In der Sitzung des Plenums am 16.01.2023 sollen folgende Beschlussvorlagen zum Projekt Schlossufer behandelt werden:
- Modifizierung der Fördergebiete und Änderungsantrag zum Programm “Nationale Projekte des Städtebaus“
- Fortschreibung der mittelfristigen Bedarfsplanung zur Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“, hier: Aufnahme der Teilprojekte Suicardussraße Süd mit historischen Stützmauern und Freianlage über dem Regenüberlaufbecken
- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Teilabschnitt Suicardusstraße Nord und oberer Kranichplatz (Verkehrs- und Freianlagen)
- Vergabebeschluss zur Bauausführung Freianlagen Nord (nicht öffentlicher Teil)
Modifizierung der Fördergebiete und Änderungsantrag zum Programm “Nationale Projekte des Städtebaus“
Der Stadtrat wurde zuletzt am 07.03.2022 mit der Änderung des Förderantrags „Nationale Projekte des Städtebaus“ befasst. In diesem Zusammenhang wurde der Beschluss des Plenums vom 17.01.2022 vollzogen, der im Wesentlichen den Verzicht des Teilprojektes „Ausbau des Park&Ride-Platzes“ und den Einsatz der freiwerdenden Finanzmittel in Höhe von rd. 950.000 € (zuwendungsfähigen Kosten) für die Sanierung der historischen Stützmauern, vorsieht.
In der Sitzung wurde weiterhin ein modifizierter Zuschnitt der Förderbereiche der jeweiligen Förderprogramme beschlossen in denen die verschiedenen Teilprojekte des Gesamtprojektes Schlossufer liegen.
Innerhalb des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ (Förderung des Bundes) werden die Teilprojekte Aufzugsanlage, oberer Kranichplatz, Suicardusstraße und Sanierung der Stützmauern entlang der Suicardusstraße abgebildet.
Innerhalb des Sonderprogramms „Innenstädte beleben“ werden der Fuß- und Radweg sowie die Freianlagen zwischen Pomejanumsfelsen und Theoderichstor gefördert. Dieses Teilprojekt wird im Frühjahr 2023 realisiert.
Über die Mittel der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ werden die übrigen Freianlagen, Festwiese, Panoramaweg, unterer Kranichsplatz, Sitzstufenanlagen, Biergarten, Platz am Theoderichstor umgesetzt.
Das Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (Bundesförderung) hat eine zeitliche Begrenzung des Förderrahmens. Eine Baufertigstellung hat bis 31.12.2023 zu erfolgen; Restarbeiten, Abrechnung und Schlussverwendungsnachweis bis Ende 2024. Neben dem engen zeitlichen Korsett ist auch der finanzielle Rahmen durch eine Begrenzung der Fördermittel des Bundes auf max. 4.039.799 € bei einem Förderrahmen von 6.203.256 € brutto (der optimale städtische Eigenanteil beträgt demnach: 2.163.457 €) definiert.
In der Sitzung des Plenums am 08.11.2021 wurde der Stadtrat über die Notwendigkeit der Stützmauersanierung im Bereich der Suicardusstraße informiert. Mit dem Änderungsbescheid vom 22.04.2022 wurde die Maßnahme wie beantragt als Teilprojekt in das Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen.
Aus Gründen der Standsicherheit muss die Sanierung der historischen Stützmauern entlang der Suicardusstraße zwingend vor dem Umbau der Suicardusstraße erfolgen.
Die Sanierung der Mauern gestaltet sich jedoch als deutlich aufwendiger. So sind derzeit rd. 300 Maueranker geplant, die auch eine aufwendige Kampfmittelsondierung erfordern.
Das beauftragte Planungsbüro hat Mitte November 2022 eine Bauzeit von 150 Arbeitstagen (ohne Kampfmittelfreigabe) und Kosten von rd. 2,8 Mio. € (brutto) kalkuliert. In dem Förderrahmen sind für die Mauersanierung Kosten von 949.110 € eingeplant. Demnach ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 1,85 Mio. € für die Mauersanierung.
Neben der Überschreitung des optimierten finanziellen Förderrahmens (s.o.) folgt aus dem Arbeitsumfang eine erhebliche Bauzeitenverzögerung der nachfolgenden Projekte, was unvereinbar ist mit dem Zeitrahmen zur Fertigstellung bis Ende 12/2023.
Der Bau der Aufzugsanlage verzögerte sich durch eine erneute Ausschreibung der konstruktiven Gewerke und statische Änderung der Gründung. Durch die vorliegenden Ausschreibungsergebnisse werden aktuell Kosten von rd. 3,1 Mio. € kalkuliert. Im Förderrahmen sind jedoch nur 1.862.795 € für den Aufzug berücksichtigt. Demnach ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 1,2 Mio. € für den Aufzug und damit eine Überschreitung des optimierten finanziellen Förderrahmens.
