Energiekrisen.

Die beschriebenen Maßnahmen sollen 2023 umgesetzt werden.

Der Beschlussvorlage liegen drei Übersichtslagepläne (M 1:500) sowie ein Stadtratsantrag bei. 

.Beschluss:

I. 
  1. Die Fahrspurreduzierung in der Schillerstraße zwischen Dyroffstraße und Mühlstraße wird zugunsten des Radverkehres zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird mit den weiteren Planungsschritten sowie mit der Umsetzung der Maßnahme in 2023 beauftragt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.01.2023 11:54 Uhr