Planfeststellung zur Errichtung und Betrieb zweier Wasserfernleitungen von Main-km 84,355 zur Betriebstätte der Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH, Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg; bzw. von der Betriebsstätte zu Main-km 84,135 - Vorstellung durch den Managing Director der DS Smith Paper Deutschland GmbH Ulrich Albert


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.01.2023 ö Beschließend 1PVS/1/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die DS Smith Paper Deutschland GmbH (DS Smith) plant in ihrem Werk in Aschaffenburg eine Umstrukturierung des Wassernutzungskonzeptes, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auch in Zukunft, insbesondere für den Fall von Wasserknappheit der Aschaff, zu sichern.

Die Firma DS Smith bezieht das benötigte Wasser zur Papierproduktion bisher aus der Aschaff direkt am Werksgelände. Es ist künftig geplant, das Wasser zur Papierproduktion im gleichen Umfang aus dem Main zu entnehmen. Das Produktionsabwasser aus der Betriebskläranlage der Firma DS Smith wird derzeit über einer ca. 30 Jahre alte Druckleitung zum bestehenden Einlaufbauwerk in den Main gepumpt. Die Einleitungsstelle liegt in der Gemarkung Mainschaff. Es ist seitens der Firma DS Smith beabsichtigt auch eine neue Abwasserdruckleitung von der Betriebstätte zum bestehenden Einlaufbauwerk in den Main zur errichten und zu betrieben. Bezüglich des Volumens und der Zusammensetzung des Abwassers sind keine Änderungen zu erwarten. Die bereits bestehende Abwasserdruckleitung soll als Redundanz in Betrieb bleiben.

Das neue Wassernutzungskonzept sieht die Errichtung und den Betrieb zweier ca. 4,4 km langen Druckleitungen zum Befördern von Wasser aus dem Main bzw. von Produktionsabwasser in den Main vor. Die Leitungen mit einem Durchmesser von ca. 30 cm verlaufen vom DS Smith-Betriebsgelände, Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg, bis zum Bereich der städtischen Kläranlage, Mörwiesenstraße, 63741 Aschaffenburg, direkt neben-, bzw. in besonders engen Abschnitten untereinander in einer Tiefe von ca. 1,20 m. Im Bereich der städtischen Kläranlage trennen sich für die letzten Meter die Leitungen. Die Abwasserleitung führt in das bestehende Auslaufbauwerk bei Main-km. 84,135. Die Frischwasserleitung führt zu einem Pumpenhaus auf dem Gelände der Kläranlage. Die Entnahme erfolgt bei Main-km. 84,355. Die von der Maßnahme betroffenen Grundstücke liegen weit überwiegend in kommunaler Hand (Stadt Aschaffenburg und Gemeinde Mainaschaff).

Für die Errichtung und den Betrieb der Wasserfernleitungen bedarf es einer Planfeststellung gemäß § 65 Abs. 1 UVPG, da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Auch wenn für das Vorhaben gemäß der Nr. 19.8.2 der Anlage 1 zum UVPG grundsätzlich eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG erforderlich war, so hat die Firma DS Smith eine freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 UVPG beantragt und die Stadt Aschaffenburg dies als zweckmäßig erachtet. Die UVP wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens über die Errichtung und den Betrieb der Fernleitung zur Wasserversorgung wird auch über die Errichtung und den Betrieb der Abwasserleitung entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die Stadt Aschaffenburg – Stadtplanungsamt. Gemäß Art 75 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz stellt der Planfeststellungsbeschluss die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange fest. Damit sind in diesem alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Befreiungen zusammengefasst und alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Aktuell befindet sich das Vorhaben im Verfahrenstand „Vorantragsphase“.

Alle Behörden, Umweltverbände und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden vom Stadtplanungsamt über das geplante Vorhaben informiert und aufgefordert bis Ende Januar eine Stellungnahme über die aus ihrer Sicht erforderlichen Antragsunterlagen sowie zu Inhalt, Umfang und Detailtiefe des UVP-Berichtes abzugeben (sog. „Scoping-Verfahren“). Bereits vor einem Jahr gab es ein solches Scoping-Verfahren für einen anderen Trassenverlauf. Indes konnte seitdem durch weitere Untersuchungen ein besser geeigneter und nun finaler Verlauf gefunden werden. Das „alte“ Scoping-Verfahren wird durch das Neue lediglich noch ergänzt.

Der Managing Director der DS Smith Paper Deutschland GmbH Ulrich Albert stellt in einem Vortrag die Planung kurz vor.

.Beschluss:

I. Der Bericht über den Planungsstand zu Errichtung und Betrieb zweier Wasserfernleitungen von Main-km 84,355 zur Betriebstätte der Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH, Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg; bzw. von der Betriebsstätte zu Main-km 84,135 durch den Managing Director der DS Smith und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 10:27 Uhr