In Summe entstehen aus der Sanierung der historischen Stützmauern und der Aufzugsanlage Mehrkosten von rd. 3,05 Mio. € brutto für die Stadt, die derzeit nicht im Förderrahmen abgebildet sind.
Um die vorgegeben Fertigstellungstermine, verbunden mit der zeitlichen Begrenzung des Förderrahmens, einhalten zu können, kommt es zwangsweise zu Bauablaufkonflikten. Die folgenden Teilprojekte müssen zeitgleich hergestellt werden:
• Bau der Aufzugsanlage
• Kampfmittelfreigabe der historischen Stützmauern
• Sanierung der historischen Stützmauern
• Ausbau der Suicardusstraße
• Bau des oberen Kranichplatzes
Zudem muss im ersten Halbjahr 2023 die Baustelle für das Programm „Innenstädte beleben“ über die Suicardusstraße angedient werden.
Die Zuwegung über die Suicardusstraße ist während der Kampfmittelfreigabe und der Sanierung der historischen Stützmauern nicht mehr möglich, was die Baumaßnahmen Aufzugsanlage, Ausbau Suicardusstraße und das Projekt zur Umgestaltung der Freianlage im Programm „Innenstädte beleben“ blockiert.
Eine fristgerechte Fertigstellung der Teilprojekte innerhalb des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zum 31.12.2023 ist somit unmöglich.
Um den Herausforderungen in der zeitlichen Dimension (Einhaltung der Fristen zur Baufertigstellung) und der finanziellen Dimension (Einhaltung des Förderrahmens) zu begegnen, verbleiben der Stadt grundsätzlich drei Handlungsoptionen (Varianten):
- eine Verlängerung der Frist bis zum Abschluss der Maßnahme in bewilligtem Umfang durch den Zuwendungsgeber um 2 Jahre bis 31.12.2025 (Verwendungsnachweis bis Dezember 2026) oder
- eine weitere Änderung des Förderumfangs durch Reduzierung des Fördergebietes „Nationale Projekte des Städtebaus“ (Aufzugsanlage, oberer Kranichplatz, Suicardusstraße Nord und Mauersanierung Nord verbleiben mit tatsächlichen Kostenansätzen in Nationale Projekte des Städtebaus, Suicardusstraße Süd und Mauersanierung Süd werden über Städtebauförderung im Programm „Sozialer Zusammenhalt gefördert) oder
- ein kompletter Ausstieg aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit Weiterführung ausschließlich über Mittel der Städtebauförderung.
Das mit der Projektsteuerung beauftragte Planungsbüro FKS hat diese Varianten auf ihre finanziellen Auswirkungen untersucht und dabei insbesondere die Verschiebungen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Fördermittel, als auch der Eigenanteile der Stadt herausgearbeitet.
Kostenaufteilung
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Variante 1
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Variante 2
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Variante 3
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Summe
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15.805.463 €
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15.805.463 €
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15.805.463 €
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Förderung
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7.474.243 €
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9.755.019 €
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7.520.924 €
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Anteil Stadt
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8.331.220 €
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6.050.444 €
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8.284.539 €
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Diese Tabelle beinhaltet unter „Förderung“ alle bisher bekannten Fördermittel aus verschiedenen Programmen wie „Nationale Projekte des Städtebaus“ und „Sozialer Zusammenhalt“.
Die Variante 1 erfordert eine Zustimmung des Bundesfördergebers zur Verlängerung des Förderzeitraums. Diese Option ist jedoch sehr unwahrscheinlich – schon allein aus Gründen der gängigen Verfahren des Bundeshaushalts. Weiterhin werden durch die Variante 1 nur die Herausforderungen der zeitlichen Dimension (Einhaltung der Fristen zur Baufertigstellung) erfüllt. Die Herausforderungen der finanziellen Dimension (Einhaltung des Förderrahmens) bleiben bestehen.
Die Variante 2 erfordert formell eine Änderung des Zuwendungsbescheids zur Reduktion der Teilprojekte. In Vorbesprechungen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), der Landesbaudirektion und der Regierung von Unterfranken ist es der Stadtverwaltung jedoch gelungen eine Grundzustimmung dieser Variante herbeizuführen.
Durch die Reduktion des Umfangs im Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ (Bund) kann sowohl der Zeitrahmen, als auch der Förderrahmen eingehalten werden.
Die Regierung von Unterfranken ist gerne bereit mit den Mitteln der Städtebauförderung dies zu kompensieren und so auch den südlichen Teilabschnitt der Suicardusstraße und der dazugehörigen historischen Stützmauer in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ aufzunehmen.
Durch die Neuordnung des Kosten- und Finanzierungsplans ist es gelungen die Fördermittel bestmöglich einzusetzen. Hierdurch kann der Eigenanteil der Stadt ebenfalls optimiert werden.
Die wegen den Bauabläufen zeitlich versetzte und somit spätere Ausführung der Suicardusstraße Süd mit den Mitteln der Städtebauförderung ist auch für die mittelfristige Haushaltsplanung eine Entlastung.
