Bewohnerparken mit Parkausweis in den dafür ausgewiesenen Parkgebieten für große Wohnmobile - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.07.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.01.2023 ö Beschließend 3PVS/1/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Stadtgebiet Aschaffenburg sind aktuell 645 Wohnmobile zugelassen. Für 43 dieser Fahrzeuge, mit einer Länge von mehr als sechs Metern, könnte der jeweilige Fahrzeughalter einen Bewohnerparkausweis beantragen. 
Aktuell kann in einzelnen Bewohnerparkgebieten vermehrt beobachtet werden, dass Fahrzeuge mit einer Länge von bis zu 12 Metern dauerhaft auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Die von der Stadt Aschaffenburg eingerichteten Bewohnerparkgebiete sollen den Bewohnern eine privilegierte Parkmöglichkeit für ihre im Alltag genutzten Kraftfahrzeuge ermöglichen. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, günstige Stellplätze für übergroße Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Grund zur Verfügung zu stellen.

Die Stadtverwaltung beabsichtigt daher zukünftig die Bewohnerparkausweise mit dem Hinweis zu versehen, dass diese nicht für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als sechs Metern gelten. Zu Unrecht beantragte Bewohnerparkausweise werden von der Stadtverwaltung mit Fristsetzung wieder eingezogen. 

Nach Ablauf der Frist für die Rückgabe eines zu Unrecht genutzten Bewohnerparkausweises, können die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge von der Verkehrsraumüberwachung kostenpflichtig verwarnt werden.

.Beschluss:

I. Halter von Wohnmobilen und LKW´s, mit einer Länge von mehr als sechs Metern, haben in den ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten keinen Anspruch mehr auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises für dieses Fahrzeug. Die Verwaltung der Stadt Aschaffenburg wird aufgefordert zukünftig keine Bewohnerparkausweise für die genannten Fahrzeuge auszustellen bzw. zu Unrecht beantragte Bewohnerparkausweise für Wohnmobile und LKW mit einer Länge von mehr als sechs Metern wieder einzuziehen. 

Die Verwaltung sagt zu, die Frage von Herrn Stadtrat Stefan Wagener (GRÜNE), ob die Stadt an die derzeitige Höhe der Jahresgebühr der Bewohnerparkausweise gebunden ist, schriftlich zu beantworten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2023 10:27 Uhr