Nachbenennung eines Mitglieds des Seniorenbeirates bis 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.01.2023 ö Beschließend 18PL/1/18/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder (Vertreter*innen und Stellvertreter*innen) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (also Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung in den Seniorenbeirat berufen.

In den Einrichtungen der Erwachsenenbildung, hier der Volkshochschule (VHS) gibt es eine personelle Veränderung: xxx ist seit Anfang 2022 nicht mehr die Leiterin der VHS, ihre Nachfolgerin in dieser Position ist xxx.
Hierzu muss die Vertreterin durch den Stadtrat berufen werden. Deshalb wird vorgeschlagen, xxx in den Seniorenbeirat zu berufen. 

.Beschluss:

I. Ab dem 16.01.2023 wird für den Seniorenbeirat xxx als Vertreterin der Einrichtungen der Erwachsenenbildung (VHS) benannt. Die bisherige Vertreterin xxx scheidet aus dem Gremium aus.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 09:50 Uhr