Die Variante 3 stellt die grundsätzlich mögliche Exit-Option dar. Ein Ausstieg aus der Bundesförderung würde jedoch bedeuten, dass bereits erhaltene Fördermittel zurückgezahlt werden müssten und die bereits begonnene Baumaßnahme der Aufzugsanlage z.B. durch die Städtebauförderung nicht mehr alternativ gefördert werden kann. Mit dem Ausstieg aus der Bundesförderung fällt zwar der enge Zeitrahmen weg; die finanziellen Bedingungen würden sich für die Stadt jedoch noch zusätzlich verschlechtern.
Aus dieser Abwägung der Handlungsoptionen ergibt sich, dass die Variante 2 „Reduktion der Teilprojekte Nationale Projekte und verlagern in die Städtebauförderung“ die sinnvollste Lösung für das weitere Vorgehen darstellt, da die Herausforderungen in der zeitlichen Dimension (Einhaltung der Fristen zur Baufertigstellung) und der finanziellen Dimension (Einhaltung des Förderrahmens) erfüllt werden können.
Die Mittel aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ können damit weiterhin eingesetzt werden. Der Bau des Aufzugturmes kann weiterhin bezuschusst werden. Bei einem Ausstieg aus dem Programm „Nationale Projekte“ käme eine Förderung des Aufzuges aus einem anderen Programm (z. B. „Sozialer Zusammenhalt“) nicht in Betracht, da Aufträge bereits vergeben sind und somit eine Förderschädlichkeit vorläge.
Dem Ziel des Bundesprogramms, das Umfeld des Schlosses Johannisburg aufzuwerten und eine Verbindung zwischen Mainufer und Schloss zu schaffen, wird weiterhin Rechnung getragen. Das Gesamtprojekt Schlossufer wird weiterhin sowohl aus Mitteln des Bundesprogramms als auch der Städtebauförderung bezuschusst. Die Umsetzungsperspektive für das Gesamtprogramm bleibt durch die Kombination beider Förderprogramme unberührt.
Das neue Ensemble aus der Aufzugsanlage, dem oberen Kranichplatz und der Suicardusstraße unterhalb der Schlossmauer stellt bereits eine deutlich städtebauliche Aufwertung da. Mit der so erstmalig geschaffenen barrierefreien Verbindung der Oberstadt mit dem Schlossufer wird ein wichtiges städtebauliches Ziel im Jahr 2023 realisiert.
Die Suicardusstraße Süd inkl. Stützmauer wird in den Jahren 2024 und 2025 baulich umgesetzt gefördert. Hierzu wird die mittelfristige Bedarfsmittteilung für die Städtebauförderung angepasst und fortgeschrieben. Die Fortschreibung wird in einem nachfolgenden Tagesordnungspunkt dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Sanierung der historischen Stützmauern wurde zudem über ein Denkmalschutz-Sonderprogramm der Beauftragten des Bundesregierung für Kultur und Medien mit rd. 350.000 € gefördert.
Weitere Fördermittel sollen über die Stiftung Denkmalschutz und dem Bezirk Unterfranken generiert werden. Die Höhere Denkmalschutzbehörde steht hier der Stadt beratend zur Seite.
Die Maßnahmen im Förderprogramm „Innenstädte beleben“ (Freianlagen Nord, zwischen Pompejanumsfelsen und Theoderichstor) werden in 2023 umgesetzt, ebenso die Maßnahmen im Bundesprogramm „Nationale Projekte der Städtebauförderung (Aufzugsanlage, oberer Kranichplatz, nördlicher Teilabschnitt der Stützmauer, Suicardusstraße Nord). In den Folgejahren werden mit den Mitteln der Städtebauförderung die Maßnahmen fortgesetzt: (südlicher Teilabschnitt der Stützmauer im Jahr 2024 und Suicardusstraße Süd im Jahr 2025; die übrigen Freianlagen, Festwiese, Panoramaweg, unterer Kranichsplatz, Sitzstufenanlagen, Biergarten, Platz am Theoderichstor in den fortfolgenden Jahren ab 2026).
Der Änderungsantrag liegt in der Anlage bei. Aus Zeitgründen wurde der Änderungsantrag bereits vorab als Entwurf bei beim Bund (BBSR) und der Landesbaudirektion eingereicht. Erst mit Zustimmung durch den Stadtrat gilt der Änderungstrag als wirksam eingereicht.
Mit dem neuen Änderungsantrag gelingt es das Gesamtprojekt erneut an die sich geänderten Bedingungen und dem Projektfortschritt anzupassen. Die Regierung von Unterfranken hat sich weiterhin als verlässlicher Partner der Stadt Aschaffenburg gezeigt und gibt der Stadt durch die Städtebauförderung eine gesicherte Umsetzungsperspektive für das ambitionierte Gesamtprojekt zur Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers.