Erschließungsbeitragswesen; Bildung einer Erschließungseinheit für den Siedlungsabschnitt „Im grünen Häuschen“ innerhalb des Bebauungsplangebiets Nr. 06/07 „Anwandeweg“ (vorberatend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.01.2023 ö Beschließend 5HFS/1/9/23
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.01.2023 ö Beschließend 13PL/1/13/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung der im Bebauungsplangebiet „Anwandeweg“ Nr. 07/06 festgesetzten Erschließungsstraßen im Siedlungsbereich „Im grünen Häuschen“ (siehe Anlage 1) erhebt die Stadt Aschaffenburg von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern Erschließungsbeiträge nach Art. 5a KAG, §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Aschaffenburg.

Grundsätzlich wird der beitragsfähige Aufwand für jede einzelne Erschließungsanlage ermittelt und auf die durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Bilden mehrere Anlagen für die Erschließung eines Baugebiets eine Einheit, so kann der Erschließungsaufwand auch insgesamt ermittelt werden (Erschließungseinheit, Art. 5a KAG i.V.m. § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2, 5 Satz 2 der Erschließungsbeitragssatzung).

Voraussetzung ist, dass zwischen den Straßen eine funktionale Abhängigkeit dergestalt besteht, dass die Anlieger der Nebenstraße auf die Benutzung der Hauptstraße angewiesen sind, um das übrige Straßennetz der Stadt zu erreichen. Die Bildung der Erschließungseinheit darf nicht zu einer Mehrbelastung der Anlieger der Hauptstraße führen.

Die Anbindung sämtlicher im Siedlungsbereich „Im Grünen Häuschen“ (siehe Anlage 1) gelegener Nebenstraßen an das übrige Verkehrsnetz des Ortsteils Nilkheim erfolgt ausschließlich über die Verlängerung der Jean-Stock-Straße („Jean-Stock-Straße (Ost)“, Teilfläche aus den Flurnummern xxx + xxx, Gem. Leider). Bei der „Jean-Stock-Straße (Ost)“ handelt es sich um die einzige Hauptstraße des Siedlungsbereichs „Im grünen Häuschen“. Auch die Verbindungsstraße zwischen „Untere Auwiesen“ und „Spiegelwiesen“, in die ausschließlich über die Straßen „Untere Auwiesen“ und „Spiegelwiesen“ eingefahren werden kann, ist über die funktionelle Abhängigkeit zu diesen beiden Straßen, letztlich auch von der „Jean-Stock-Straße (Ost)“ zwingend abhängig.

Eine Prognoseberechnung hat ergeben, dass die Bildung der Erschließungseinheit nicht zu einer Mehrbelastung der Anlieger der Hauptstraße führt.

Somit sind die Voraussetzungen zur Bildung einer Erschließungseinheit erfüllt.

Die Bildung einer Erschließungseinheit steht grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde.
Die Anlieger der kostenintensiven Hauptstraße „Jean-Stock-Straße (Ost)“ werden bei Bildung einer Abrechnungseinheit mit den Nebenstraßen, im Vergleich zu einer Einzelabrechnung, geringer belastet. Bei einer Einzelabrechnung liegt die Belastung der Anlieger der „Jean-Stock-Straße (Ost)“ etwa beim Dreifachen der Belastung der Anlieger der Nebenstraßen. Der Umstand, dass die Kosten für den Bau der Hauptstraße voraussichtlich um mehr als ein Drittel höher liegen als die Beitragssätze für jede Nebenstraße, könnte, der Auslegung des BVerwG (BVerwG Urteil vom 12.5.2016 – 9 C 11.15) folgend, gar zu einer Pflicht zur gemeinsamen Abrechnung führen. Durch die Bildung einer Abrechnungseinheit wird ferner dem Vorteil der Anlieger der Nebenstraßen Rechnung getragen, den diese aus der Mitnutzung der Hauptstraße ziehen. Ein Einfahren in die Nebenstraßen bzw. ein Anschluss an das öffentliche Straßennetz ist ohne die Mitnutzung der „Jean-Stock-Straße (Ost)“ schlicht nicht möglich. Das Institut der Erschließungseinheit dient im vorliegenden Fall der bewussten Nivellierung und Umverteilung der Beitragslast, so kann eine Beitragsgerechtigkeit für die erschlossenen Anlieger erreicht werden. 

Abrechnungstechnisch werden die Straßen innerhalb einer Erschließungseinheit wie eine Erschließungsanlage behandelt; die Kosten werden zusammengerechnet und auf alle erschlossenen Grundstücke in der Erschließungseinheit verteilt. Die nicht befahrbaren reinen Fußwege, wie sie von den Nebenstraßen abzweigen bzw. „Spiegelwiesen“ und „Am Grünen Häuschen“ sowie „Krumme Äcker“ und „Untere Auwiesen“ verbinden, sind nicht abrechenbar und werden nicht in die Erschließungseinheit einbezogen. Eine Eckgrundstücksvergünsti-gung können nur Grundstücke erhalten, die zusätzlich zu der Erschließung über die jeweilige Erschließungseinheit auch über die andere Erschließungseinheit oder eine andere Erschließungsanlage erschlossen werden.

Die Jean-Stock-Straße wurde in der Vergangenheit bis einschließlich der Kreuzung mit der Martin-Luther-Straße abgerechnet. Der noch abzurechende Bereich der Jean-Stock-Straße reicht ab der Kreuzung bis zur Busschleuse. Die Busschleuse, die im östlichen Teil der Flurnummer 2451/18 auf Höhe der Einengung der Straßenbreite beginnt und weiter nach Osten zum Ahornweg verläuft, ist kein Teil der Erschließungsanlage Jean-Stock-Straße und ist nicht abrechenbar.

Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung zur Bildung der Erschließungseinheit bezogen auf das Baugebiet Anwandeweg im Siedlungsabschnitt „Im grünen Häuschen“ durch Zusammenfassung der Straßen „Jean-Stock-Straße (Ost)“ (Teilfläche aus den Flurnummern 450/12 + 2451/18, Gem. Leider) mit sämtlichen von ihr abgehenden Nebenstraßen „Krumme Äcker“, „Untere Auwiesen“, „Spiegelwiesen“, „Am grünen Häuschen“ einschließlich der Verbindungsstraße zwischen „Untere Auwiesen“ und „Spiegelwiesen“ sowie „Am Stiftsacker“ und „Bei der Feldremise“ zu treffen.

.Beschluss:

I. Im Bebauungsplangebiet Nr. 07/06 „Anwandeweg“ werden die Straßen „Jean-Stock-Straße (Ost)“ (Teilfläche aus den Flurnummern xxx + xxx, Gem. Leider) zusammen mit sämtlichen von ihr abgehenden Nebenstraßen des 2. Bauabschnittes (Siedlungsabschnitt „Im grünen Häuschen“), nämlich die Nebenstraßen „Krumme Äcker“, „Untere Auwiesen“, „Spiegelwiesen“, „Am grünen Häuschen“ einschließlich der Verbindungsstraße zwischen „Untere Auwiesen“ und „Spiegelwiesen“ sowie „Am Stiftsacker“ und „Bei der Feldremise“ gemäß Art. 5a Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 10:09 Uhr